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Christine schrieb am 13.1. 2017 um 14:32:58 Uhr über

Argumentationshilfe

JEDE Anästhesie erfordert ein Einwilligungsverfahren, das bei Elektiveingriffen ein Zeitbudget von mindestens 24 Stunden einräumt, um sich dagegen entscheiden zu können. Wer die Frist unterschreitet, braucht ausreichend Argumente um die Dringlichkeit zu unterlegen. Dass bislang keine Zweitmeinung erforderlich ist, liegt nicht am primär querulatorischen Verhalten von Anästhesisten, die dem Operateur den Zugriff auf den Skalpell neiden, sondern an der fehlenden Nachfrage. Angebote gäbe es genug. Bei Transplantationen resp. Stammzellspenden ist der Umstand besonders dramatisch.


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