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am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb nichtleser
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am 2.2. 2016 um 23:07:30 Uhr schrieb Fitzjerrelt
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am 16.12. 2002 um 03:54:02 Uhr schrieb gated society über gats
am 17.12. 2002 um 04:07:39 Uhr schrieb gated society über gats
am 15.5. 2003 um 23:53:05 Uhr schrieb wugatsga über gats
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Assoziationen zu »Gats«
voice recorder schrieb am 6.1. 2003 um 03:59:36 Uhr zu
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dustrien sind, zeigt es sich laut der Welthandelsorganisation, dass deren Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft empirisch »sehr schwer zu fassen« sind (WTO 1998: s).
Entsprechend konzentrieren sich die meisten Studien auf die Folgen der Handelsliberalisierung beziehungsweise Deregulierung in den Sektoren selbst. Im Finanzsektor führte eine Libera. lisierung in vielen Ländern zu einem dauerhaften Rückgang der Gewinne im Bankengewerbe. Häufig reagierten die betroffenen Finanzinstitute mit risikoreichen Anlage- und Kreditvergabestrategien, die dort, wo die Bankenaufsicht unzureichend war, zu ernsthaften Finanzkrisen führten. Die Krise der US-amerikanischen Sparkassen (savings & loan) belegt, dass auch in entwickelten Ökonomien die Bankenaufsicht im Deregulierungspro- j zess unzureichend ausfallen kann (Woerz 1994; gleiches gil' für t
Norwegen, siehe Llewellyn 1992). Das erhöhte Risiko führte im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen ferner zu einer Erhöhung der Zinsspanne und somit der Kosten der Finanzvermittlung (WrO 1998: 6). Eine vorzeitige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, wie sie durch die von Thailand 1997 ausgehende Asienkrise anschaulich belegt wurde (Dieter 1998), kann ferner die Wechselkursausschläge auf den Devisenmärkten verstärken und Kapitalfluchtauslösen (WrO 1998:7). Malaysia mitden vergleichsweise höchsten Handelsbeschränkungen für Finanzdienstleistungen (Kalirajan et al. 1999) überstand entsprechend die Asienkrise relativ gut (Dieter 1999).
Für die Telekommunikationsindustrie stellte die WTC)-Literaturstudie einen allgemeinen Konsens hinsichtlich der außerordentlichen Preissenkungen und Ausfächerungen der angebotenen Dienste fest, doch könnten die Auswirkungen technologischer Innovationen nicht klar von den Auswirkungen der Deregulierung und der Marktöffnung für ausländische Anbieter abgegrenzt werden (WTO 1998: 7).
Die Auswirkungen auf die Beschäftigten werden selbst von den Befürvvortern einer weiteren Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs weniger positiv eingeschätzt. Bezeichnenderweise empfahl Barth zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleistungen eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Entlastungen bei Lohn- und Zusatzkosten, Steuern und Abgaben. Dies begründete er mit dem Hinweis, dass im Jahr 2000 weltweit we-
44 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
sentlich mehr Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem kommen aufgrund der Marktöffnungen Chinas, Indiens und Länder der ehemaligen Sowjetunion in die Weltwirtschaft i griert sein werden als noch ein Jahrzehnt zuvor (Barth 1998: 1 Noch schärferformuliert der bekannte Außenhandeisexperte G Hufbauer die Auswirkungen weiterer Liberalisierung. Er prop zeit: »Ein Arbeiter wird das verdienen, was er erwirtschaft bewertet nach einem einzigen Weltmarktpreis« (Hufbaue ren 1999: 16, Obersetzung ChS). Im Klartext bedeutet dies,
sich der Lohn für Arbeitskräfte in der-Lei-(t
Hochlohnländern dem Lohn der weltweit großen Masse der ringqualifizierten angleichen wird.
ökonomietheoretische Fundamente der
Regullerungsdebatte
Da die in den GATS-Verhandlungen vorgesehenen Liberali rungsschritte nicht nur die Marktzutrittsmöglichkeiten für ländische Anbieter, sondern auch von potenziellen inländisc Anbietern betreffen, bedarf es zur Abschätzung ihrer Aus kungen zudem der Auswertung der DeregulierUngSlitera Auch hier wird deutlich, dass die unter Ökonomen und p schen Entscheidungsträgern weit verbreitete Vorstellung wohlfahrtssteigernden Auswirkungen von DeregulierungsPrivatisierungsmaßnahmen weder theoretisch noch empir auf sicherem Grund steht.
Unter ökonomischer Regulierung wird im weiteren Sinne i Einschränkung der Gewerbe- und Vertragsfreiheit durch so staatlichen Eingriff e verstanden, die nicht gleichermaßen für Marktteilnehmer gelten (MüllerNogelsang 1979: 19, Phi 1975: 2). Mit dieser Definition soll eine Unterscheidung ge fen werden zwischen staatlichen Maßnahmen, die den We werb auf der Grundlage von Privateigentum an Produkti mitteln ermöglichen (z.B. Rechtssicherheit), und jenen, die Wettbewerb einschränken (Kahn 1970: 2). Als unvereinbar dem Prinzip der Konkurrenz gelten diejenigen staatliche terventionen, die den Markt als Verteilungsmechanismus e zen oder stark eingrenzen. Dazu gehört vor allem die staatl Einf lussnahme auf strategische Größen unternehmerischen delns: Preis, Dienstgüte und Markteintritt (Herman 1981: 1
3, Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:14:29 Uhr zu
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Stoppt das GATS!
Was ist das GATS?
Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist das
Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über den Handel mit Dienstleistungen. Es wird derzeit von den 144 Mitgliedsstaaten der WTO, darunter Österreich, verhandelt.
Was steckt dahinter?
Energie- und Wasserversorung, Bildung, Gesundheit,
Öffentlicher Verkehr, Post und Telekommunikation und viele andere öffentliche Dienstleistungen sollen liberalisiert und damit der Privatisierung ausgeliefert werden. Das bedeutet letztlich, dass nicht mehr der Staat für die Grundversorgung verantwortlich ist, sondern Konzerne über wichtige soziale Leistungen bestimmen.
Was sind die Folgen?
Die Mehrheit der Menschen verliert durch das GATS, nicht ohne
Grund finden die Verhandlungen geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit statt. Mögliche Folgen sind steigende Preise, schlechtere Qualität, Zugang nur für jene, die es sich leisten können, sowie weniger Umweltschutz und weniger ArbeitnehmerInnenschutz.
STOPP GATS!
ATTAC Österreich startet deshalb die »Stopp GATS!« Kampagne
gemeinsam mit Organisationen aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Die Liste der unterstützenden Organisationen wird in Kürze eben hier zu finden sein.
Der Ausverkauf von Gesundheit, Bildung und Wasser muss
aufgehalten werden!
Wir fordern daher:
- Verhandlungsstopp!
- Verbesserung, nicht Ausverkauf öffentlicher Dienste!
- Demokratie statt Geheimdiplomatie!
Noch ist es nicht zu spät: Gemeinsam stoppen wir das GATS!
Mehr Infos zu GATS und zur Kampagne wird es in Kürze geben, vorerst findet ihr hier unser Positionspapier zum GATS.
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 20:37:46 Uhr zu
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Den Lufttransport regelt ein eigenes Abkornmen, und die meisten »Energiedienstleistungen« sind trotz der Bemühungen der USA vorübergehend ausgeklammert. Landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten sind insofern einbezogen, als sie ständig auf Dienstleistungen zurückgreifen .41 Die einzigen Tätigkeitsbereiche, die - noch - fast ganz außerhalb des GATS verbleiben, sind die Zentralbanken, die Justiz, die Polizei und die nationale Verteidigung.
Aber Vorsicht: Das GATS ist kein ein für allemal abgeschlossener Vertrag. Es ist ein Rahmenabkommen, das dazu bestimmt ist, ständig »verbessert« zu werden, und zwar im Sinn einer »fortschreitenden Liberalisierung« (so ist übrigens der vierte Teil des GATS überschrieben). Diese »Verbesserung« soll in nachfolgenden Verhandlungsreihen erzielt werden. Diesen ist kein Ende gesetzt, wenigstens nicht vor der Realisierung der von dem amerikanischen USTR errichteten Utopie, dass alle »Regierungsmaßnahmen, die das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg verhindern, zu reduzieren oder zu beseitigen« sind.
Die »Modi« des Erbringens von Dienstleistungen Dienstleistungen können auf vier Arten - im Hausiargon als »Modi« bezeichnet-angeboten werden. Der erste und der zweite Modus sind klassisch: 1. eine »vom Gebiet eines Mitglieds aus mit Ausrichtung auf das Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds« angebotene Dienstleistung (Sie können von Frankreich aus einen Freund in Porto Alegre in Brasilien anrufen); 2. eine »auf dem Gebiet eines Mitglieds einem Dienstieistungsverbraucher aus einem
Siehe z.B. Tancr@de Voituriez, »Pc)ssible consequences of the GATS on the agricultural sector of developing countries«, CIRAD, A Rep"t for the FAO, Januar 2001.
5 6 ie » odi«
1
beliebigen anderen Mitglied[staatl« angebotene Dienstleistung (Sie können an einer Privatschule in Porto Alegre Portugiesisch lernen). Das sind die beiden Modi, die man in den Statistiken über die Handelsbilanz wiederfindet.
Löhne zu Kleinholz schlagen
Der dritte und der vierte Modus sind eindeutig problematischer. Sie betreffen die kommerzielle Präsenz und die Präsenz von physischen oder »natürlichen Personen eines Mitglieds auf dem Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds«. Die kommerzielle Präsenz bedeutet im Klartext: Firma in gemischtem Eigentum Goint venture), zu 100% demauslandskapital gehörendezweigfirma oderjegliche andere Eigentumsform. Auf diese Art lassen sich bestimmte Seiten des MAI, die zur Tür hinausgejagt worden waren, durchs Fenster wieder hereinholen. Der vierte Modus, die »Präsenz natürlicher Personen«, betrifft den Import von Personal, den der auf das Landesgebiet gelangte Anbieter für notwendig hält, um eine Dienstleistung anbieten zu können. Das öffnet Tür und Tor für Missbräuche aller Art.
Von der Europäischen Kommission aus schrieb Michel Servoz, die rechte Hand Pascal Lamys für den Handel mit Dienstleistungen, vor Seattle den europäischen Bauunternehmen: »Die Entwicklungsländer sind, was die Mobilität natürlicher Personen angeht, traditionell am Bauwesen interessiert. Sie können sehr wettbewerbsfähige Arbeitskräfte zu niedrigen Preisen anbieten .«41
" Michel Servoz, Head of Unit, DG Trade/M/l, »Construction and Related Engineering Services«, eine »initial draft position«, versandt an »European Service Industry Subscribers«, ohne Datum, Frühjahr 1999: »Developing countries have been traditionally interested in construction in so far as movement of natural persons is concerned.They can provide highly competitive labour force at cheap rates.«
Löhne zu Kleinholz schlagen 57
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:42:21 Uhr zu
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06.06.2002
Ausland
Thomas Fritz
Die GATS-Attacke
Die Liberalisierungsoffensive der EU: Staatlich geschützte Bereiche wie Post und Telekommunikation,Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen vollends für rosinenpickende Multis geöffnet werden
»We are not amused.« Säuerlich verziehen die Beamten der Brüsseler Generaldirektion für Handel die Mienen, wenn sie auf die durchgesickerten Verhandlungsdokumente angesprochen werden, in denen die EU die radikale Öffnung der Dienstleistungsmärkte in 29 Ländern fordert. Der 16. April ist tatsächlich ein schwarzer Tag für die EU-Kommission. Stellten doch ATTAC und die Amsterdamer Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) geheime Papiere aus dem wenig bekannten 133er Ausschuß ins Internet. Tags darauf machte die rund 1000seitige Wunschliste der EU Schlagzeilen auf der Titelseite des britischen Guardian. Die Blamage für die Kommission war perfekt.
Keinen Stein ließen die Brüsseler Freihändler auf dem anderen bei ihrer Suche nach neuen Märkten für die europäische Dienstleistungsindustrie. Akribisch werden für jedes der 29 Länder noch die letzten möglichen Handelshemmnisse aufgelistet, deren Abschaffung die EU fordert. Elf verschiedene Dienstleistungssektoren stehen auf der Wunschliste, darunter freiberufliche und unternehmensnahe Dienste, Bau- und Finanzdienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Tourismus und Transport. Aber auch die in vielen Ländern noch staatlich geschützten Bereiche wie Post und Telekommunikation, Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen für rosinenpickende Multis geöffnet werden.
Der Umfang ist atemberaubend
Die jetzt bekanntgewordenen Dokumente passen in die neue Liberalisierungsrunde, auf die sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO im vergangenen Jahr bei ihrer Ministerkonferenz in Doha/Katar einigten. Teil des überaus umfangreichen Verhandlungspakets ist auch das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das 1995 in das Vertragswerk der WTO aufgenommen wurde. Anfang 2000 sind im Rahmen der WTO Neuverhandlungen des GATS begonnen worden, deren Abschluß mit dem geplanten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1. 1. 2005 zusammenfallen soll. Ob dieser Termin aber eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich.
Der Regelungsumfang des GATS ist atemberaubend und umfaßt zusätzlich zu den von der EU in ihren Geheimpapieren aufgelisteten Sektoren noch die medizinischen und soziale Dienste sowie Bildung und Kultur. Kein Dienstleistungssektor ist grundsätzlich ausgenommen. Alle sollen sie den WTO- Prinzipien des Marktzugangs und der Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter unterworfen werden. Die besondere Brisanz liegt dabei darin, daß Dienstleistungsmärkte weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt werden, sondern vor allem durch innerstaatliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen oder soziale Standards. Ziel der GATS-Verhandlungen ist es aber, sämtlichen innerstaatlichen Regelungen ein möglichst enges Korsett verbindlicher Rahmenrichtlinien anzulegen.
Gerade die öffentlichen Dienste müssen mit verschärftem Wettbewerbsdruck rechnen. Denn sobald sie in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbracht werden, was vielfach ohnehin schon der Fall ist, findet das Abkommen Anwendung. Das GATS zielt u. a. darauf ab, daß staatliche Unterstützungen für öffentliche Dienste in gleichem Maße ausländischen Privatanbietern gewährt werden. Effekt dieser zunehmenden privatwirtschaftlichen Konkurrenz ist aber, daß die für gemeinwohlorientierte Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter sinken werden. Aber auch die Möglichkeit einer gewissen politischen Steuerung staatlicher Investitionen ist durch das GATS bedroht, da die öffentliche Auftragsvergabe ebenfalls liberalisiert werden soll. All die negativen Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen öffentlicher Dienste - Qualitätseinbußen, Preissteigerungen, erschwerter Zugang, Entlassungen, Lohnsenkungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse - bleiben dabei, wie so oft, unberücksichtigt. Warum das so ist, erklärt die EU-Kommission: »Das GATS ist in erster Linie ein Instrument zum Wohle der Unternehmen.«
Der Zeitplan der GATS-Verhandlungen sieht vor, daß bis Ende Juni 2002 alle WTO-Mitglieder ihre Marktöffnungsforderungen bei der WTO einreichen müssen. Was die EU von einem Teil ihrer Handelspartner fordert, ist nun bekanntgeworden. Unbekannt ist aber noch, welche Zugeständnisse die EU von der Mehrheit der ärmeren Entwicklungsländer erwartet und welche konkreten Liberalisierungswünsche andere WTO- Mitglieder an die EU adressieren. Die anschließende Verhandlungsphase ist daher besonders brisant. Bis Ende März 2003 müssen die WTO-Mitglieder angeben, in welchen Bereichen sie zu Zugeständnissen bereit sind und ihre Märkte für ausländische Anbieter öffnen wollen.
Willige Diener der Industrie
Die Dokumente aus dem Brüsseler 133er Ausschuß (dieser koordiniert die europäische Außenhandelspolitik) sind ein Musterbeispiel für die Verfilzung nationaler und europäischer Gremien mit der Privatwirtschaft. Wie kommen solche Papiere zustande? Zunächst erstellt die Generaldirektion Handel erste Entwürfe der GATS-Forderungen, die im 133er Ausschuß diskutiert und mit den nationalen Hauptstädten abgestimmt werden. Die zuständigen Ministerien der EU-Staaten können Ergänzungen vornehmen. Das deutsche Wirtschaftsministerium schickte dazu Teile der Entwürfe an ausgewählte Wirtschaftsverbände mit der Bitte um Stellungnahme. Die Generaldirektion Handel sammelt schließlich die Forderungen der nationalen Regierungen und erstellt verfeinerte Forderungslisten, die abermals in die nationale Abstimmung gehen. Die endgültigen Forderungen werden schließlich bei der WTO eingereicht.
Ob die Übermittlung der Entwürfe an die Industrie überhaupt rechtens ist, darf bezweifelt werden. Die Mitgliedstaaten wurden nämlich ersucht sicherzustellen, daß die Listen »nicht öffentlich zugänglich gemacht« und »nur an zuständige Offizielle weitergeleitet« werden. Daran hat sich das deutsche und manch anderes Wirtschaftsministerium aber nicht gehalten. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS räumt die Bundesregierung ein, sie habe Elemente der Entwürfe an »einzelne, sachlich unmittelbar betroffene Wirtschaftsverbände« übermittelt, aber aufgrund ihres »vertraulichen Charakters« seien sie »nicht zu einer breiten Verteilung geeignet«. Vertraulichkeit im Sinne der Bundesregierung gilt also nicht gegenüber der Industrie, diese genießt vielmehr Privilegien staatlicher Unterhändler, sondern ausschließlich gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.
Der Dienstleistungsindustrie stehen nicht nur die Beamten nationaler Ministerien zu Diensten, sondern auch diejenigen der EU-Kommission. Um den Informationsfluß zwischen Kommission und Industrie in Sachen GATS zu optimieren, wurde 1999 das European Services Forum (ESF) gegründet. Wie Dietrich Barth, ein hoher Beamter der Generaldirektion Handel, unverblümt feststellt, ist das ESF »eine privatwirtschaftliche Organisation der Dienstleistungswirtschaft, die eng mit der EU-Kommission zusammenarbeitet, um die offensiven und eventuelle defensive Handelsinteressen der Gemeinschaft zu definieren und die Kommission zu beraten«. Entsprechend finden sich zahlreiche der ESF-Forderungen in den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten wieder, so die vollständige Niederlassungsfreiheit im Ausland oder der unbehinderte Einsatz von »Schlüsselpersonal« an sämtlichen Konzernstandorten.
Entwicklungspolitik am Ende
Die entwicklungspolitischen Bekenntnisse der EU verkümmern zur Farce, wenn die europäischen GATS-Forderungen zum Maßstab genommen werden. Vom krisengeschüttelten Argentinien wird der Verzicht auf Quellensteuern erwartet, welche auf die grenzüberschreitende Kreditvergabe im Bank- und Versicherungsgewerbe erhoben werden. Besonders weitreichende Lockerungen erwartet die EU von denjenigen Ländern, die sich mit Hilfe konsequenter Kapitalverkehrskontrollen gegen die Ansteckung durch die asiatische Finanzkrise von 1997/98 schützen konnten, vor allem Indien, Malaysia und China. So soll Malaysia den Handel mit der inländischen Währung Ringgit und mit Fremdwährungen vollständig freigeben, obwohl gerade Beschränkungen des Devisenhandels eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Finanzkrisen darstellen. Von Indien und China verlangt die EU die Zulassung äußerst riskanter innovativer Finanzinstrumente, der sogenannten Derivate. Der Großteil der Derivate wird nicht beaufsichtigt und hat schon häufig bei Finanzcrashs eine Rolle gespielt, so beim Zusammenbruch des berüchtigten US-Investmentfonds Long Term Capital Management. Die Philippinen sollen gar den Offshore-Töchtern ausländischer Banken (diese haben ihren Sitz für gewöhnlich in vollkommen unregulierten Steueroasen) Geschäfte in einheimischer Währung ermöglichen. Gerade auf diesem Weg finden aber die krisenverschärfenden Spekulationen gegen Schwachwährungen statt.
Bei Durchsicht der EU-Forderungen wird klar, daß das GATS zu Recht als »Klon« des 1998 gescheiterten multilateralen Investitionsabkommens (MAI) bezeichnet wird. Durchgängig verlangt die EU, daß gerade entwicklungspolitisch sinnvolle Auflagen gegenüber ausländischen Investoren geschleift werden. So erlauben viele Länder in bestimmten Sektoren keine Übernahmen, sondern lediglich Gemeinschaftsunternehmen mit lokalen Firmen (Joint ventures), was einheimische Beschäftigung sichern und einen Technologietransfer ermöglichen soll. Um einheimische Arbeitskräfte nicht nur in niedrigen Positionen zu beschäftigen, begrenzen viele Länder die Zahl der Ausländer im Management von Niederlassungen. Um marktbeherrschende Stellungen zu verhindern, wird häufig die Anzahl von Zweigstellen begrenzt, die ein ausländischer Konzern im Inland errichten darf. Weitere Beschränkungen betreffen die Höhe ausländischer Beteiligungen, den Rücktransfer von Gewinnen oder den Erwerb von Grund und Boden. Die EU fordert, daß all diese durchaus sinnvollen Investitionsauflagen beseitigt werden.
Zweiklassenversorgung
Auch in umweltpolitisch sensiblen Bereichen kennt der europäische Exporthunger keine Grenzen. Weitreichende Marktöffnungen streben die europäischen Unterhändler beispielsweise im Energiesektor an, ein Bereich, der bisher noch gar nicht als eigenständiger GATS-Sektor existiert. Die Wunschliste reicht von der Erkundung (Exploration) potentieller Energiequellen über den Bau von Anlagen, Pipelines und Stromnetzen, das Betreiben von Transport- und Übertragungsnetzen, den Groß- und Einzelhandel mit Energieprodukten bis hin zur Stillegung von Produktionsstätten. Auch die Wasserver- und -entsorgung haben Kommission und Industrie als europäisches Handelsinteresse definiert. Einflußreiche Lobbyisten sind die französischen Weltmarktführer im Wasserbereich, Vivendi und Suez. Aber auch deutsche Unternehmen wie RWE, AquaMundo, die E.ON-Tochter Gelsenwasser oder Berlinwasser International werden mit Exportbürgschaften, Entwicklungshilfegeldern und durch Übernahmen kommunaler Wasserwerke für den Weltmarkt fitgemacht. Wichtig also, daß Handels- und Investitionshemmnisse auch im Wasserbereich fallen. Die EU fordert daher die vollständige Marktöffnung für Wassersammlung, -klärung und -vertrieb sowie für die Bereitstellung sanitärer Anlagen.
Die öffentlichen Versorgungsunternehmen, sei es im Energie-, Wasser- oder auch im Telekommunikationssektor, werden von den Freihandelsapologeten notorisch schlechtgeredet. Anders lassen sich ausländische Kapitalbeteiligungen, denen (Teil-)Privatisierungen vorauszugehen haben, offensichtlich nicht rechtfertigen. So werden öffentliche Unternehmen als ineffizient, korrupt und kostentreibend beschrieben, ohne ernsthaft nachzuweisen, warum all dies auf private Unternehmen nicht genauso zutrifft. Gerade qualitative Aspekte, wie der kostengünstige Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu lebensnotwendigen und hochwertigen Diensten, spielen im Kalkül der Liberalisierer überhaupt keine Rolle. So sind die meisten transnationalen Konzerne nur in der Lage, standardisierte High-Tech-Lösungen anzubieten, die kostengünstigere Alternativen, z. B. angepaßte Technologien, verdrängen. Da öffentliche Versorgungsunternehmen oftmals Monopolstellungen innehaben, führt die Marktöffnung zudem häufig zur Auswechslung öffentlicher durch private Monopole, wobei die Gewinnerwartungen der privaten Betreiber notorisch in Konflikt zu einer kostengünstigen Grundversorgung geraten. Arme Bevölkerungsgruppen sind nun einmal mangels Kaufkraft keine attraktive Zielgruppe privatwirtschaftlicher Unternehmen.
Als besonderes Risiko kommt beim GATS hinzu, daß sämtliche staatliche Auflagen, seien diese nun umwelt-, sozial- oder entwicklungspolitisch motiviert, mittels eines »Notwendigkeitstests« daraufhin überprüft werden sollen, ob sie »ungerechtfertigte Handelshemmnisse« darstellen. Gegen derartige Handelsbeschränkungen könnte dann vor dem WTO- Schiedsgericht geklagt werden. Bei der WTO wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zu innerstaatlichen Regulierungen eingesetzt, die sich u. a. mit der Entwicklung dieses Notwendigkeitstests befaßt.
Zwar hat die EU bisher keine Forderungen im Bildungs- und Gesundheitswesen an die 29 Länder gerichtet, dennoch wird es auch in diesen Bereichen zu GATS-Verhandlungen kommen, da andere WTO-Mitglieder hier dezidierte Interessen artikulieren. Dies wird ab Juli dieses Jahres auch innenpolitisch relevant, denn dann muß die EU ihre Liberalisierungsangebote aushandeln. Dabei hat die EU sowohl im Bildungs- wie auch im Gesundheitssektor schon GATS-Verpflichtungen übernommen, wie der gemeinsamen Verpflichtungsliste der Europäischen Gemeinschaft entnommen werden kann. Wenn es nach den Wünschen der US-amerikanischen Dienstleistungsindustrie geht, müßten diese aber noch erheblich ausgeweitet werden. Der Zusammenschluß der US-Dienstleistungsindustrie, die Coalition of Service Industries (CSI), bringt das für sie ärgerlichste Handelshemmnis im Gesundheitswesen wie folgt auf den Punkt: »Die öffentliche Trägerschaft der Gesundheitsversorgung erschwert privaten US-amerikanischen Gesundheitsanbietern den Zutritt auf die ausländischen Märkte.«
Weltweiter Widerstand
Besonders stark ist das Interesse, staatliche Subventionen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitssystems in private Taschen umzuleiten. So kritisiert die US-Regierung beispielsweise die »Intransparenz« bei der Vergabe staatlicher Subventionen für tertiäre Bildungsdienstleistungen, Erwachsenenbildung und berufliche Weiterqualifizierungen. Die WTO sekundiert und stellt nüchtern fest, daß in denjenigen Sektoren, in denen wie im Krankenhaussektor staatliche und private Träger nebeneinander existieren, »Subventionen und ähnliche ökonomische Vergünstigungen unter die Verpflichtung zur Inländerbehandlung fallen«. Ausländischen Privatanbietern müßte folglich der gleichberechtigte Zugang zu sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden, welche sonst nur öffentlichen bzw. im öffentlichen Auftrag tätigen Anbietern zustehen. Würden die öffentlichen Mittel tatsächlich noch mehr als bisher zugunsten kostenpflichtiger, auf zahlungskräftige Kundschaft ausgerichtete Privatanbieter umgelenkt, wären frei zugängliche staatliche Bildungs- und Gesundheitssysteme zweifellos unfinanzierbar.
Zu Recht richtet sich daher der weltweite Widerstand gegen die ungehemmte Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte. Soziale Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind maßgebliche Träger dieses Protests. In der Bundesrepublik formiert sich ein breites Widerstandsbündnis auf Initiative des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC. Studierende organisieren sich europaweit in dem Bündnis »Education is not for sale«. Da die Dienstleistungsliberalisierung derart stark in das alltägliche Leben eingreift, ist zu hoffen, daß diese Ansätze sich noch deutlich ausweiten werden.
* Thomas Fritz ist freier Mitarbeiter von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung), Berlin, und engagiert sich bei ATTAC
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren
Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Ferdinand Pay
Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.
Gesellschaftspolitische Barriere
Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.
Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.
Der Rückschritt
Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten – wenn überhaupt – eher Söhne studieren.
Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweis” sich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretisch – aufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sich – oft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite ab – hoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.
Selektion als Programm
Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.
voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu
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Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen
34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).
2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35
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Geb
Erstellt am 16.11. 2013 um 20:37:06 Uhr von Parry Hotter, enthält 3 Texte
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