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Hallo zusammen,
Ich brauche mal Eure geballte Kompetenz. Wir gehen gerade anwaltlich gegen eine Hundehalterin vor und
müssten unseren Anwalt noch mit etwas Informationen füttern.
Unsere angeleinte 4,5jährige Malinois-Hündin wurde vor rund zwei Monaten bei einem Gerangel an der Halswirbelsäule verletzt.
Ein fremder Rüde kam über rund 100 Meter auf uns zugelaufen und hat unsere Hündin belästigt. Die Halterin hat keine Anstalten
gemacht, den Hund zurück zu rufen.
Unsere Hündig hat sich das nicht gefallen lassen und versucht, den Rüden zu vertreiben. Kleines Gekläffe, war soweit im Rahmen.
Der Rüde läuft um uns herum, nähert sich von hinten, es kommt zu einem nur wenige Augenblicke dauernden Gerangel,
Dabei verfängt sich unsere Hündin im Geschirr des anderen Hundes, sie wird an der Halswirbelsäule, genauer am Rückenmark,
geschädigt. Eine Lähmung der Hinterbeine sowie eine Strecklähmung der Vorderbeine war die Folge.
Dank schneller medizinischer Behandlung beim Arzt kann sie heute wieder laufen, das linke Hinterbein lahmt immer noch leicht.
Sie kann sich damit nicht hinterm Ohr kratzen...
Die Haftpflichtversicherung des Gegners zahlt bisher jedoch nur die Hälfte der inzwischen auf fast 700 Euro aufgelaufenen
Behandlungskosten.
Ein Anwalt ist eingeschaltet. Wir werden klagen. Diverse Urteile diesbezüglich kursieren im Internet, teilweise ist eine
Verifikation der Urteile jedoch nicht unbedingt möglich. Wir brauchen hier viel sichere rechtliche Anhaltspunkte.
Was jetzt interessant wäre:
Hat jemand hier im Blaster schon Prozesse wegen angeleinten und nicht angeleintem Hund geführt und wegen der Verteilung
der Kosten/Haftungsfrage entsprechende Urteile erwirkt?
Eine ganz kurze Schilderung des Sachverhaltes und des Urteils und das Aktenzeichen wäre für uns sehr interessant.
Viele Grüße vom sonnigen Bodensee,
Peter aka dokape
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