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am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb nichtleser
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am 2.2. 2016 um 23:07:30 Uhr schrieb Fitzjerrelt
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am 17.12. 2002 um 21:30:59 Uhr schrieb elfboi über gats
am 1.1. 2003 um 08:07:36 Uhr schrieb elfboi über gats
am 7.2. 2003 um 02:53:47 Uhr schrieb voice recorder über gats
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Gats«
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:50:20 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
unserer Ansicht nach vorrangig gegen das GATS richten, denn die Anzahl und die Bandbreite der betroffenen Bereiche, die Vielfalt der zum Abbau der staatlichen Regulierungsbefugnisse eingesetzten Mittel und die praktische Unangreifbarkeit einmal erteilter Konzessionen machen dieses Abkommen wahrhaftig zu einem Trojanischen Pferd im Gemeinwesen der Demokratie.
Bei aller Dringlichkeit sind jedoch die politischen Schwierigkeiten dieses Kampfes nicht zu verheimlichen. Die Bürger werden nur wenige oder keine Verbündeten unter den Regierungen finden, die das GATS aushandeln. Die Regierungen des Nordens sind als lnteressenvertreter ihrer bevorzugten Unternehmerklientel nur darauf bedacht, lukrative Märkte zu öffnen, und um das zu erreichen, scheinen sie bereit, Jahrzehnte sozialen Fortschritts im eigenen Land zu opfern. Und die Regierungen des Südens, die die Interessen der Eliten der armen Länder wahrnehmen, wären entzückt, wenn sich Anbieter hochwertiger Dienstleistungen in ihren Ländern niederließen und sie der Minderheit ihrer Bevölkerung, die sich diese leisten kann, zu Gute kommen ließen.
Die Gegenoffensive: Dumm stellen, Mund halten
Der Kampf gegen dieses gefährliche Abkommen wird nicht nur durch die Undurchsichtigkeit und das Ausbleiben politischer Unterstützung von Regierungsseite behindert, sondern auch durch eine neue, mächtige Gegenoffensive von hohen WTO-Beamten und ihren Helfern, der Europäischen Kommission, nationalen Ministerien, den Chefs und Lobbys der TNC sowie den liberalen Medien wie dem Economist. Absolute Priorität hat für sie, ein weiteres Debakel wie in Seattle zu verhindern, Die GATS-Kritiker müssen sich deswegen darauf gefasst machen, dass ihr guter Wille, ihre Motivation, ihre Aufrichtigkeit in Zweifel gezogen werden.
5 2 Du m stellen, und halten
1
Diese Gegenattacke unterstellt, dass die demokratische Diskussion nicht legitim sei. Die offiziellen Stimmen hätten die Wahrheit für sich gepachtet. Ihnen käme es zu, sie den Bürgern zu verkünden, und diese hätten schweigend zuzuhören. Wenn die Verfechter des GATS entgegenkommend sein wollen, behandeln sie die Kritiker als Ignoranten oder irregeleitete; wenn sie die Konfrontation suchen, erklären sie ihre Gegner zu Heuchlern, Unverantvvortlichen, Hysterikern oder Paranoikern. Für Generaldirektor Mike Moore sind die Protestierer »zum Kotzen«. Ganz zu schweigen davon, dass der Kritiker natürlich als Erzfeind einer Verbesserung der Lage der Armen in den Entvvicklungsländern gilt, die mit den einzigartigen Wohltaten des GATS eingedeckt würden, wenn man nur diese übel wollenden Widersacher unschädlich machen könnte.31
im März 2001 publizierte die WTO eine 16seitige Broschüre (GATS: Fact and Fiction), worin die Gegner dieses Abkommens bezichtigt werden, sie verbreiteten »Schauergeschichten« (scare stories).
Was sagen diese Kritiker, denen so viel Schimpf angetan wird? »Wie kommen seriöse Leute dazu, etwas zu glauben, was offensichtlich nicht in Frage kommt?« fragt das Sekretariat. Die Antwort ist, dass sich diese »seriösen Leute« auf den Wortlaut des GATS, auf die offiziellen Dokumente und Denkschriften des Sekretariats sowie auf die Erklärungen der Lobbys der mächtigsten TNC stützen.
Den einen oder anderen dieser Ausdrücke gebrauchten u.a. WTOChef Mike Moore, sein Abteilungsleiter für Dienstleistungen David Hartridge, der europäische Handelskommissar Pascal Lamy und sein Verhandlungsführer für Dienstleistungen Michel Servoz, die Financial Times, der Economist und andere neoliberal eingestellte Publikationen. Für ein Resümee einer Etappe dieser Offensive siehe: Daniel Pruzin, »Trade officials voice concern over NGOs' anti-GATS campaign«, WTO Reporter, 29. Dezember 2000.
Dumm stellen, Mund halten 53
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren
Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Ferdinand Pay
Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.
Gesellschaftspolitische Barriere
Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.
Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.
Der Rückschritt
Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten – wenn überhaupt – eher Söhne studieren.
Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweis” sich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretisch – aufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sich – oft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite ab – hoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.
Selektion als Programm
Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:14:56 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
unaufhörlich, »niemand« wolle die öffentlichen Dienste auf den Tisch der GATS-Verhandlungen legen. Wenn man es wollte, vvürden es die Texte nicht gestatten. In einem Brief an den Direktor von Le Monde diplomatique verfocht Lamy diesen Standpunkt sogar mit einem schönen Zitat aus dem GATS. Der betreffende Satz bekräftigt das »Recht der Mitglieder, das Dienstleistungsangebot auf ihren Territorien zu regulieren und dabei neue Regelungen einzufahren, um nationalen Poiitikpräferenzen entgegenzukommen.«16
Schade, dass sich dieser Satz nur in der Präambel des GATS findet und daher keine rechtliche Tragweite hat. Dagegen bergen viele Artikel im Korpus des Abkommens ernste Gefahren in sich. Das GATS besteht, ebenso wie die WTO selbst, erst seit 1995, und die aktuellen Verhandiungen über die Dienstleistungen boten noch nicht genug Muße, um die »fortschreitende Liberalisierung« sehr weit voranzutreiben. Aber in den Texten ist deren Notwendigkeit festgeschrieben.
Bisher gibt es nur wenige Entscheidungen der DSB zur Interpretation des GATS, aber dessen Ziel ist vor allem, »das Liberalisierungsniveau schrittweise zu heben« (Artikel XIX). Wenn es bezüglich der öffentlichen Dienste Klagen zu hageln beginnt, werden sie in ihrer Häufung die Wirkung haben, das Regelungsgefüge, von dem das Bildungswesen, das Gesundheitswesen und die anderen öffentlichen Dienste in den europäischen Ländern umgeben wird, »zu Kieinholz zu schlagen«. Es wird sie dann so wenig schützen, wie eine Strohhütte vor dem großen bösen Wolf schützt.
-
66 Brief Vom 3. November 2000 an lgnacio Ramonet zu demartikei »Lib@raliser sans avoir l'air d'y toucher« von Susan George und Ellen Gc)uld (Le Monde diplomatique, Juli 2000): »[ ... 1 the right of members to regulate, and to introduce new regulations, on the supply of services within their territories to meet national policy objectives.«
7 0 Wer will was?
1
Kurzum, wir meinen, dass die Infragestellung der öffentlichen Dienste und der Regierungsaufsicht über das Dienstleistungsangebot auf dem eigenen nationalen Territorium in den Texten des GATS festgeschrieben und programmiert ist. Sie wird u.a. mittels der DSB in die Praxis umgesetzt werden.
Kleine Texterläuterung:
Die gefährlichsten GATS-Artikel
Um genau zu zeigen, welche Wege bereits abgesteckt worden sind, um sich an alle diese Dienste heranzuwagen, unternehmen wir jetzt eine »Texterläuterung« zu bestirnrnten Artikeln. Hinter den technokratischen Formulierungen stecken nämlich Fallen, und die Fachanwälte für Handelsrecht werden nicht versäumen, sich ihrer zu bedienen.
Was ist eine »öffentliche« Dienstleistung?
Gegenstand des GATS sind laut Artikel 1, 3, b »alle Dienstleistungen in allen Bereichen mit Ausnahme der in Ausübung der in hoheitlicher Gewalt erbrachten Dienstleistungen«. Sehr gut, sagt man sich, da sind wir gerettet, denn die öffentlichen Dienstleistungen des Bildungswesens, der Post, des Sozialwesens usw. werden alle eindeutig »in Ausübung der hoheitlichen Gewalt« bereitgestellt.
Leider wird diese »Gewalt« sofort von Artikel 1, 3, c eingegrenzt: Um nicht unter die Regeln des GATS zu fallen, darf diese Dienstleistung von der Regierung »weder auf kommerzieller Grundlage noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Anbietern von Dienstleistungen« bereit-
gestellt werden.
Der Sinn der Ausdrücke »kommerzielle Grundlage« und »Wettbewerb mit einem oder mehreren Anbietern« wird nirgends präzisiert. Sie bezahlen den Zugfahrschein, die Briefmarke oder das U-Bahn-Ticket »auf kommerzieller Grundlage«, und Sie haben die Wahl zwischen öffentli-
Die gefährlichsten GATS-Artikei 71
voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen
34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).
2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 20:37:46 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Den Lufttransport regelt ein eigenes Abkornmen, und die meisten »Energiedienstleistungen« sind trotz der Bemühungen der USA vorübergehend ausgeklammert. Landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten sind insofern einbezogen, als sie ständig auf Dienstleistungen zurückgreifen .41 Die einzigen Tätigkeitsbereiche, die - noch - fast ganz außerhalb des GATS verbleiben, sind die Zentralbanken, die Justiz, die Polizei und die nationale Verteidigung.
Aber Vorsicht: Das GATS ist kein ein für allemal abgeschlossener Vertrag. Es ist ein Rahmenabkommen, das dazu bestimmt ist, ständig »verbessert« zu werden, und zwar im Sinn einer »fortschreitenden Liberalisierung« (so ist übrigens der vierte Teil des GATS überschrieben). Diese »Verbesserung« soll in nachfolgenden Verhandlungsreihen erzielt werden. Diesen ist kein Ende gesetzt, wenigstens nicht vor der Realisierung der von dem amerikanischen USTR errichteten Utopie, dass alle »Regierungsmaßnahmen, die das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg verhindern, zu reduzieren oder zu beseitigen« sind.
Die »Modi« des Erbringens von Dienstleistungen Dienstleistungen können auf vier Arten - im Hausiargon als »Modi« bezeichnet-angeboten werden. Der erste und der zweite Modus sind klassisch: 1. eine »vom Gebiet eines Mitglieds aus mit Ausrichtung auf das Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds« angebotene Dienstleistung (Sie können von Frankreich aus einen Freund in Porto Alegre in Brasilien anrufen); 2. eine »auf dem Gebiet eines Mitglieds einem Dienstieistungsverbraucher aus einem
Siehe z.B. Tancr@de Voituriez, »Pc)ssible consequences of the GATS on the agricultural sector of developing countries«, CIRAD, A Rep"t for the FAO, Januar 2001.
5 6 ie » odi«
1
beliebigen anderen Mitglied[staatl« angebotene Dienstleistung (Sie können an einer Privatschule in Porto Alegre Portugiesisch lernen). Das sind die beiden Modi, die man in den Statistiken über die Handelsbilanz wiederfindet.
Löhne zu Kleinholz schlagen
Der dritte und der vierte Modus sind eindeutig problematischer. Sie betreffen die kommerzielle Präsenz und die Präsenz von physischen oder »natürlichen Personen eines Mitglieds auf dem Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds«. Die kommerzielle Präsenz bedeutet im Klartext: Firma in gemischtem Eigentum Goint venture), zu 100% demauslandskapital gehörendezweigfirma oderjegliche andere Eigentumsform. Auf diese Art lassen sich bestimmte Seiten des MAI, die zur Tür hinausgejagt worden waren, durchs Fenster wieder hereinholen. Der vierte Modus, die »Präsenz natürlicher Personen«, betrifft den Import von Personal, den der auf das Landesgebiet gelangte Anbieter für notwendig hält, um eine Dienstleistung anbieten zu können. Das öffnet Tür und Tor für Missbräuche aller Art.
Von der Europäischen Kommission aus schrieb Michel Servoz, die rechte Hand Pascal Lamys für den Handel mit Dienstleistungen, vor Seattle den europäischen Bauunternehmen: »Die Entwicklungsländer sind, was die Mobilität natürlicher Personen angeht, traditionell am Bauwesen interessiert. Sie können sehr wettbewerbsfähige Arbeitskräfte zu niedrigen Preisen anbieten .«41
" Michel Servoz, Head of Unit, DG Trade/M/l, »Construction and Related Engineering Services«, eine »initial draft position«, versandt an »European Service Industry Subscribers«, ohne Datum, Frühjahr 1999: »Developing countries have been traditionally interested in construction in so far as movement of natural persons is concerned.They can provide highly competitive labour force at cheap rates.«
Löhne zu Kleinholz schlagen 57
gated society schrieb am 6.12. 2002 um 23:28:35 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
äische Presse wochenlang, bevor die ganze Debatte im Dunkel herusconischer Untersuchungsausschüsse verschwand. In Brüssel wuren neue Richtlinien zur Gewaltbekämpfung verabschiedet und der ächste G8-Gipfel in ein kanadisches Bergdorf verlegt.
le neue Bewegung kam nicht aus dem Nichts
enua traf die europäische Politik wie ein Schock - aber die nfrontation war keineswegs aus dem Nichts entstanden. Vielmehr n die Proteste gegen die Machtanmaßung des G8-Clubs die vorrst letzte Etappe einer Spirale von Bürgerprotest, Gewalt, Aufklärung nd öffentlicher Debatte seit dem jahrtausendwechsel - die auch schon ine Vorgeschichte hat. Weitgehend unbemerkt vom politischen Maintream formierte sich die neue Bewegung bereits in der ersten Hälfte er neunziger Jahre. Sie war - dank der neuen Kommunikationsmeien E-Mail und Internet - die erste wirklich internationale soziale Begung. Die locker verbundene Koalition aus Umwelt- und DritteIt-Gruppen, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften ielte darauf, die Machtungleichheit zwischen den Vertretern öffentliher und ökonomischer Interessen anzuprangern und die Aushöhlung er Demokratie durch internationale Institutionen. Ein Prozess, den ie meisten Regierenden, selbst kritische Politiker und die Medien aum oder gar nicht wahrgenommen hatten.
ril 1998, im Hinterzimmer eines Berliner Prominentenrestaurants. er Vorsitzende der SPD, damals noch Oskar Lafontaine, trifft sich it einem Dutzend Schriftsteller und Journalisten, um über die Mögchkeiten linker Politik im Zeitalter der Globalisierung zu reden. Mit ufgeregter Miene kommt der Wirt durch die Tür, hinter ihm eine ruppe schwarz gekleideter junger Menschen, die Männer mit sehr urzen, die Frauen mit exotisch hochgetürmten Haaren. <4Wir haben
ört, hier sind Volksvertreter», sagt sanft und bestimmt der Anfüh-
r. Die Bodyguards reagieren nervös. «Herr Lafontaine, Herr Thierse,
as können Sie uns über das MAI sagen?» Der ostdeutsche SPD-Poli-
ker gibt sofort und untaktisch zu, dass die Abkürzung ihm unbekannt 0
sei. Der Vorsitzende und Finanzexperte der Sozialdemokra was länger, aber viel hat er offenbar auch nicht zu sagen, de stellt er eine Gegenfrage. Anschließend hört die Runde aus de des Schwarzgewandeten einen konzentrierten Kurzvor Verhandlungen der OECD über das «Multilaterale Investit men» 5 , das weltweit das Recht von Investoren über die Ar welt- und Sozialgesetze der Staaten stellen soll, also auf Übertragung staatlicher Souveränitätsrechte an die mul Unternehmen hinausläuft.
Drei Jahre lang hatten Regierungsvertreter hinter den OECI) in Paris verhandelt. Die Parlamentarier aller Lände nungslos und die Presse uninformiert über den geplant Staatsstreich der Kapitalgesellschaften. Dann, im Winter 1 te eine kleine kanadische Feministinnengruppe sich den ko Hunderte von Seiten langen Vertragsentwurf besorgt und ternet gestellt. Das deutsche «Komitee Widerstand gegen wenig mehr als der Freundeskreis der Kölner Feministin einer emeritierten Soziologieprofessorin' - hatte eine verbreitet, aber die Presse zeigte noch immer kaum Inter wenig das Parlament. Gezündet hatte es nur bei vereinzel initiativen, Kirchen- und Dritte-Welt-Gruppen - und schwarz gewendeten Studenten der Humboldt-Universität Nicht nur das MAI sollte ohne die Bürger beschlossen beeinflussbar, unbeachtet, unkontrolliert. Zuvor war scho gehende ökonomische Neuordnung der Welt ohne jede öffe hatte ins Werk gesetzt worden. Auch ohne parlamentarisch - obwohl die Welthandelsverträge die Verfassungstexte vo tien in Nord und Süd anfrage stellen. 1995 in Washington, der US-Kongress die Uruguay-Verträge über den Freihan Gründung der WTO führten, abstimmte, setzte Ralph N nisation «Public Citizen» einen Preis von 10000 Dollar a Kongressmitglied, das mit seiner Unterschrift versichern Verträge gelesen zu haben, und in der Lage sei, zehn einfa zu beantworten. Es meldete sich niemand.
Der Streit gegen das MAI war also schon eine Reaktio Lektion. Diesmal gelang der Durchbruch, und zwar im
patient : stop the war !
arzt : repeat !
gatsundhighmister : write it, shout it, breathe the copyleft !
massendemonstrationen.... (wer berichtet über vorbereitungen ?)
Sie plündern die Häuser. Die Türen werden eingetreten, mit Äxten eingeschlagen. Bald sind wir an der Reihe. Keine Zeit verlieren. Ich beuge mich über ihn.
»Magister, hör mir zu, wir müssen fort, sie sind gleich hier ... Bei Gott, Magister ... « Ich packe ihn bei den Schultern. Antwort: ein Flüstern. Er kann sich nicht bewegen. In der Falle, wir sitzen in der Falle.
Wie Elias.
Meine Hand umklammert das Schwert. Wie Elias. Ich wünschte, ich hätte seinen Mut.
»Was willst du tun? Genug Martyrium. Geh schon, sieh zu, daß du dich rettest.«
Die Stimme. Wie aus den tiefsten Tiefen der Erde. Ich kann es nicht glauben, daß er gesprochen hat. Er ist noch regloser als zuvor. Von unten donnernde Schläge. Mir wird schwindlig.
»Geh!«
Wieder die Stimme. Ich wende mich ihm zu. Er rührt sich nicht.
Schläge. Die Tür geht in Stücke.
Die Briefsäcke, sie dürfen sie nicht finden, weg, auf die Schultern damit, die Leiter hinauf, die Soldaten beschimpfen die Alte, ich rutsche aus, finde keinen Halt, zuviel Gewicht, weg, ein Sack fällt hinunter, sie kommen die Treppe herauf, endlich drinnen, ich ziehe die Leiter hoch, schließe die Luke, die Tür öffnet sich.
Sie sind zu zweit. Landsknechte.
Ich kann sie durch eine Ritze zwischen den Balken erspähen.
Ich darf mich nicht bewegen, das kleinste Knarren, und ich bin
verloren.
»Nur ein schneller Blick, dann gehen wir, hier finden wir
sowieso nichts ... Ah, da ist ja noch jemand!«
Sie treten ans Bett, schütteln Magister Thomas. »Wer bist du?
Ist das dein Haus?« Keine Antwort.
»Laß gut sein. Günther, sieh mal, was wir hier haben!«
24
Sie haben den Sack gefunden. Einer der beiden öffnet ihn. »Scheiße, da ist nur Papier drin, kein Geld. Was ist das Zeug? Kannst du lesen?«
»Ich? Nein!«
»Ich auch nicht. Vielleicht ist es wichtig. Geh nach unten hol den Hauptmann.«
»Was ist los? Willst du mir etwa Befehle geben? Warum g du nicht selbst?«
»Weil ich diesen Beutel gefunden habe!<,
Am Ende einigen sie sich. Der Kumpan desjenigen, der G ther heißt, geht nach unten. Ich hoffe, daß auch der Hauptm nicht lesen kann, sonst ist es aus.
Schwere Schritte, es muß wohl der Hauptmann sein, der Treppe hochsteigt. Ich kann mich nicht bewegen. Mein Gau ist ausgetrocknet, die Kehle voller Staub vom Dachboden. nicht husten zu müssen, beiße ich mir in eine Backe und schlucke das Blut.
Der Hauptmann beginnt zu lesen. Ich kann nur hoffen, da nichts versteht. Am Ende hebt er den Blick von den Blättern: ist Thomas Müntzer.«
Das Herz schlägt mir bis zum Hals. Zufriedene Blicke: doppelter dop ter Sold. Sie tragen den Mann weg, der den Fürsten den * erklärt hat.
Ich gebe keinen Ton von mir, unfähig, ein Glied zu rühren.
Der allgegenwärtige Gott ist weder hier noch an irgendei anderen Ort.
* KRIEG
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