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wauz schrieb am 23.11. 2001 um 20:31:07 Uhr über

Wechsel

Ein Wechsel ist ein verbindliches Zahlungsversprechen zu einem bestimmten Termin. Seine Unbedingtheit garantiert ein sofortiges Titulierungsrecht bei Terminüberschreitung. Ein zu Protest gegangener Wechsel ist ein Grund für einen Konkursantrag. Einen Wechselzu diskontieren ( eine Unterschrift auf der Rückseite) ist eine bequeme Geldquelle mit ungeheurem Risiko, denn auch die Diskontierenden sind von einem Konkursantrag bedroht.


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