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am 31.12. 2002 um 01:56:11 Uhr schrieb voice recorder über gats
am 16.12. 2002 um 04:08:46 Uhr schrieb gated society über gats
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elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren
Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Ferdinand Pay
Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.
Gesellschaftspolitische Barriere
Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.
Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.
Der Rückschritt
Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten – wenn überhaupt – eher Söhne studieren.
Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweis” sich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretisch – aufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sich – oft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite ab – hoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.
Selektion als Programm
Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 20:37:46 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Den Lufttransport regelt ein eigenes Abkornmen, und die meisten »Energiedienstleistungen« sind trotz der Bemühungen der USA vorübergehend ausgeklammert. Landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten sind insofern einbezogen, als sie ständig auf Dienstleistungen zurückgreifen .41 Die einzigen Tätigkeitsbereiche, die - noch - fast ganz außerhalb des GATS verbleiben, sind die Zentralbanken, die Justiz, die Polizei und die nationale Verteidigung.
Aber Vorsicht: Das GATS ist kein ein für allemal abgeschlossener Vertrag. Es ist ein Rahmenabkommen, das dazu bestimmt ist, ständig »verbessert« zu werden, und zwar im Sinn einer »fortschreitenden Liberalisierung« (so ist übrigens der vierte Teil des GATS überschrieben). Diese »Verbesserung« soll in nachfolgenden Verhandlungsreihen erzielt werden. Diesen ist kein Ende gesetzt, wenigstens nicht vor der Realisierung der von dem amerikanischen USTR errichteten Utopie, dass alle »Regierungsmaßnahmen, die das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg verhindern, zu reduzieren oder zu beseitigen« sind.
Die »Modi« des Erbringens von Dienstleistungen Dienstleistungen können auf vier Arten - im Hausiargon als »Modi« bezeichnet-angeboten werden. Der erste und der zweite Modus sind klassisch: 1. eine »vom Gebiet eines Mitglieds aus mit Ausrichtung auf das Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds« angebotene Dienstleistung (Sie können von Frankreich aus einen Freund in Porto Alegre in Brasilien anrufen); 2. eine »auf dem Gebiet eines Mitglieds einem Dienstieistungsverbraucher aus einem
Siehe z.B. Tancr@de Voituriez, »Pc)ssible consequences of the GATS on the agricultural sector of developing countries«, CIRAD, A Rep"t for the FAO, Januar 2001.
5 6 ie » odi«
1
beliebigen anderen Mitglied[staatl« angebotene Dienstleistung (Sie können an einer Privatschule in Porto Alegre Portugiesisch lernen). Das sind die beiden Modi, die man in den Statistiken über die Handelsbilanz wiederfindet.
Löhne zu Kleinholz schlagen
Der dritte und der vierte Modus sind eindeutig problematischer. Sie betreffen die kommerzielle Präsenz und die Präsenz von physischen oder »natürlichen Personen eines Mitglieds auf dem Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds«. Die kommerzielle Präsenz bedeutet im Klartext: Firma in gemischtem Eigentum Goint venture), zu 100% demauslandskapital gehörendezweigfirma oderjegliche andere Eigentumsform. Auf diese Art lassen sich bestimmte Seiten des MAI, die zur Tür hinausgejagt worden waren, durchs Fenster wieder hereinholen. Der vierte Modus, die »Präsenz natürlicher Personen«, betrifft den Import von Personal, den der auf das Landesgebiet gelangte Anbieter für notwendig hält, um eine Dienstleistung anbieten zu können. Das öffnet Tür und Tor für Missbräuche aller Art.
Von der Europäischen Kommission aus schrieb Michel Servoz, die rechte Hand Pascal Lamys für den Handel mit Dienstleistungen, vor Seattle den europäischen Bauunternehmen: »Die Entwicklungsländer sind, was die Mobilität natürlicher Personen angeht, traditionell am Bauwesen interessiert. Sie können sehr wettbewerbsfähige Arbeitskräfte zu niedrigen Preisen anbieten .«41
" Michel Servoz, Head of Unit, DG Trade/M/l, »Construction and Related Engineering Services«, eine »initial draft position«, versandt an »European Service Industry Subscribers«, ohne Datum, Frühjahr 1999: »Developing countries have been traditionally interested in construction in so far as movement of natural persons is concerned.They can provide highly competitive labour force at cheap rates.«
Löhne zu Kleinholz schlagen 57
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:14:29 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Stoppt das GATS!
Was ist das GATS?
Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist das
Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über den Handel mit Dienstleistungen. Es wird derzeit von den 144 Mitgliedsstaaten der WTO, darunter Österreich, verhandelt.
Was steckt dahinter?
Energie- und Wasserversorung, Bildung, Gesundheit,
Öffentlicher Verkehr, Post und Telekommunikation und viele andere öffentliche Dienstleistungen sollen liberalisiert und damit der Privatisierung ausgeliefert werden. Das bedeutet letztlich, dass nicht mehr der Staat für die Grundversorgung verantwortlich ist, sondern Konzerne über wichtige soziale Leistungen bestimmen.
Was sind die Folgen?
Die Mehrheit der Menschen verliert durch das GATS, nicht ohne
Grund finden die Verhandlungen geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit statt. Mögliche Folgen sind steigende Preise, schlechtere Qualität, Zugang nur für jene, die es sich leisten können, sowie weniger Umweltschutz und weniger ArbeitnehmerInnenschutz.
STOPP GATS!
ATTAC Österreich startet deshalb die »Stopp GATS!« Kampagne
gemeinsam mit Organisationen aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Die Liste der unterstützenden Organisationen wird in Kürze eben hier zu finden sein.
Der Ausverkauf von Gesundheit, Bildung und Wasser muss
aufgehalten werden!
Wir fordern daher:
- Verhandlungsstopp!
- Verbesserung, nicht Ausverkauf öffentlicher Dienste!
- Demokratie statt Geheimdiplomatie!
Noch ist es nicht zu spät: Gemeinsam stoppen wir das GATS!
Mehr Infos zu GATS und zur Kampagne wird es in Kürze geben, vorerst findet ihr hier unser Positionspapier zum GATS.
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:09:31 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
GATS – Privatisierung von Dienstleistungen
Das „General Agreement on Trade in Services“ – kurz GATS – zu deutsch allgemeines Abkommen über Handel mit Dienstleistungen – wurde 1994 im Rahmen einer internationalen Konferenz über Zoll- und Handelsabkommen beschlossen. Die dort gefassten Beschlüsse müssen nach Weisungen der Welthandelsorganisation (WTO) bis 2005 vollständig umgesetzt werden.
Es geht im Grundsatz um die Privatisierung von Dienstleistungen. Hiervon sind sämtliche Dienstleistungen betroffen, wie z. B. der gesamte Bildungssektor, die universitäre Forschung sowie das Ingenieur- und Bauwesen, Wasserver- und – entsorgung, Telekommunikation, Verkehr, Tourismus sowie Bibliotheken und Energieversorgung.
Auf dem Weltmarkt nimmt der Dienstleistungssektor einen großen Anteil des gesamten Welthandels ein. Durch Privatisierungen im Dienstleistungsbereich will die WTO den privaten Investoren für den Bereich Dienstleistungen einen neuen Markt erschließen.
Warum ist GATS gefährlich?
GATS hebelt die Grundlagen der Demokratie aus. In der WTO müssen alle getroffenen Vereinbarungen, u.a. auch GATS national wie subnational umgesetzt werden. Sobald ein Unterzeichnerstaat eine der GATS- Vereinbarungen umgesetzt hat, darf er darauf bestehen, dass die anderen beteiligten Staaten nachziehen.
Die EU-Kommissionen verhandeln im Namen aller EU Mitglieder und häufig ohne vorherige Themenabsprachen und konkrete Rücksprache mit Parlamenten.
Die Gewaltenteilung, eine der Säulen der Demokratie, wird außer Kraft gesetzt. Die politische
Souveränität der demokratisch gewählten Parlamente wird untergraben. Nicht GATS-konforme Regelungen von Mitgliedsstaaten gelten rechtlich als Vertragsbruch. Die Rechtssprechung in solchen Fällen liegt bei der WTO. Diese kann Sanktionen verhängen.
Des weiteren unterstehen private Dienstleistungsunternehmen nicht der legitimierten demokratischen Kontrolle.
Die Fähigkeit von Kommunen und Staaten, eigene Regelungen und Standards in Bezug auf Gesundheit,
Umwelt, Bildung u. ä . zu erlassen, kann von der WTO „Beeinträchtigung der Handelsfreiheit interpretiert werden. Die GATS-Mitglieder haben die Pflicht nachzuweisen, dass solche Regelungen „keine unnötigen Einschränkungen des Handels“ beinhalten.
Auch nichtprivatisierte Dienstleistungsunternehmen müssen sich den Bestimmungen der WTO bzw. des
GATS unterwerfen. Im Konkreten schreibt GATS beispielsweise den Regierungen vor, unter welchen Rahmenbedingungen Regierungsgelder für öffentliche Arbeiten, städtische- oder gemeinnützige Dienstleistungen auf kommunaler Ebene auszugeben sind. Hiervon sind z.B. Ausgaben von städteeigenen Bauhöfen betroffen.
Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen bedeutet fast immer Abbau von Arbeitsplätzen. Häufig
kommen Fusionen zustande, die wiederum einen Verlust von Arbeitsplätzen nach sich ziehen. Die verbleidenden Arbeitnehmer geraten unter wahnsinnigen Leistungsdruck und haben ständig Angst vor Kündigen.
Öffentliche Monopole werden durch private Monopole ersetzt. Im Wassersektor ist deutlich geworden, dass
der gesamte Weltwassermarkt unter ganz wenigen Wassermonopolisten aufgeteilt worden ist. Durch diese weltweite Monopolbildung sind Preisabsprachen und erhebliche Preissteigerung nahezu programmiert, da Unternehmen auf eine Gewinnmaximierung zielen.
Die Qualität wird schlechter. In Großbritannien gibt es kaum noch eine Wartung der Infrastruktur für Wasser-,
Gasversorgung sowie der Bahnen. In Kanada ist die Qualität der privaten Krankenhäuser seit der Privatisierung schlagartig gesunken.
Das noch vorhandene Gemeineigentum wird privaten Interessen ausgeliefert
(„Diebstahl am Gemeingut“). Länderein sowie Einrichtungen der Öffentlichkeit wie z.B. Parks und Schulen können von Investoren aus der Wirtschaft erworben werden.
Die Bestimmungen des GATS sind irreversibel. Das GATS sieht keine Möglichkeit vor, privatisierte
Dienstleistungen wieder in staatliche Obhut zu übergeben.
Nicht mehr die gewählten Volksvertreter bestimmen über Fragen in Bezug auf Dienstleistungen,
sondern die privaten – mit unter auch ausländische – Investoren. Hierunter fallen auch Regelungen in den Bereichen Bildung und Kultur.
Die gesellschaftliche Ungleichheit wird größer. Bereits in Afrika stehen viele Grundschulen bis hoch zu
Universitäten sowie Krankenhäuser nur noch dem Teil der Bevölkerung zur Verfügung, die sich das finanziell leisten kann.
Selbst Wasser wird nicht mehr jedem Menschen als Menschenrecht zur Verfügung stehen.
Geheime Verhandlungen. Die Verhandlungen über GATS fanden hinter verschlossenen Türen statt. Unterhändler
der Regierungen und ein „Rat für GATS“ arbeiten die Regeln aus., die in Zukunft alle Mitgliedsländer in bezug auf Handel mit Dienstleistungen binden sollen. Die EU-Komission verfolgt dieselbe Geheimhaltungstaktik. Es finden keine öffentlichen Erörterungen in den Parlamenten statt, keine Debatte in Medien.
Das GATS zerstört die Grundlagen jedes Gemeinwesens. Durch den Handel mit Dienstleistungen werden die
sozialen Verantwortungen der Menschen im Zusammenleben miteinander untergraben. Hierdurch werden beispielweise bei der Altenpflege aus menschlichen Schicksalen wirtschaftliche Werte und Bilanzen.
Widerstand lohnt sich!
In Kanada erklärte sich Städte, wie Vancouver und Provinzen, z. B. British Columbia als „GATS-frei“ oder verlangten
Aufklärung und Einschränkungen des GATS.
In New Orleans (USA) wurde ein Bürgerreferendum gegen GATS über die Privatisierung von Wasserver- und - entsorgung abgehalten. Der amerikanische Gewerkschaftsbund hat im Februar 2002 eine Resolution gegen GATS verabschiedet und neue Verhandlungen über GATS verlangt.
D. Scholzen, Streikkomitee der FH Köln-Deutz.
Quelle: GATS: Das MAI durch die Hintertür von Maria Mies (1. Mai 2002)
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