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Prediger schrieb am 20.12. 2006 um 12:39:48 Uhr über

Eintragsperre

Das Wort Sperre bezeichnet

in der Umgangssprache
eine Vorrichtung zum Sperren, z. B. eine Schranke
einen schmalen, meist bewachten Durchgang an dem ein Ausweis oder eine Eintrittskarte vorgezeigt werden muss
die Aufhebung einer bestimmten Vergünstigung, wie Urlaubssperre oder Beförderungssperre.
eine momentane Hemmung, etwas zu tun oder eine Äußerung von sich zu geben (Ich hatte plötzlich eine totale Sperre, auch Maulsperre).
im Sport
allgemein ein Verbot der Teilnahme an Wettkämpfen, wie die Sperre bei Dopingvergehen.
speziell im Fußball das vorübergehende Aussetzen eines Spielers aufgrund einer Bestrafung durch ein Schiedsgericht oder aufgrund des Erhaltens einer Roten Karte für ein oder mehrere Spiele. In unteren Klassen oder bei Jugendspielen existierte auch der Versuch mit einer 10-Minuten-Sperre.
in der Wirtschaft
die Unterbindung von Transaktionen und Zahlungen in kartengesteuerten Zahlungs- und Kundenbindungssystemen. Sperren sind aufgrund von Verlust oder Diebstahl der Karten notwendig und müssen seitens der Herausgeber zu jeder Zeit angenommen werden, z.B. über Sperr-Notruf
in der Börsensprache die zeitlich begrenzte Ausschließung bestimmter Wertpapiere vom Handel. Dies ist besonders bei Emissionen üblich und verpflichtet die Zeichner die Aktien innerhalb einer bestimmten Frist nicht weiter zu verkaufen, siehe Sperrstücke
in Technik und Wissenschaft
in der Mechanik eine Vorrichtung zur Bewegungsbegrenzung
in der Informatik eine Lese- oder Schreiberlaubnis für ein Datenelement, siehe Lock


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