>Info zum Stichwort Telemediengesetz | >diskutieren | >Permalink 
Sandy schrieb am 26.6. 2011 um 18:46:27 Uhr über

Telemediengesetz

Laut Telemediengesetz gehören pornographische Inhalte in eine Geschlossene-Benutzergruppe. Nur volljährige Personen bekommen hier Zutritt.


   User-Bewertung: 0
Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind laaaaaaangweilig.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Telemediengesetz«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Telemediengesetz« | Hilfe | Startseite 
0.0027 (0.0010, 0.0003) sek. –– 824263026