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Anshel schrieb am 19.4. 2017 um 18:52:51 Uhr über

Verkehrsregeln

Der §1 der Straßenverkehrsordnung genügt völlig: 'Jeder Verkehrsteilnehmer hat ständige Rücksicht und Vorsicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu üben.'


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