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Karolinolium schrieb am 14.5. 2014 um 20:19:21 Uhr über

Jüngling

§. 75. Vieh und Fahrniß (fahrende Habe), baares Geld, dürfen bei der Schätzung zur Behandlung des Laudemiums oder des Leibfalles nicht angeschlagen werden.


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Ganze Sätze machen das Assoziieren und Blasten interessanter!

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