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urgs schrieb am 25.12. 2004 um 22:32:23 Uhr über

bizarr

Werben für fremden Wehrdienst ist in der Bundesrepublik Deutschland strafbar (§151,2 Trafgesetzbuch, oder so ähnlich). Daher klingt es für mich bizarr, sollte die Bundesagentur für Arbeit tatsächlich Ausbildungen für Söldlingen bezahlen.


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