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am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb nichtleser
über gats |
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am 2.2. 2016 um 23:07:30 Uhr schrieb Fitzjerrelt
über gats |
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am 30.12. 2002 um 03:23:44 Uhr schrieb voice recorder über gats
am 16.12. 2002 um 03:45:05 Uhr schrieb gated society über gats
am 17.12. 2002 um 21:30:59 Uhr schrieb elfboi über gats
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Gats«
gated society schrieb am 12.12. 2002 um 22:00:22 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
jello biafra aktualisiert gats-blaster
auch lügentechnologie (hollidays in namibia)
strukturanpassungsprogramme (SAP)
waffenhandel steuerparadies
normalarbeitszeit ressourcenkrieg
prekarität arbitragegewinne finanzkrise
bretton woods derivate
drogenhandel
menschenhandel
extraktionsökonomien regulierung
niedriglohnsektor off-shore-zentrum
schattenpolitik
machiavelli sweatshops
vertragssklaverei subunternehmer tontine
söldnerfirmen scheinselbstständigkeit
geldwäsche
interstizien kapitalflucht informalität
bestechung akkumulationsregime klientelismus
steuerparadies
staatszerfall neoliberalismus schockabsorber
geldfälschung
aviamento-system cybermoney armut
illicit economy
schmuggel private-public-partnership
oecd moe
imperialismus gerechtigkeit anlagebetrug
frauenerwerbstätigkeit vermögenssteuer
argentinien exklusion debt swap
aktienoptionen kinderarbeit multitude
schuldenkrise steuerflüchtling produktivität
voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen
34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).
2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35
voice recorder schrieb am 8.1. 2003 um 04:27:52 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
den neuen Anbietern zieht (Vogel 1996, siehe für Telekornmunikationsdienste in den USA Crandall/Hausman 2000).
Mit Verweis auf den hohen Börsenwert neuer Anbieter für Telekommunikationsdienste glaubten Robert Crandall und Jer. ry Hausman im Jahre 2000, dass auf staatliche Maßnahmen zu Gunsten von neuen Anbietern verzichtet werden könnte. Da die Börse die Zukunftsaussichten neuer Anbieter positiv bewertete und ihnen dadurch zugleich die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellte, könnten diese sich auch ohne staatliche Unterstützung durchsetzen (Crandall/Hausman 2000: 98). im Laufe des Jahres 2000 schätzte allerdings die Börse deren zukunftsaussichten eher düster ein. Es kam zu einem regelrechten Crash der Telekomrnunikationswerte, der die Möglichkeiten dieser Herausforderer, deutlich einschränkte, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vorangegangene Positive Börsenbewertung durch die staatlichen Rahrnenbedingungen be-
günstigt wurde.
Crandall und Hausman zeigen selbst auf, dass seit der En
t-
flechtung des privaten Telefonmonopolisten AT&T die Gebühren für Ferngespräche zwar drastisch gefallen seien, doch ein großer Teil dieses Preisverfalls nicht der Konkurrenz, sondern geringeren Kosten geschuldet sei, und zwar vor allem aufgrund geringerer Verbindungsgebühren für die örtlichen Telefongeselischaften. Private Kunden würden für Ferngespräche immer noch mehr als das Doppelte der tatsächlichen Kosten zahlen (Crandall/Hausman 2000: 77).
Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa führte die Deregulierung des Luftverkehrs weniger zu generellen Preissen-
r
rade beim Luftver
kungen als vielmeh zu Anderungen in der Produktpalette. Ge
kehr besteht weiter wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf: Zum einen begünstigen die knappen Abfertigungsplätze (slots) der Flughäfen Marktkonzentration. Zum anderen schränken staatliche Beihilfen, aber auch privatwirtschaftliche Aktionen wie Vielflieger-Programme den Wettbewerb ein (Schultz/Weise, 2000: 40f.; Card 1996; Woerz 1996).
Zumeist werden die Auswirkungen von Liberalisierungen au
f
die Beschäftigten nicht explizit untersucht. Allerdings finden sich
in vielen Texten zur Begründung von Deregulierungsmaßnahrnen Hinweise auf die So genannten Renten (d.h. Löhne über
52 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
dem Marktniveau), die die Beschäftigten in diesen regulierten Industrien besaßen. So weist beispielsweise eine Studie der OECD zur Regulierungsreform in den USA darauf hin, dass die Löhne im Straßengüterfernverkehr vor der Deregulierung bis zu 3540% über den von vergleichbaren Arbeitskräften lagen (OECD
1999: 20).
Diese OECD-Studie räumt bei aller Betonung der positiven Auswirkungen von Deregulierungsmaßnahmen ein, dass der Marktzutritt von nicht-gewerkschaftlich organisierten Betrieben in die traditionell gewerkschaftlich organisierten Sektoren zur Aufgabe von etlichen Schutzregeln beim Arbeitseinsatz führte, die die Flexibilität und damit auch die Arbeitsproduktivität erhöht hätte (OECD 1999: 26). Die darüber hinaus freigesetzten Arbeitskräfte seien aufgrund der Flexibilität des US-amerikanischen Arbeitsmarktes rasch absorbiert worden, wobei die Studie mit einer schönfärberischen Formulierung darauf hinweist, dass dies mit Lohnkürzungen einherging: »Rascher Beschäftigungszuwachs in einzelnen Bereichen wurde durch nach unten gerichtete Lohnflexibilität unterstützt« (OECD 1999: 32; Übersetzung ChS; zur negativen Lohnentwicklung siehe auch Card 1996). Die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den USA in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wird in dieser Studie vornehmlich auf die Deregulierungsmaßnahmen zurückgeführt (OECD 1999: 33). Eine solche monokausale Erklärung wird dem Jobwunder-Phänomen keinesfalls gerecht (siehe Lang/ Mayer/Scherrer 1999) und lässt eher auf Glaubenssätze schließen.
Auf die Bedeutung staatlicher Unterstützung des Wettbewerbs
gerungen aus der empirischen Aufarbeitung der Erfahrungen verweisen auch die von Frieder Naschold gezogenen Schlussfol-
mit der Privatisierung traditionell öffentlicher Dienstleistungen in den angelsächsischen Ländern: »l. Für die effiziente und kundenorientierte Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist ein wettbewerbsförderndes Umfeld erforderlich. 2. Hierfür ist eine Kornplementarität zwischen öffentlichem und privatem Sektor, nicht eine Monopolisierung der einen Produktionsform auf Kosten der anderen bestandsnotwendig« (Naschold 1994: 382; vgl. Kol-
derie 1990).
Insgesamt fällt auf, dass in der wirtschaftswissenschaftlichen
Debatte die Bedeutung institutioneller Arrangements auf die
3. konomische Begründungen der Liberalisierung
53
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 15.12. 2002 um 04:41:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
kompositionsauftrag »hypergatsghetto«
gats-hyperghetto-beiträge auf band oder festungsplatte schreien und als mp3 zu
den hörspielabteilen spenden
schneekristalle potlatsch solargymnasium betonauto
castor kommt ins studio
innenministerinnen haben tagsüber über gats ein wort verloren
you are rich because you are right
you are right because you are rich
hier gehts nach gorleben
unfallexperten inszenieren die schönen guten gats-sitzungen.
hypergatsghetto geht über engelszungen
man kann immer billiger produzieren als der nachbar, wenn man die arbeiter und die
natur noch stärker ausbeutet.
ethikkommissare mit kondensstreifen milgram atomzirkus happening
papierlose soldatenscheiße süße gats-operette kopflos tanzen generalsgattinnen
aasgeiermeute weltfinanzarchitektur
diearbeitgeberhabenkeinangebotvorgelegt
eine neue sprach plus öffnungsklausel lohnküste violence nullrunde
die marxistischen analysen müssen etwas gedehnt werden, wenn
zwibak sich mit lineal kolonialen problem befaßt.
umlaufbahn titanoxid noir désir race to the bottom solargazellen
projizieren sich aufs arbeitsamtsdach, pfuinanzamtsdach, etc.
was kann man noch »ereignisse« nennen, wenn eine chaotische entwicklung
mit minimalen, infinitesimalen ausgangsursachen oder -bedingungen sowie
gewaltigen globalen auswirkungen herrscht?
glockengeläut sirenengeräusche
schlagen Sie 17 mal ihre kühlschranktür zu!
lassen Sie Ihren nackten bauch den fernseher berühren!
störungstelle: gats in die charts!
ignorantenvereinigung: gats gehört Dir in Deiner hitüarade!
regierungspräsidentin räumt versäumnisse ein...wird präsentiert like
team-spirit in müdige patienten reinkopiert sehr sir ersetzt staumelder
nach vorschrift und steht wie abgehörtes pseudogespräch zur fuge (copyleft)
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 20:37:46 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Den Lufttransport regelt ein eigenes Abkornmen, und die meisten »Energiedienstleistungen« sind trotz der Bemühungen der USA vorübergehend ausgeklammert. Landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten sind insofern einbezogen, als sie ständig auf Dienstleistungen zurückgreifen .41 Die einzigen Tätigkeitsbereiche, die - noch - fast ganz außerhalb des GATS verbleiben, sind die Zentralbanken, die Justiz, die Polizei und die nationale Verteidigung.
Aber Vorsicht: Das GATS ist kein ein für allemal abgeschlossener Vertrag. Es ist ein Rahmenabkommen, das dazu bestimmt ist, ständig »verbessert« zu werden, und zwar im Sinn einer »fortschreitenden Liberalisierung« (so ist übrigens der vierte Teil des GATS überschrieben). Diese »Verbesserung« soll in nachfolgenden Verhandlungsreihen erzielt werden. Diesen ist kein Ende gesetzt, wenigstens nicht vor der Realisierung der von dem amerikanischen USTR errichteten Utopie, dass alle »Regierungsmaßnahmen, die das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg verhindern, zu reduzieren oder zu beseitigen« sind.
Die »Modi« des Erbringens von Dienstleistungen Dienstleistungen können auf vier Arten - im Hausiargon als »Modi« bezeichnet-angeboten werden. Der erste und der zweite Modus sind klassisch: 1. eine »vom Gebiet eines Mitglieds aus mit Ausrichtung auf das Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds« angebotene Dienstleistung (Sie können von Frankreich aus einen Freund in Porto Alegre in Brasilien anrufen); 2. eine »auf dem Gebiet eines Mitglieds einem Dienstieistungsverbraucher aus einem
Siehe z.B. Tancr@de Voituriez, »Pc)ssible consequences of the GATS on the agricultural sector of developing countries«, CIRAD, A Rep"t for the FAO, Januar 2001.
5 6 ie » odi«
1
beliebigen anderen Mitglied[staatl« angebotene Dienstleistung (Sie können an einer Privatschule in Porto Alegre Portugiesisch lernen). Das sind die beiden Modi, die man in den Statistiken über die Handelsbilanz wiederfindet.
Löhne zu Kleinholz schlagen
Der dritte und der vierte Modus sind eindeutig problematischer. Sie betreffen die kommerzielle Präsenz und die Präsenz von physischen oder »natürlichen Personen eines Mitglieds auf dem Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds«. Die kommerzielle Präsenz bedeutet im Klartext: Firma in gemischtem Eigentum Goint venture), zu 100% demauslandskapital gehörendezweigfirma oderjegliche andere Eigentumsform. Auf diese Art lassen sich bestimmte Seiten des MAI, die zur Tür hinausgejagt worden waren, durchs Fenster wieder hereinholen. Der vierte Modus, die »Präsenz natürlicher Personen«, betrifft den Import von Personal, den der auf das Landesgebiet gelangte Anbieter für notwendig hält, um eine Dienstleistung anbieten zu können. Das öffnet Tür und Tor für Missbräuche aller Art.
Von der Europäischen Kommission aus schrieb Michel Servoz, die rechte Hand Pascal Lamys für den Handel mit Dienstleistungen, vor Seattle den europäischen Bauunternehmen: »Die Entwicklungsländer sind, was die Mobilität natürlicher Personen angeht, traditionell am Bauwesen interessiert. Sie können sehr wettbewerbsfähige Arbeitskräfte zu niedrigen Preisen anbieten .«41
" Michel Servoz, Head of Unit, DG Trade/M/l, »Construction and Related Engineering Services«, eine »initial draft position«, versandt an »European Service Industry Subscribers«, ohne Datum, Frühjahr 1999: »Developing countries have been traditionally interested in construction in so far as movement of natural persons is concerned.They can provide highly competitive labour force at cheap rates.«
Löhne zu Kleinholz schlagen 57
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