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Karsten Huttarsch schrieb am 30.8. 2014 um 07:49:24 Uhr über

Euro

Weil ich mir Sorgen um meinen Opa mache, der im Norden Schwerins einen überdimensionalen alten Bauernhof alleine mit Heizöl versorgen muss, suchte ich nach »Notstandsgesetze«. Nur für den Fall.. ich suchte und fand diese Seite
http://www.rechtliches.de/Gesetze_17.html (Rechtsbereich: Notstandsgesetze)
Die Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung habe ich gelesen und fast verstanden. Ausversehen bin ich mit dem Finger auf den Sechsten Punkt gekommen, das »Bundesleistungsgesetz« heisst. Dort habe ich das "Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro
vom 3.12.2001" angeklickt. Die Umstellung auf den Euro fällt unter den Rechtsbereich Notstandsgesetz ? War die Euroeinführung von vornherein eine zeitlich begrenzte Massnahme und ist der Euro nicht als voll gültige Währung eingeführt ? Ich möchte von meinem Gesetzgeber gerne wissen, wann genau der Notstand vorbei ist und wann genau die richtige Währung in Kraft tritt, eine, die dann nicht unter Notstandsgesetze steht.
Ich traue mich aber nicht direkt dort nachzufragen, am Ende meinen die noch, ich verstünde was davon.



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