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am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb nichtleser
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am 2.2. 2016 um 23:07:30 Uhr schrieb Fitzjerrelt
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am 31.12. 2002 um 01:52:14 Uhr schrieb voice recorder über gats
am 10.1. 2003 um 02:31:47 Uhr schrieb voice recorder über gats
am 17.12. 2002 um 04:07:39 Uhr schrieb gated society über gats
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Assoziationen zu »Gats«
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:50:20 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
unserer Ansicht nach vorrangig gegen das GATS richten, denn die Anzahl und die Bandbreite der betroffenen Bereiche, die Vielfalt der zum Abbau der staatlichen Regulierungsbefugnisse eingesetzten Mittel und die praktische Unangreifbarkeit einmal erteilter Konzessionen machen dieses Abkommen wahrhaftig zu einem Trojanischen Pferd im Gemeinwesen der Demokratie.
Bei aller Dringlichkeit sind jedoch die politischen Schwierigkeiten dieses Kampfes nicht zu verheimlichen. Die Bürger werden nur wenige oder keine Verbündeten unter den Regierungen finden, die das GATS aushandeln. Die Regierungen des Nordens sind als lnteressenvertreter ihrer bevorzugten Unternehmerklientel nur darauf bedacht, lukrative Märkte zu öffnen, und um das zu erreichen, scheinen sie bereit, Jahrzehnte sozialen Fortschritts im eigenen Land zu opfern. Und die Regierungen des Südens, die die Interessen der Eliten der armen Länder wahrnehmen, wären entzückt, wenn sich Anbieter hochwertiger Dienstleistungen in ihren Ländern niederließen und sie der Minderheit ihrer Bevölkerung, die sich diese leisten kann, zu Gute kommen ließen.
Die Gegenoffensive: Dumm stellen, Mund halten
Der Kampf gegen dieses gefährliche Abkommen wird nicht nur durch die Undurchsichtigkeit und das Ausbleiben politischer Unterstützung von Regierungsseite behindert, sondern auch durch eine neue, mächtige Gegenoffensive von hohen WTO-Beamten und ihren Helfern, der Europäischen Kommission, nationalen Ministerien, den Chefs und Lobbys der TNC sowie den liberalen Medien wie dem Economist. Absolute Priorität hat für sie, ein weiteres Debakel wie in Seattle zu verhindern, Die GATS-Kritiker müssen sich deswegen darauf gefasst machen, dass ihr guter Wille, ihre Motivation, ihre Aufrichtigkeit in Zweifel gezogen werden.
5 2 Du m stellen, und halten
1
Diese Gegenattacke unterstellt, dass die demokratische Diskussion nicht legitim sei. Die offiziellen Stimmen hätten die Wahrheit für sich gepachtet. Ihnen käme es zu, sie den Bürgern zu verkünden, und diese hätten schweigend zuzuhören. Wenn die Verfechter des GATS entgegenkommend sein wollen, behandeln sie die Kritiker als Ignoranten oder irregeleitete; wenn sie die Konfrontation suchen, erklären sie ihre Gegner zu Heuchlern, Unverantvvortlichen, Hysterikern oder Paranoikern. Für Generaldirektor Mike Moore sind die Protestierer »zum Kotzen«. Ganz zu schweigen davon, dass der Kritiker natürlich als Erzfeind einer Verbesserung der Lage der Armen in den Entvvicklungsländern gilt, die mit den einzigartigen Wohltaten des GATS eingedeckt würden, wenn man nur diese übel wollenden Widersacher unschädlich machen könnte.31
im März 2001 publizierte die WTO eine 16seitige Broschüre (GATS: Fact and Fiction), worin die Gegner dieses Abkommens bezichtigt werden, sie verbreiteten »Schauergeschichten« (scare stories).
Was sagen diese Kritiker, denen so viel Schimpf angetan wird? »Wie kommen seriöse Leute dazu, etwas zu glauben, was offensichtlich nicht in Frage kommt?« fragt das Sekretariat. Die Antwort ist, dass sich diese »seriösen Leute« auf den Wortlaut des GATS, auf die offiziellen Dokumente und Denkschriften des Sekretariats sowie auf die Erklärungen der Lobbys der mächtigsten TNC stützen.
Den einen oder anderen dieser Ausdrücke gebrauchten u.a. WTOChef Mike Moore, sein Abteilungsleiter für Dienstleistungen David Hartridge, der europäische Handelskommissar Pascal Lamy und sein Verhandlungsführer für Dienstleistungen Michel Servoz, die Financial Times, der Economist und andere neoliberal eingestellte Publikationen. Für ein Resümee einer Etappe dieser Offensive siehe: Daniel Pruzin, »Trade officials voice concern over NGOs' anti-GATS campaign«, WTO Reporter, 29. Dezember 2000.
Dumm stellen, Mund halten 53
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:09:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
GATS – Privatisierung von Dienstleistungen
Das „General Agreement on Trade in Services“ – kurz GATS – zu deutsch allgemeines Abkommen über Handel mit Dienstleistungen – wurde 1994 im Rahmen einer internationalen Konferenz über Zoll- und Handelsabkommen beschlossen. Die dort gefassten Beschlüsse müssen nach Weisungen der Welthandelsorganisation (WTO) bis 2005 vollständig umgesetzt werden.
Es geht im Grundsatz um die Privatisierung von Dienstleistungen. Hiervon sind sämtliche Dienstleistungen betroffen, wie z. B. der gesamte Bildungssektor, die universitäre Forschung sowie das Ingenieur- und Bauwesen, Wasserver- und – entsorgung, Telekommunikation, Verkehr, Tourismus sowie Bibliotheken und Energieversorgung.
Auf dem Weltmarkt nimmt der Dienstleistungssektor einen großen Anteil des gesamten Welthandels ein. Durch Privatisierungen im Dienstleistungsbereich will die WTO den privaten Investoren für den Bereich Dienstleistungen einen neuen Markt erschließen.
Warum ist GATS gefährlich?
GATS hebelt die Grundlagen der Demokratie aus. In der WTO müssen alle getroffenen Vereinbarungen, u.a. auch GATS national wie subnational umgesetzt werden. Sobald ein Unterzeichnerstaat eine der GATS- Vereinbarungen umgesetzt hat, darf er darauf bestehen, dass die anderen beteiligten Staaten nachziehen.
Die EU-Kommissionen verhandeln im Namen aller EU Mitglieder und häufig ohne vorherige Themenabsprachen und konkrete Rücksprache mit Parlamenten.
Die Gewaltenteilung, eine der Säulen der Demokratie, wird außer Kraft gesetzt. Die politische
Souveränität der demokratisch gewählten Parlamente wird untergraben. Nicht GATS-konforme Regelungen von Mitgliedsstaaten gelten rechtlich als Vertragsbruch. Die Rechtssprechung in solchen Fällen liegt bei der WTO. Diese kann Sanktionen verhängen.
Des weiteren unterstehen private Dienstleistungsunternehmen nicht der legitimierten demokratischen Kontrolle.
Die Fähigkeit von Kommunen und Staaten, eigene Regelungen und Standards in Bezug auf Gesundheit,
Umwelt, Bildung u. ä . zu erlassen, kann von der WTO „Beeinträchtigung der Handelsfreiheit interpretiert werden. Die GATS-Mitglieder haben die Pflicht nachzuweisen, dass solche Regelungen „keine unnötigen Einschränkungen des Handels“ beinhalten.
Auch nichtprivatisierte Dienstleistungsunternehmen müssen sich den Bestimmungen der WTO bzw. des
GATS unterwerfen. Im Konkreten schreibt GATS beispielsweise den Regierungen vor, unter welchen Rahmenbedingungen Regierungsgelder für öffentliche Arbeiten, städtische- oder gemeinnützige Dienstleistungen auf kommunaler Ebene auszugeben sind. Hiervon sind z.B. Ausgaben von städteeigenen Bauhöfen betroffen.
Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen bedeutet fast immer Abbau von Arbeitsplätzen. Häufig
kommen Fusionen zustande, die wiederum einen Verlust von Arbeitsplätzen nach sich ziehen. Die verbleidenden Arbeitnehmer geraten unter wahnsinnigen Leistungsdruck und haben ständig Angst vor Kündigen.
Öffentliche Monopole werden durch private Monopole ersetzt. Im Wassersektor ist deutlich geworden, dass
der gesamte Weltwassermarkt unter ganz wenigen Wassermonopolisten aufgeteilt worden ist. Durch diese weltweite Monopolbildung sind Preisabsprachen und erhebliche Preissteigerung nahezu programmiert, da Unternehmen auf eine Gewinnmaximierung zielen.
Die Qualität wird schlechter. In Großbritannien gibt es kaum noch eine Wartung der Infrastruktur für Wasser-,
Gasversorgung sowie der Bahnen. In Kanada ist die Qualität der privaten Krankenhäuser seit der Privatisierung schlagartig gesunken.
Das noch vorhandene Gemeineigentum wird privaten Interessen ausgeliefert
(„Diebstahl am Gemeingut“). Länderein sowie Einrichtungen der Öffentlichkeit wie z.B. Parks und Schulen können von Investoren aus der Wirtschaft erworben werden.
Die Bestimmungen des GATS sind irreversibel. Das GATS sieht keine Möglichkeit vor, privatisierte
Dienstleistungen wieder in staatliche Obhut zu übergeben.
Nicht mehr die gewählten Volksvertreter bestimmen über Fragen in Bezug auf Dienstleistungen,
sondern die privaten – mit unter auch ausländische – Investoren. Hierunter fallen auch Regelungen in den Bereichen Bildung und Kultur.
Die gesellschaftliche Ungleichheit wird größer. Bereits in Afrika stehen viele Grundschulen bis hoch zu
Universitäten sowie Krankenhäuser nur noch dem Teil der Bevölkerung zur Verfügung, die sich das finanziell leisten kann.
Selbst Wasser wird nicht mehr jedem Menschen als Menschenrecht zur Verfügung stehen.
Geheime Verhandlungen. Die Verhandlungen über GATS fanden hinter verschlossenen Türen statt. Unterhändler
der Regierungen und ein „Rat für GATS“ arbeiten die Regeln aus., die in Zukunft alle Mitgliedsländer in bezug auf Handel mit Dienstleistungen binden sollen. Die EU-Komission verfolgt dieselbe Geheimhaltungstaktik. Es finden keine öffentlichen Erörterungen in den Parlamenten statt, keine Debatte in Medien.
Das GATS zerstört die Grundlagen jedes Gemeinwesens. Durch den Handel mit Dienstleistungen werden die
sozialen Verantwortungen der Menschen im Zusammenleben miteinander untergraben. Hierdurch werden beispielweise bei der Altenpflege aus menschlichen Schicksalen wirtschaftliche Werte und Bilanzen.
Widerstand lohnt sich!
In Kanada erklärte sich Städte, wie Vancouver und Provinzen, z. B. British Columbia als „GATS-frei“ oder verlangten
Aufklärung und Einschränkungen des GATS.
In New Orleans (USA) wurde ein Bürgerreferendum gegen GATS über die Privatisierung von Wasserver- und - entsorgung abgehalten. Der amerikanische Gewerkschaftsbund hat im Februar 2002 eine Resolution gegen GATS verabschiedet und neue Verhandlungen über GATS verlangt.
D. Scholzen, Streikkomitee der FH Köln-Deutz.
Quelle: GATS: Das MAI durch die Hintertür von Maria Mies (1. Mai 2002)
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren
Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Ferdinand Pay
Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.
Gesellschaftspolitische Barriere
Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.
Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.
Der Rückschritt
Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten – wenn überhaupt – eher Söhne studieren.
Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweis” sich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretisch – aufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sich – oft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite ab – hoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.
Selektion als Programm
Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
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Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 6.12. 2002 um 23:28:35 Uhr zu
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äische Presse wochenlang, bevor die ganze Debatte im Dunkel herusconischer Untersuchungsausschüsse verschwand. In Brüssel wuren neue Richtlinien zur Gewaltbekämpfung verabschiedet und der ächste G8-Gipfel in ein kanadisches Bergdorf verlegt.
le neue Bewegung kam nicht aus dem Nichts
enua traf die europäische Politik wie ein Schock - aber die nfrontation war keineswegs aus dem Nichts entstanden. Vielmehr n die Proteste gegen die Machtanmaßung des G8-Clubs die vorrst letzte Etappe einer Spirale von Bürgerprotest, Gewalt, Aufklärung nd öffentlicher Debatte seit dem jahrtausendwechsel - die auch schon ine Vorgeschichte hat. Weitgehend unbemerkt vom politischen Maintream formierte sich die neue Bewegung bereits in der ersten Hälfte er neunziger Jahre. Sie war - dank der neuen Kommunikationsmeien E-Mail und Internet - die erste wirklich internationale soziale Begung. Die locker verbundene Koalition aus Umwelt- und DritteIt-Gruppen, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften ielte darauf, die Machtungleichheit zwischen den Vertretern öffentliher und ökonomischer Interessen anzuprangern und die Aushöhlung er Demokratie durch internationale Institutionen. Ein Prozess, den ie meisten Regierenden, selbst kritische Politiker und die Medien aum oder gar nicht wahrgenommen hatten.
ril 1998, im Hinterzimmer eines Berliner Prominentenrestaurants. er Vorsitzende der SPD, damals noch Oskar Lafontaine, trifft sich it einem Dutzend Schriftsteller und Journalisten, um über die Mögchkeiten linker Politik im Zeitalter der Globalisierung zu reden. Mit ufgeregter Miene kommt der Wirt durch die Tür, hinter ihm eine ruppe schwarz gekleideter junger Menschen, die Männer mit sehr urzen, die Frauen mit exotisch hochgetürmten Haaren. <4Wir haben
ört, hier sind Volksvertreter», sagt sanft und bestimmt der Anfüh-
r. Die Bodyguards reagieren nervös. «Herr Lafontaine, Herr Thierse,
as können Sie uns über das MAI sagen?» Der ostdeutsche SPD-Poli-
ker gibt sofort und untaktisch zu, dass die Abkürzung ihm unbekannt 0
sei. Der Vorsitzende und Finanzexperte der Sozialdemokra was länger, aber viel hat er offenbar auch nicht zu sagen, de stellt er eine Gegenfrage. Anschließend hört die Runde aus de des Schwarzgewandeten einen konzentrierten Kurzvor Verhandlungen der OECD über das «Multilaterale Investit men» 5 , das weltweit das Recht von Investoren über die Ar welt- und Sozialgesetze der Staaten stellen soll, also auf Übertragung staatlicher Souveränitätsrechte an die mul Unternehmen hinausläuft.
Drei Jahre lang hatten Regierungsvertreter hinter den OECI) in Paris verhandelt. Die Parlamentarier aller Lände nungslos und die Presse uninformiert über den geplant Staatsstreich der Kapitalgesellschaften. Dann, im Winter 1 te eine kleine kanadische Feministinnengruppe sich den ko Hunderte von Seiten langen Vertragsentwurf besorgt und ternet gestellt. Das deutsche «Komitee Widerstand gegen wenig mehr als der Freundeskreis der Kölner Feministin einer emeritierten Soziologieprofessorin' - hatte eine verbreitet, aber die Presse zeigte noch immer kaum Inter wenig das Parlament. Gezündet hatte es nur bei vereinzel initiativen, Kirchen- und Dritte-Welt-Gruppen - und schwarz gewendeten Studenten der Humboldt-Universität Nicht nur das MAI sollte ohne die Bürger beschlossen beeinflussbar, unbeachtet, unkontrolliert. Zuvor war scho gehende ökonomische Neuordnung der Welt ohne jede öffe hatte ins Werk gesetzt worden. Auch ohne parlamentarisch - obwohl die Welthandelsverträge die Verfassungstexte vo tien in Nord und Süd anfrage stellen. 1995 in Washington, der US-Kongress die Uruguay-Verträge über den Freihan Gründung der WTO führten, abstimmte, setzte Ralph N nisation «Public Citizen» einen Preis von 10000 Dollar a Kongressmitglied, das mit seiner Unterschrift versichern Verträge gelesen zu haben, und in der Lage sei, zehn einfa zu beantworten. Es meldete sich niemand.
Der Streit gegen das MAI war also schon eine Reaktio Lektion. Diesmal gelang der Durchbruch, und zwar im
patient : stop the war !
arzt : repeat !
gatsundhighmister : write it, shout it, breathe the copyleft !
massendemonstrationen.... (wer berichtet über vorbereitungen ?)
Sie plündern die Häuser. Die Türen werden eingetreten, mit Äxten eingeschlagen. Bald sind wir an der Reihe. Keine Zeit verlieren. Ich beuge mich über ihn.
»Magister, hör mir zu, wir müssen fort, sie sind gleich hier ... Bei Gott, Magister ... « Ich packe ihn bei den Schultern. Antwort: ein Flüstern. Er kann sich nicht bewegen. In der Falle, wir sitzen in der Falle.
Wie Elias.
Meine Hand umklammert das Schwert. Wie Elias. Ich wünschte, ich hätte seinen Mut.
»Was willst du tun? Genug Martyrium. Geh schon, sieh zu, daß du dich rettest.«
Die Stimme. Wie aus den tiefsten Tiefen der Erde. Ich kann es nicht glauben, daß er gesprochen hat. Er ist noch regloser als zuvor. Von unten donnernde Schläge. Mir wird schwindlig.
»Geh!«
Wieder die Stimme. Ich wende mich ihm zu. Er rührt sich nicht.
Schläge. Die Tür geht in Stücke.
Die Briefsäcke, sie dürfen sie nicht finden, weg, auf die Schultern damit, die Leiter hinauf, die Soldaten beschimpfen die Alte, ich rutsche aus, finde keinen Halt, zuviel Gewicht, weg, ein Sack fällt hinunter, sie kommen die Treppe herauf, endlich drinnen, ich ziehe die Leiter hoch, schließe die Luke, die Tür öffnet sich.
Sie sind zu zweit. Landsknechte.
Ich kann sie durch eine Ritze zwischen den Balken erspähen.
Ich darf mich nicht bewegen, das kleinste Knarren, und ich bin
verloren.
»Nur ein schneller Blick, dann gehen wir, hier finden wir
sowieso nichts ... Ah, da ist ja noch jemand!«
Sie treten ans Bett, schütteln Magister Thomas. »Wer bist du?
Ist das dein Haus?« Keine Antwort.
»Laß gut sein. Günther, sieh mal, was wir hier haben!«
24
Sie haben den Sack gefunden. Einer der beiden öffnet ihn. »Scheiße, da ist nur Papier drin, kein Geld. Was ist das Zeug? Kannst du lesen?«
»Ich? Nein!«
»Ich auch nicht. Vielleicht ist es wichtig. Geh nach unten hol den Hauptmann.«
»Was ist los? Willst du mir etwa Befehle geben? Warum g du nicht selbst?«
»Weil ich diesen Beutel gefunden habe!<,
Am Ende einigen sie sich. Der Kumpan desjenigen, der G ther heißt, geht nach unten. Ich hoffe, daß auch der Hauptm nicht lesen kann, sonst ist es aus.
Schwere Schritte, es muß wohl der Hauptmann sein, der Treppe hochsteigt. Ich kann mich nicht bewegen. Mein Gau ist ausgetrocknet, die Kehle voller Staub vom Dachboden. nicht husten zu müssen, beiße ich mir in eine Backe und schlucke das Blut.
Der Hauptmann beginnt zu lesen. Ich kann nur hoffen, da nichts versteht. Am Ende hebt er den Blick von den Blättern: ist Thomas Müntzer.«
Das Herz schlägt mir bis zum Hals. Zufriedene Blicke: doppelter dop ter Sold. Sie tragen den Mann weg, der den Fürsten den * erklärt hat.
Ich gebe keinen Ton von mir, unfähig, ein Glied zu rühren.
Der allgegenwärtige Gott ist weder hier noch an irgendei anderen Ort.
* KRIEG
25
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:42:21 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
06.06.2002
Ausland
Thomas Fritz
Die GATS-Attacke
Die Liberalisierungsoffensive der EU: Staatlich geschützte Bereiche wie Post und Telekommunikation,Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen vollends für rosinenpickende Multis geöffnet werden
»We are not amused.« Säuerlich verziehen die Beamten der Brüsseler Generaldirektion für Handel die Mienen, wenn sie auf die durchgesickerten Verhandlungsdokumente angesprochen werden, in denen die EU die radikale Öffnung der Dienstleistungsmärkte in 29 Ländern fordert. Der 16. April ist tatsächlich ein schwarzer Tag für die EU-Kommission. Stellten doch ATTAC und die Amsterdamer Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) geheime Papiere aus dem wenig bekannten 133er Ausschuß ins Internet. Tags darauf machte die rund 1000seitige Wunschliste der EU Schlagzeilen auf der Titelseite des britischen Guardian. Die Blamage für die Kommission war perfekt.
Keinen Stein ließen die Brüsseler Freihändler auf dem anderen bei ihrer Suche nach neuen Märkten für die europäische Dienstleistungsindustrie. Akribisch werden für jedes der 29 Länder noch die letzten möglichen Handelshemmnisse aufgelistet, deren Abschaffung die EU fordert. Elf verschiedene Dienstleistungssektoren stehen auf der Wunschliste, darunter freiberufliche und unternehmensnahe Dienste, Bau- und Finanzdienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Tourismus und Transport. Aber auch die in vielen Ländern noch staatlich geschützten Bereiche wie Post und Telekommunikation, Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen für rosinenpickende Multis geöffnet werden.
Der Umfang ist atemberaubend
Die jetzt bekanntgewordenen Dokumente passen in die neue Liberalisierungsrunde, auf die sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO im vergangenen Jahr bei ihrer Ministerkonferenz in Doha/Katar einigten. Teil des überaus umfangreichen Verhandlungspakets ist auch das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das 1995 in das Vertragswerk der WTO aufgenommen wurde. Anfang 2000 sind im Rahmen der WTO Neuverhandlungen des GATS begonnen worden, deren Abschluß mit dem geplanten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1. 1. 2005 zusammenfallen soll. Ob dieser Termin aber eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich.
Der Regelungsumfang des GATS ist atemberaubend und umfaßt zusätzlich zu den von der EU in ihren Geheimpapieren aufgelisteten Sektoren noch die medizinischen und soziale Dienste sowie Bildung und Kultur. Kein Dienstleistungssektor ist grundsätzlich ausgenommen. Alle sollen sie den WTO- Prinzipien des Marktzugangs und der Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter unterworfen werden. Die besondere Brisanz liegt dabei darin, daß Dienstleistungsmärkte weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt werden, sondern vor allem durch innerstaatliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen oder soziale Standards. Ziel der GATS-Verhandlungen ist es aber, sämtlichen innerstaatlichen Regelungen ein möglichst enges Korsett verbindlicher Rahmenrichtlinien anzulegen.
Gerade die öffentlichen Dienste müssen mit verschärftem Wettbewerbsdruck rechnen. Denn sobald sie in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbracht werden, was vielfach ohnehin schon der Fall ist, findet das Abkommen Anwendung. Das GATS zielt u. a. darauf ab, daß staatliche Unterstützungen für öffentliche Dienste in gleichem Maße ausländischen Privatanbietern gewährt werden. Effekt dieser zunehmenden privatwirtschaftlichen Konkurrenz ist aber, daß die für gemeinwohlorientierte Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter sinken werden. Aber auch die Möglichkeit einer gewissen politischen Steuerung staatlicher Investitionen ist durch das GATS bedroht, da die öffentliche Auftragsvergabe ebenfalls liberalisiert werden soll. All die negativen Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen öffentlicher Dienste - Qualitätseinbußen, Preissteigerungen, erschwerter Zugang, Entlassungen, Lohnsenkungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse - bleiben dabei, wie so oft, unberücksichtigt. Warum das so ist, erklärt die EU-Kommission: »Das GATS ist in erster Linie ein Instrument zum Wohle der Unternehmen.«
Der Zeitplan der GATS-Verhandlungen sieht vor, daß bis Ende Juni 2002 alle WTO-Mitglieder ihre Marktöffnungsforderungen bei der WTO einreichen müssen. Was die EU von einem Teil ihrer Handelspartner fordert, ist nun bekanntgeworden. Unbekannt ist aber noch, welche Zugeständnisse die EU von der Mehrheit der ärmeren Entwicklungsländer erwartet und welche konkreten Liberalisierungswünsche andere WTO- Mitglieder an die EU adressieren. Die anschließende Verhandlungsphase ist daher besonders brisant. Bis Ende März 2003 müssen die WTO-Mitglieder angeben, in welchen Bereichen sie zu Zugeständnissen bereit sind und ihre Märkte für ausländische Anbieter öffnen wollen.
Willige Diener der Industrie
Die Dokumente aus dem Brüsseler 133er Ausschuß (dieser koordiniert die europäische Außenhandelspolitik) sind ein Musterbeispiel für die Verfilzung nationaler und europäischer Gremien mit der Privatwirtschaft. Wie kommen solche Papiere zustande? Zunächst erstellt die Generaldirektion Handel erste Entwürfe der GATS-Forderungen, die im 133er Ausschuß diskutiert und mit den nationalen Hauptstädten abgestimmt werden. Die zuständigen Ministerien der EU-Staaten können Ergänzungen vornehmen. Das deutsche Wirtschaftsministerium schickte dazu Teile der Entwürfe an ausgewählte Wirtschaftsverbände mit der Bitte um Stellungnahme. Die Generaldirektion Handel sammelt schließlich die Forderungen der nationalen Regierungen und erstellt verfeinerte Forderungslisten, die abermals in die nationale Abstimmung gehen. Die endgültigen Forderungen werden schließlich bei der WTO eingereicht.
Ob die Übermittlung der Entwürfe an die Industrie überhaupt rechtens ist, darf bezweifelt werden. Die Mitgliedstaaten wurden nämlich ersucht sicherzustellen, daß die Listen »nicht öffentlich zugänglich gemacht« und »nur an zuständige Offizielle weitergeleitet« werden. Daran hat sich das deutsche und manch anderes Wirtschaftsministerium aber nicht gehalten. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS räumt die Bundesregierung ein, sie habe Elemente der Entwürfe an »einzelne, sachlich unmittelbar betroffene Wirtschaftsverbände« übermittelt, aber aufgrund ihres »vertraulichen Charakters« seien sie »nicht zu einer breiten Verteilung geeignet«. Vertraulichkeit im Sinne der Bundesregierung gilt also nicht gegenüber der Industrie, diese genießt vielmehr Privilegien staatlicher Unterhändler, sondern ausschließlich gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.
Der Dienstleistungsindustrie stehen nicht nur die Beamten nationaler Ministerien zu Diensten, sondern auch diejenigen der EU-Kommission. Um den Informationsfluß zwischen Kommission und Industrie in Sachen GATS zu optimieren, wurde 1999 das European Services Forum (ESF) gegründet. Wie Dietrich Barth, ein hoher Beamter der Generaldirektion Handel, unverblümt feststellt, ist das ESF »eine privatwirtschaftliche Organisation der Dienstleistungswirtschaft, die eng mit der EU-Kommission zusammenarbeitet, um die offensiven und eventuelle defensive Handelsinteressen der Gemeinschaft zu definieren und die Kommission zu beraten«. Entsprechend finden sich zahlreiche der ESF-Forderungen in den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten wieder, so die vollständige Niederlassungsfreiheit im Ausland oder der unbehinderte Einsatz von »Schlüsselpersonal« an sämtlichen Konzernstandorten.
Entwicklungspolitik am Ende
Die entwicklungspolitischen Bekenntnisse der EU verkümmern zur Farce, wenn die europäischen GATS-Forderungen zum Maßstab genommen werden. Vom krisengeschüttelten Argentinien wird der Verzicht auf Quellensteuern erwartet, welche auf die grenzüberschreitende Kreditvergabe im Bank- und Versicherungsgewerbe erhoben werden. Besonders weitreichende Lockerungen erwartet die EU von denjenigen Ländern, die sich mit Hilfe konsequenter Kapitalverkehrskontrollen gegen die Ansteckung durch die asiatische Finanzkrise von 1997/98 schützen konnten, vor allem Indien, Malaysia und China. So soll Malaysia den Handel mit der inländischen Währung Ringgit und mit Fremdwährungen vollständig freigeben, obwohl gerade Beschränkungen des Devisenhandels eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Finanzkrisen darstellen. Von Indien und China verlangt die EU die Zulassung äußerst riskanter innovativer Finanzinstrumente, der sogenannten Derivate. Der Großteil der Derivate wird nicht beaufsichtigt und hat schon häufig bei Finanzcrashs eine Rolle gespielt, so beim Zusammenbruch des berüchtigten US-Investmentfonds Long Term Capital Management. Die Philippinen sollen gar den Offshore-Töchtern ausländischer Banken (diese haben ihren Sitz für gewöhnlich in vollkommen unregulierten Steueroasen) Geschäfte in einheimischer Währung ermöglichen. Gerade auf diesem Weg finden aber die krisenverschärfenden Spekulationen gegen Schwachwährungen statt.
Bei Durchsicht der EU-Forderungen wird klar, daß das GATS zu Recht als »Klon« des 1998 gescheiterten multilateralen Investitionsabkommens (MAI) bezeichnet wird. Durchgängig verlangt die EU, daß gerade entwicklungspolitisch sinnvolle Auflagen gegenüber ausländischen Investoren geschleift werden. So erlauben viele Länder in bestimmten Sektoren keine Übernahmen, sondern lediglich Gemeinschaftsunternehmen mit lokalen Firmen (Joint ventures), was einheimische Beschäftigung sichern und einen Technologietransfer ermöglichen soll. Um einheimische Arbeitskräfte nicht nur in niedrigen Positionen zu beschäftigen, begrenzen viele Länder die Zahl der Ausländer im Management von Niederlassungen. Um marktbeherrschende Stellungen zu verhindern, wird häufig die Anzahl von Zweigstellen begrenzt, die ein ausländischer Konzern im Inland errichten darf. Weitere Beschränkungen betreffen die Höhe ausländischer Beteiligungen, den Rücktransfer von Gewinnen oder den Erwerb von Grund und Boden. Die EU fordert, daß all diese durchaus sinnvollen Investitionsauflagen beseitigt werden.
Zweiklassenversorgung
Auch in umweltpolitisch sensiblen Bereichen kennt der europäische Exporthunger keine Grenzen. Weitreichende Marktöffnungen streben die europäischen Unterhändler beispielsweise im Energiesektor an, ein Bereich, der bisher noch gar nicht als eigenständiger GATS-Sektor existiert. Die Wunschliste reicht von der Erkundung (Exploration) potentieller Energiequellen über den Bau von Anlagen, Pipelines und Stromnetzen, das Betreiben von Transport- und Übertragungsnetzen, den Groß- und Einzelhandel mit Energieprodukten bis hin zur Stillegung von Produktionsstätten. Auch die Wasserver- und -entsorgung haben Kommission und Industrie als europäisches Handelsinteresse definiert. Einflußreiche Lobbyisten sind die französischen Weltmarktführer im Wasserbereich, Vivendi und Suez. Aber auch deutsche Unternehmen wie RWE, AquaMundo, die E.ON-Tochter Gelsenwasser oder Berlinwasser International werden mit Exportbürgschaften, Entwicklungshilfegeldern und durch Übernahmen kommunaler Wasserwerke für den Weltmarkt fitgemacht. Wichtig also, daß Handels- und Investitionshemmnisse auch im Wasserbereich fallen. Die EU fordert daher die vollständige Marktöffnung für Wassersammlung, -klärung und -vertrieb sowie für die Bereitstellung sanitärer Anlagen.
Die öffentlichen Versorgungsunternehmen, sei es im Energie-, Wasser- oder auch im Telekommunikationssektor, werden von den Freihandelsapologeten notorisch schlechtgeredet. Anders lassen sich ausländische Kapitalbeteiligungen, denen (Teil-)Privatisierungen vorauszugehen haben, offensichtlich nicht rechtfertigen. So werden öffentliche Unternehmen als ineffizient, korrupt und kostentreibend beschrieben, ohne ernsthaft nachzuweisen, warum all dies auf private Unternehmen nicht genauso zutrifft. Gerade qualitative Aspekte, wie der kostengünstige Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu lebensnotwendigen und hochwertigen Diensten, spielen im Kalkül der Liberalisierer überhaupt keine Rolle. So sind die meisten transnationalen Konzerne nur in der Lage, standardisierte High-Tech-Lösungen anzubieten, die kostengünstigere Alternativen, z. B. angepaßte Technologien, verdrängen. Da öffentliche Versorgungsunternehmen oftmals Monopolstellungen innehaben, führt die Marktöffnung zudem häufig zur Auswechslung öffentlicher durch private Monopole, wobei die Gewinnerwartungen der privaten Betreiber notorisch in Konflikt zu einer kostengünstigen Grundversorgung geraten. Arme Bevölkerungsgruppen sind nun einmal mangels Kaufkraft keine attraktive Zielgruppe privatwirtschaftlicher Unternehmen.
Als besonderes Risiko kommt beim GATS hinzu, daß sämtliche staatliche Auflagen, seien diese nun umwelt-, sozial- oder entwicklungspolitisch motiviert, mittels eines »Notwendigkeitstests« daraufhin überprüft werden sollen, ob sie »ungerechtfertigte Handelshemmnisse« darstellen. Gegen derartige Handelsbeschränkungen könnte dann vor dem WTO- Schiedsgericht geklagt werden. Bei der WTO wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zu innerstaatlichen Regulierungen eingesetzt, die sich u. a. mit der Entwicklung dieses Notwendigkeitstests befaßt.
Zwar hat die EU bisher keine Forderungen im Bildungs- und Gesundheitswesen an die 29 Länder gerichtet, dennoch wird es auch in diesen Bereichen zu GATS-Verhandlungen kommen, da andere WTO-Mitglieder hier dezidierte Interessen artikulieren. Dies wird ab Juli dieses Jahres auch innenpolitisch relevant, denn dann muß die EU ihre Liberalisierungsangebote aushandeln. Dabei hat die EU sowohl im Bildungs- wie auch im Gesundheitssektor schon GATS-Verpflichtungen übernommen, wie der gemeinsamen Verpflichtungsliste der Europäischen Gemeinschaft entnommen werden kann. Wenn es nach den Wünschen der US-amerikanischen Dienstleistungsindustrie geht, müßten diese aber noch erheblich ausgeweitet werden. Der Zusammenschluß der US-Dienstleistungsindustrie, die Coalition of Service Industries (CSI), bringt das für sie ärgerlichste Handelshemmnis im Gesundheitswesen wie folgt auf den Punkt: »Die öffentliche Trägerschaft der Gesundheitsversorgung erschwert privaten US-amerikanischen Gesundheitsanbietern den Zutritt auf die ausländischen Märkte.«
Weltweiter Widerstand
Besonders stark ist das Interesse, staatliche Subventionen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitssystems in private Taschen umzuleiten. So kritisiert die US-Regierung beispielsweise die »Intransparenz« bei der Vergabe staatlicher Subventionen für tertiäre Bildungsdienstleistungen, Erwachsenenbildung und berufliche Weiterqualifizierungen. Die WTO sekundiert und stellt nüchtern fest, daß in denjenigen Sektoren, in denen wie im Krankenhaussektor staatliche und private Träger nebeneinander existieren, »Subventionen und ähnliche ökonomische Vergünstigungen unter die Verpflichtung zur Inländerbehandlung fallen«. Ausländischen Privatanbietern müßte folglich der gleichberechtigte Zugang zu sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden, welche sonst nur öffentlichen bzw. im öffentlichen Auftrag tätigen Anbietern zustehen. Würden die öffentlichen Mittel tatsächlich noch mehr als bisher zugunsten kostenpflichtiger, auf zahlungskräftige Kundschaft ausgerichtete Privatanbieter umgelenkt, wären frei zugängliche staatliche Bildungs- und Gesundheitssysteme zweifellos unfinanzierbar.
Zu Recht richtet sich daher der weltweite Widerstand gegen die ungehemmte Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte. Soziale Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind maßgebliche Träger dieses Protests. In der Bundesrepublik formiert sich ein breites Widerstandsbündnis auf Initiative des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC. Studierende organisieren sich europaweit in dem Bündnis »Education is not for sale«. Da die Dienstleistungsliberalisierung derart stark in das alltägliche Leben eingreift, ist zu hoffen, daß diese Ansätze sich noch deutlich ausweiten werden.
* Thomas Fritz ist freier Mitarbeiter von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung), Berlin, und engagiert sich bei ATTAC
gated society schrieb am 12.12. 2002 um 22:00:22 Uhr zu
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jello biafra aktualisiert gats-blaster
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