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am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb nichtleser
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am 20.12. 2002 um 03:55:58 Uhr schrieb gated society über gats
am 4.3. 2003 um 03:07:38 Uhr schrieb solarschule über gats
am 18.12. 2002 um 03:08:20 Uhr schrieb gated society über gats
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elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren
Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Ferdinand Pay
Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.
Gesellschaftspolitische Barriere
Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.
Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.
Der Rückschritt
Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten – wenn überhaupt – eher Söhne studieren.
Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweis” sich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretisch – aufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sich – oft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite ab – hoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.
Selektion als Programm
Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.
voice recorder schrieb am 8.1. 2003 um 04:27:52 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
den neuen Anbietern zieht (Vogel 1996, siehe für Telekornmunikationsdienste in den USA Crandall/Hausman 2000).
Mit Verweis auf den hohen Börsenwert neuer Anbieter für Telekommunikationsdienste glaubten Robert Crandall und Jer. ry Hausman im Jahre 2000, dass auf staatliche Maßnahmen zu Gunsten von neuen Anbietern verzichtet werden könnte. Da die Börse die Zukunftsaussichten neuer Anbieter positiv bewertete und ihnen dadurch zugleich die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellte, könnten diese sich auch ohne staatliche Unterstützung durchsetzen (Crandall/Hausman 2000: 98). im Laufe des Jahres 2000 schätzte allerdings die Börse deren zukunftsaussichten eher düster ein. Es kam zu einem regelrechten Crash der Telekomrnunikationswerte, der die Möglichkeiten dieser Herausforderer, deutlich einschränkte, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vorangegangene Positive Börsenbewertung durch die staatlichen Rahrnenbedingungen be-
günstigt wurde.
Crandall und Hausman zeigen selbst auf, dass seit der En
t-
flechtung des privaten Telefonmonopolisten AT&T die Gebühren für Ferngespräche zwar drastisch gefallen seien, doch ein großer Teil dieses Preisverfalls nicht der Konkurrenz, sondern geringeren Kosten geschuldet sei, und zwar vor allem aufgrund geringerer Verbindungsgebühren für die örtlichen Telefongeselischaften. Private Kunden würden für Ferngespräche immer noch mehr als das Doppelte der tatsächlichen Kosten zahlen (Crandall/Hausman 2000: 77).
Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa führte die Deregulierung des Luftverkehrs weniger zu generellen Preissen-
r
rade beim Luftver
kungen als vielmeh zu Anderungen in der Produktpalette. Ge
kehr besteht weiter wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf: Zum einen begünstigen die knappen Abfertigungsplätze (slots) der Flughäfen Marktkonzentration. Zum anderen schränken staatliche Beihilfen, aber auch privatwirtschaftliche Aktionen wie Vielflieger-Programme den Wettbewerb ein (Schultz/Weise, 2000: 40f.; Card 1996; Woerz 1996).
Zumeist werden die Auswirkungen von Liberalisierungen au
f
die Beschäftigten nicht explizit untersucht. Allerdings finden sich
in vielen Texten zur Begründung von Deregulierungsmaßnahrnen Hinweise auf die So genannten Renten (d.h. Löhne über
52 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
dem Marktniveau), die die Beschäftigten in diesen regulierten Industrien besaßen. So weist beispielsweise eine Studie der OECD zur Regulierungsreform in den USA darauf hin, dass die Löhne im Straßengüterfernverkehr vor der Deregulierung bis zu 3540% über den von vergleichbaren Arbeitskräften lagen (OECD
1999: 20).
Diese OECD-Studie räumt bei aller Betonung der positiven Auswirkungen von Deregulierungsmaßnahmen ein, dass der Marktzutritt von nicht-gewerkschaftlich organisierten Betrieben in die traditionell gewerkschaftlich organisierten Sektoren zur Aufgabe von etlichen Schutzregeln beim Arbeitseinsatz führte, die die Flexibilität und damit auch die Arbeitsproduktivität erhöht hätte (OECD 1999: 26). Die darüber hinaus freigesetzten Arbeitskräfte seien aufgrund der Flexibilität des US-amerikanischen Arbeitsmarktes rasch absorbiert worden, wobei die Studie mit einer schönfärberischen Formulierung darauf hinweist, dass dies mit Lohnkürzungen einherging: »Rascher Beschäftigungszuwachs in einzelnen Bereichen wurde durch nach unten gerichtete Lohnflexibilität unterstützt« (OECD 1999: 32; Übersetzung ChS; zur negativen Lohnentwicklung siehe auch Card 1996). Die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den USA in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wird in dieser Studie vornehmlich auf die Deregulierungsmaßnahmen zurückgeführt (OECD 1999: 33). Eine solche monokausale Erklärung wird dem Jobwunder-Phänomen keinesfalls gerecht (siehe Lang/ Mayer/Scherrer 1999) und lässt eher auf Glaubenssätze schließen.
Auf die Bedeutung staatlicher Unterstützung des Wettbewerbs
gerungen aus der empirischen Aufarbeitung der Erfahrungen verweisen auch die von Frieder Naschold gezogenen Schlussfol-
mit der Privatisierung traditionell öffentlicher Dienstleistungen in den angelsächsischen Ländern: »l. Für die effiziente und kundenorientierte Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist ein wettbewerbsförderndes Umfeld erforderlich. 2. Hierfür ist eine Kornplementarität zwischen öffentlichem und privatem Sektor, nicht eine Monopolisierung der einen Produktionsform auf Kosten der anderen bestandsnotwendig« (Naschold 1994: 382; vgl. Kol-
derie 1990).
Insgesamt fällt auf, dass in der wirtschaftswissenschaftlichen
Debatte die Bedeutung institutioneller Arrangements auf die
3. konomische Begründungen der Liberalisierung
53
voice recorder schrieb am 6.1. 2003 um 03:59:36 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
dustrien sind, zeigt es sich laut der Welthandelsorganisation, dass deren Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft empirisch »sehr schwer zu fassen« sind (WTO 1998: s).
Entsprechend konzentrieren sich die meisten Studien auf die Folgen der Handelsliberalisierung beziehungsweise Deregulierung in den Sektoren selbst. Im Finanzsektor führte eine Libera. lisierung in vielen Ländern zu einem dauerhaften Rückgang der Gewinne im Bankengewerbe. Häufig reagierten die betroffenen Finanzinstitute mit risikoreichen Anlage- und Kreditvergabestrategien, die dort, wo die Bankenaufsicht unzureichend war, zu ernsthaften Finanzkrisen führten. Die Krise der US-amerikanischen Sparkassen (savings & loan) belegt, dass auch in entwickelten Ökonomien die Bankenaufsicht im Deregulierungspro- j zess unzureichend ausfallen kann (Woerz 1994; gleiches gil' für t
Norwegen, siehe Llewellyn 1992). Das erhöhte Risiko führte im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen ferner zu einer Erhöhung der Zinsspanne und somit der Kosten der Finanzvermittlung (WrO 1998: 6). Eine vorzeitige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, wie sie durch die von Thailand 1997 ausgehende Asienkrise anschaulich belegt wurde (Dieter 1998), kann ferner die Wechselkursausschläge auf den Devisenmärkten verstärken und Kapitalfluchtauslösen (WrO 1998:7). Malaysia mitden vergleichsweise höchsten Handelsbeschränkungen für Finanzdienstleistungen (Kalirajan et al. 1999) überstand entsprechend die Asienkrise relativ gut (Dieter 1999).
Für die Telekommunikationsindustrie stellte die WTC)-Literaturstudie einen allgemeinen Konsens hinsichtlich der außerordentlichen Preissenkungen und Ausfächerungen der angebotenen Dienste fest, doch könnten die Auswirkungen technologischer Innovationen nicht klar von den Auswirkungen der Deregulierung und der Marktöffnung für ausländische Anbieter abgegrenzt werden (WTO 1998: 7).
Die Auswirkungen auf die Beschäftigten werden selbst von den Befürvvortern einer weiteren Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs weniger positiv eingeschätzt. Bezeichnenderweise empfahl Barth zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleistungen eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Entlastungen bei Lohn- und Zusatzkosten, Steuern und Abgaben. Dies begründete er mit dem Hinweis, dass im Jahr 2000 weltweit we-
44 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
sentlich mehr Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem kommen aufgrund der Marktöffnungen Chinas, Indiens und Länder der ehemaligen Sowjetunion in die Weltwirtschaft i griert sein werden als noch ein Jahrzehnt zuvor (Barth 1998: 1 Noch schärferformuliert der bekannte Außenhandeisexperte G Hufbauer die Auswirkungen weiterer Liberalisierung. Er prop zeit: »Ein Arbeiter wird das verdienen, was er erwirtschaft bewertet nach einem einzigen Weltmarktpreis« (Hufbaue ren 1999: 16, Obersetzung ChS). Im Klartext bedeutet dies,
sich der Lohn für Arbeitskräfte in der-Lei-(t
Hochlohnländern dem Lohn der weltweit großen Masse der ringqualifizierten angleichen wird.
ökonomietheoretische Fundamente der
Regullerungsdebatte
Da die in den GATS-Verhandlungen vorgesehenen Liberali rungsschritte nicht nur die Marktzutrittsmöglichkeiten für ländische Anbieter, sondern auch von potenziellen inländisc Anbietern betreffen, bedarf es zur Abschätzung ihrer Aus kungen zudem der Auswertung der DeregulierUngSlitera Auch hier wird deutlich, dass die unter Ökonomen und p schen Entscheidungsträgern weit verbreitete Vorstellung wohlfahrtssteigernden Auswirkungen von DeregulierungsPrivatisierungsmaßnahmen weder theoretisch noch empir auf sicherem Grund steht.
Unter ökonomischer Regulierung wird im weiteren Sinne i Einschränkung der Gewerbe- und Vertragsfreiheit durch so staatlichen Eingriff e verstanden, die nicht gleichermaßen für Marktteilnehmer gelten (MüllerNogelsang 1979: 19, Phi 1975: 2). Mit dieser Definition soll eine Unterscheidung ge fen werden zwischen staatlichen Maßnahmen, die den We werb auf der Grundlage von Privateigentum an Produkti mitteln ermöglichen (z.B. Rechtssicherheit), und jenen, die Wettbewerb einschränken (Kahn 1970: 2). Als unvereinbar dem Prinzip der Konkurrenz gelten diejenigen staatliche terventionen, die den Markt als Verteilungsmechanismus e zen oder stark eingrenzen. Dazu gehört vor allem die staatl Einf lussnahme auf strategische Größen unternehmerischen delns: Preis, Dienstgüte und Markteintritt (Herman 1981: 1
3, Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:14:29 Uhr zu
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Stoppt das GATS!
Was ist das GATS?
Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist das
Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über den Handel mit Dienstleistungen. Es wird derzeit von den 144 Mitgliedsstaaten der WTO, darunter Österreich, verhandelt.
Was steckt dahinter?
Energie- und Wasserversorung, Bildung, Gesundheit,
Öffentlicher Verkehr, Post und Telekommunikation und viele andere öffentliche Dienstleistungen sollen liberalisiert und damit der Privatisierung ausgeliefert werden. Das bedeutet letztlich, dass nicht mehr der Staat für die Grundversorgung verantwortlich ist, sondern Konzerne über wichtige soziale Leistungen bestimmen.
Was sind die Folgen?
Die Mehrheit der Menschen verliert durch das GATS, nicht ohne
Grund finden die Verhandlungen geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit statt. Mögliche Folgen sind steigende Preise, schlechtere Qualität, Zugang nur für jene, die es sich leisten können, sowie weniger Umweltschutz und weniger ArbeitnehmerInnenschutz.
STOPP GATS!
ATTAC Österreich startet deshalb die »Stopp GATS!« Kampagne
gemeinsam mit Organisationen aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Die Liste der unterstützenden Organisationen wird in Kürze eben hier zu finden sein.
Der Ausverkauf von Gesundheit, Bildung und Wasser muss
aufgehalten werden!
Wir fordern daher:
- Verhandlungsstopp!
- Verbesserung, nicht Ausverkauf öffentlicher Dienste!
- Demokratie statt Geheimdiplomatie!
Noch ist es nicht zu spät: Gemeinsam stoppen wir das GATS!
Mehr Infos zu GATS und zur Kampagne wird es in Kürze geben, vorerst findet ihr hier unser Positionspapier zum GATS.
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
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Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 12.12. 2002 um 22:00:22 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
jello biafra aktualisiert gats-blaster
auch lügentechnologie (hollidays in namibia)
strukturanpassungsprogramme (SAP)
waffenhandel steuerparadies
normalarbeitszeit ressourcenkrieg
prekarität arbitragegewinne finanzkrise
bretton woods derivate
drogenhandel
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