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solarschule schrieb am 13.2. 2003 um 03:03:27 Uhr über

gats

tungserbringung nach sich ziehen, wobei die Geschäftsreisen-
den nicht selbst die Erbringer sind. Bei dieser Kategorie wird
meist eine Aufenthaltsdauer zwischen drei und sechs Mona-
ten eingeräumt.
n Personen, die zum Aufbau von Niederlassungen einreisen: Sie
reisen im Auftrag eines ausländischen Unternehmens ein, um
eine Niederlassung zu errichten. Auch sie erbringen nicht selbst
Dienstleistungen im Gastland. Dabei muss es sich um Führungs-
kräfte handeln, wobei deren Definition schwankt. Die WTO-
Mitglieder gewähren sehr unterschiedliche maximale Aufent-
haltsfristen, die von drei Monaten bis zu zwei Jahren reichen
können.
a lnnerbetrieblich versetzte Beschäftigte in Auslandsniederlas-
sungen (intra-corporate transferees): Diese Kategorie bezieht
sich entweder auf Führungskräfte (Anteilseigner, Geschäfts-
führer) oder auf Beschäftigte, die über »ungewöhnliche Kennt-
nisse« verfügen, mithin Spezialisten. Die Verpflichtungslisten
enthalten keine Beschränkungen bezüglich der erlaubten Tä-
tigkeiten, sodass diese Personen selbst im Gastland Dienstleis-
tungen erbringen dürfen. Die Listen enthalten aber Restrik-
tionen, die sicherstellen sollen, dass der Zugang dem Schlüs-
selpersonal vorbehalten bleibt, wobei es allerdings keine Auf-
lagen hinsichtlich von Mindestlöhnen gibt. Die maximale
Aufenthaltsdauer reicht hier von zwei bis fünf Jahren, kann
jedoch durchweg auch verlängert werden.
O Spezialisten: Diese Personen unterscheiden sich von den in-
nerbetrieblich versetzten Spezialisten darin, dass sie vor der
Einreise ins Gastland nicht schon Beschäftigte eines Dienstleis-
tungsunternehmens gewesen sein müssen. Sie reisen ein, um

für inländische Unternehmen tätig zu werden, wobei noch vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ein Beschäftigungsvertrag vorgewiesen werden muss. Ferner sehen einzelne GATSMitglieder Beschränkungen hinsichtlich der fachlichen Qualifikation, des möglichen Angebotes heirnischer Fachkräfte desselben Gebietes oder Quotenregelungen vor. Die maximale Aufenthaltsdauer beläuft sich teils auf zwei, teils auf drei Jahre, wobei u.U. Verlängerungen gewährt werden. In dieser Kategorie haben nur sehr wenige Staaten Verpflichtungen übernommen, darunter ist Australien das einzige Industrieland.

92 5. Die Entwicklungsländer in den GATS-Verhandlungen

· »Dreimonatspersonen« (contractual service suppliers): Hierbei handelt es sich um Beschäftigte eines Unternehmens, das keine Niederlassung in dem Land unterhält, in dem eine Leistung erbracht werden soll. Hierzu hat das Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung dieser Dienstleistung nachzuweisen, wobei die Auftragserfüllung drei Monate nicht überschreiten darf. Nur in zwei Länderlisten gibt es diesbezügliche Verpflichtungen, in der Schweiz und in der EU. Die EU hat die Bindungen aber auf 17 Sektoren begrenzt. Deutschland übernahm Verpflichtungen für die Sektoren Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Werbung, Managementberatung, technische Tests und Analysen, Reisebüros und Reiseleitung sowie Baustellenuntersuchung und -vermessung. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Sektoren, die höhere Qualifikationen bis hin zum Hochschulabschluss voraussetzen. Lediglich bei den projektvorbereitenden Baustellenuntersuchungen und -vermessungen sind auch Bauhandwerker einsetzbar.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass fast alle Industriestaaten Bindungen bei den ersten drei Kategorien eingegangen sind, bei den Spezialisten und Dreimonatspersonen jedoch nur sehr wenige. Entwicklungsländer haben fast ausschließlich Verpflichtungen beim innerbetrieblich versetzten Schlüsselpersonal übernommen. Ferner machen sie eine Reihe von Auflagen, die ihren spezifischen Entwicklungsinteressen Rechnung tragen. Dazu gehören die Pflicht einreisender »intra-corporate transferees«, das einheimische Personal zu schulen, Quotenregelungen für die Zahl ausländischer Mitarbeiter, die in einer Niederlassung beschäftigt werden dürfen, sowie Angaben über den maximal zulässigen Anteil der gesamten Gehälter, der an die ausländischen Arbeitskräfte gezahlt werden darf (Koehler 1999: 218f.).
Für die neue GATS-Verhandlungsrunde legte Indien einen Verhandlungsvorschlag vor, der u.a. die Ausweitung der sektorübergreifenden horizontalen Verpflichtungen auf Arbeitskräfte mit mittleren und niedrigeren Qualifikationen forderte. Ferner werden klare Kriterien für die Anwendung von Arbeitsmarktprüfungen und anderen wirtschaftlichen Bedarfstests gefordert, da diese den befristeten Aufenthalt von Arbeitskräften behindern. Zusätzlich zu den derzeitigen horizontalen Verpflichtungen sollen auch sektorspezifische Bindungen eingegangen wer-

5@ Die Entwicklungsländer in den GATS-Verhandlungen

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