| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
232, davon 231 (99,57%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 48 positiv bewertete (20,69%) |
| Durchschnittliche Textlänge |
3587 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung |
0,177 Punkte, 167 Texte unbewertet.
Siehe auch: positiv bewertete Texte
|
| Der erste Text |
am 5.9. 2002 um 03:21:36 Uhr schrieb nichtleser
über gats |
| Der neuste Text |
am 2.2. 2016 um 23:07:30 Uhr schrieb Fitzjerrelt
über gats |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 167) |
am 10.1. 2003 um 02:31:03 Uhr schrieb voice recorder über gats
am 9.12. 2002 um 03:08:14 Uhr schrieb gated society über gats
am 25.12. 2002 um 04:03:03 Uhr schrieb voice recorder über gats
|
Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Gats«
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:50:20 Uhr zu
Bewertung: 3 Punkt(e)
unserer Ansicht nach vorrangig gegen das GATS richten, denn die Anzahl und die Bandbreite der betroffenen Bereiche, die Vielfalt der zum Abbau der staatlichen Regulierungsbefugnisse eingesetzten Mittel und die praktische Unangreifbarkeit einmal erteilter Konzessionen machen dieses Abkommen wahrhaftig zu einem Trojanischen Pferd im Gemeinwesen der Demokratie.
Bei aller Dringlichkeit sind jedoch die politischen Schwierigkeiten dieses Kampfes nicht zu verheimlichen. Die Bürger werden nur wenige oder keine Verbündeten unter den Regierungen finden, die das GATS aushandeln. Die Regierungen des Nordens sind als lnteressenvertreter ihrer bevorzugten Unternehmerklientel nur darauf bedacht, lukrative Märkte zu öffnen, und um das zu erreichen, scheinen sie bereit, Jahrzehnte sozialen Fortschritts im eigenen Land zu opfern. Und die Regierungen des Südens, die die Interessen der Eliten der armen Länder wahrnehmen, wären entzückt, wenn sich Anbieter hochwertiger Dienstleistungen in ihren Ländern niederließen und sie der Minderheit ihrer Bevölkerung, die sich diese leisten kann, zu Gute kommen ließen.
Die Gegenoffensive: Dumm stellen, Mund halten
Der Kampf gegen dieses gefährliche Abkommen wird nicht nur durch die Undurchsichtigkeit und das Ausbleiben politischer Unterstützung von Regierungsseite behindert, sondern auch durch eine neue, mächtige Gegenoffensive von hohen WTO-Beamten und ihren Helfern, der Europäischen Kommission, nationalen Ministerien, den Chefs und Lobbys der TNC sowie den liberalen Medien wie dem Economist. Absolute Priorität hat für sie, ein weiteres Debakel wie in Seattle zu verhindern, Die GATS-Kritiker müssen sich deswegen darauf gefasst machen, dass ihr guter Wille, ihre Motivation, ihre Aufrichtigkeit in Zweifel gezogen werden.
5 2 Du m stellen, und halten
1
Diese Gegenattacke unterstellt, dass die demokratische Diskussion nicht legitim sei. Die offiziellen Stimmen hätten die Wahrheit für sich gepachtet. Ihnen käme es zu, sie den Bürgern zu verkünden, und diese hätten schweigend zuzuhören. Wenn die Verfechter des GATS entgegenkommend sein wollen, behandeln sie die Kritiker als Ignoranten oder irregeleitete; wenn sie die Konfrontation suchen, erklären sie ihre Gegner zu Heuchlern, Unverantvvortlichen, Hysterikern oder Paranoikern. Für Generaldirektor Mike Moore sind die Protestierer »zum Kotzen«. Ganz zu schweigen davon, dass der Kritiker natürlich als Erzfeind einer Verbesserung der Lage der Armen in den Entvvicklungsländern gilt, die mit den einzigartigen Wohltaten des GATS eingedeckt würden, wenn man nur diese übel wollenden Widersacher unschädlich machen könnte.31
im März 2001 publizierte die WTO eine 16seitige Broschüre (GATS: Fact and Fiction), worin die Gegner dieses Abkommens bezichtigt werden, sie verbreiteten »Schauergeschichten« (scare stories).
Was sagen diese Kritiker, denen so viel Schimpf angetan wird? »Wie kommen seriöse Leute dazu, etwas zu glauben, was offensichtlich nicht in Frage kommt?« fragt das Sekretariat. Die Antwort ist, dass sich diese »seriösen Leute« auf den Wortlaut des GATS, auf die offiziellen Dokumente und Denkschriften des Sekretariats sowie auf die Erklärungen der Lobbys der mächtigsten TNC stützen.
Den einen oder anderen dieser Ausdrücke gebrauchten u.a. WTOChef Mike Moore, sein Abteilungsleiter für Dienstleistungen David Hartridge, der europäische Handelskommissar Pascal Lamy und sein Verhandlungsführer für Dienstleistungen Michel Servoz, die Financial Times, der Economist und andere neoliberal eingestellte Publikationen. Für ein Resümee einer Etappe dieser Offensive siehe: Daniel Pruzin, »Trade officials voice concern over NGOs' anti-GATS campaign«, WTO Reporter, 29. Dezember 2000.
Dumm stellen, Mund halten 53
gated society schrieb am 12.12. 2002 um 22:00:22 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
jello biafra aktualisiert gats-blaster
auch lügentechnologie (hollidays in namibia)
strukturanpassungsprogramme (SAP)
waffenhandel steuerparadies
normalarbeitszeit ressourcenkrieg
prekarität arbitragegewinne finanzkrise
bretton woods derivate
drogenhandel
menschenhandel
extraktionsökonomien regulierung
niedriglohnsektor off-shore-zentrum
schattenpolitik
machiavelli sweatshops
vertragssklaverei subunternehmer tontine
söldnerfirmen scheinselbstständigkeit
geldwäsche
interstizien kapitalflucht informalität
bestechung akkumulationsregime klientelismus
steuerparadies
staatszerfall neoliberalismus schockabsorber
geldfälschung
aviamento-system cybermoney armut
illicit economy
schmuggel private-public-partnership
oecd moe
imperialismus gerechtigkeit anlagebetrug
frauenerwerbstätigkeit vermögenssteuer
argentinien exklusion debt swap
aktienoptionen kinderarbeit multitude
schuldenkrise steuerflüchtling produktivität
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 20:37:46 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Den Lufttransport regelt ein eigenes Abkornmen, und die meisten »Energiedienstleistungen« sind trotz der Bemühungen der USA vorübergehend ausgeklammert. Landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten sind insofern einbezogen, als sie ständig auf Dienstleistungen zurückgreifen .41 Die einzigen Tätigkeitsbereiche, die - noch - fast ganz außerhalb des GATS verbleiben, sind die Zentralbanken, die Justiz, die Polizei und die nationale Verteidigung.
Aber Vorsicht: Das GATS ist kein ein für allemal abgeschlossener Vertrag. Es ist ein Rahmenabkommen, das dazu bestimmt ist, ständig »verbessert« zu werden, und zwar im Sinn einer »fortschreitenden Liberalisierung« (so ist übrigens der vierte Teil des GATS überschrieben). Diese »Verbesserung« soll in nachfolgenden Verhandlungsreihen erzielt werden. Diesen ist kein Ende gesetzt, wenigstens nicht vor der Realisierung der von dem amerikanischen USTR errichteten Utopie, dass alle »Regierungsmaßnahmen, die das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg verhindern, zu reduzieren oder zu beseitigen« sind.
Die »Modi« des Erbringens von Dienstleistungen Dienstleistungen können auf vier Arten - im Hausiargon als »Modi« bezeichnet-angeboten werden. Der erste und der zweite Modus sind klassisch: 1. eine »vom Gebiet eines Mitglieds aus mit Ausrichtung auf das Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds« angebotene Dienstleistung (Sie können von Frankreich aus einen Freund in Porto Alegre in Brasilien anrufen); 2. eine »auf dem Gebiet eines Mitglieds einem Dienstieistungsverbraucher aus einem
Siehe z.B. Tancr@de Voituriez, »Pc)ssible consequences of the GATS on the agricultural sector of developing countries«, CIRAD, A Rep"t for the FAO, Januar 2001.
5 6 ie » odi«
1
beliebigen anderen Mitglied[staatl« angebotene Dienstleistung (Sie können an einer Privatschule in Porto Alegre Portugiesisch lernen). Das sind die beiden Modi, die man in den Statistiken über die Handelsbilanz wiederfindet.
Löhne zu Kleinholz schlagen
Der dritte und der vierte Modus sind eindeutig problematischer. Sie betreffen die kommerzielle Präsenz und die Präsenz von physischen oder »natürlichen Personen eines Mitglieds auf dem Gebiet eines beliebigen anderen Mitglieds«. Die kommerzielle Präsenz bedeutet im Klartext: Firma in gemischtem Eigentum Goint venture), zu 100% demauslandskapital gehörendezweigfirma oderjegliche andere Eigentumsform. Auf diese Art lassen sich bestimmte Seiten des MAI, die zur Tür hinausgejagt worden waren, durchs Fenster wieder hereinholen. Der vierte Modus, die »Präsenz natürlicher Personen«, betrifft den Import von Personal, den der auf das Landesgebiet gelangte Anbieter für notwendig hält, um eine Dienstleistung anbieten zu können. Das öffnet Tür und Tor für Missbräuche aller Art.
Von der Europäischen Kommission aus schrieb Michel Servoz, die rechte Hand Pascal Lamys für den Handel mit Dienstleistungen, vor Seattle den europäischen Bauunternehmen: »Die Entwicklungsländer sind, was die Mobilität natürlicher Personen angeht, traditionell am Bauwesen interessiert. Sie können sehr wettbewerbsfähige Arbeitskräfte zu niedrigen Preisen anbieten .«41
" Michel Servoz, Head of Unit, DG Trade/M/l, »Construction and Related Engineering Services«, eine »initial draft position«, versandt an »European Service Industry Subscribers«, ohne Datum, Frühjahr 1999: »Developing countries have been traditionally interested in construction in so far as movement of natural persons is concerned.They can provide highly competitive labour force at cheap rates.«
Löhne zu Kleinholz schlagen 57
gated society schrieb am 9.12. 2002 um 01:49:30 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
potlatch
»lamy bekäme pakete«
Die Globalisierung folgt dem falschen Programm
Überflüssig. Als ihn ein deutscher Kollege am frühen Morgen telefonisch alarmiert, lässt Harald Guttmann alle Illusionen fahren: «Die Perspektive ist null», weiß er sofort. Er wird künftig nicht mehr gebraucht. Wer nach 33 Jahren als Schlosser und späterer Betriebsrat in einer Reifenfabrik seinen Job verliert, hat nicht mehr viele Optionen im Arbeitsleben. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld mit rund 60 Prozent des bisherigen Gehalts droht der Absturz in die Sozialhilfe.
Guttmanns Wut ist ebenso groß wie hilflos: «Willkür, das ist reine Willkür.» Aus dem Stand kann er eine Stunde lang die Unternehmensgeschichte herunterbeten. «Noch vergangenes Jahr hat der Vorstandschef uns das Gegenteil versprochen. Wir haben alle Kürzungen mitgemacht, und jetzt machen sie uns den Laden dicht», erzählt er und kann seine Sicht der Verhältnisse nur mit einem historischen Begriff beschreiben: «Die herrschen wie die Feudalfürsten.»'
Traiskirchen, Österreich, 6. Dezember 2001: Ohne nähere Begründung hat der Vorstand des Reifenkonzerns Continental in Hannover beschlossen, die 105-jährige Geschichte des Werkes in der 14000-Einwohner-Stadt zwanzig Kilometer südlich von Wien zu beenden. Rund 1500 Menschen werden in den kommenden anderthalb Jahren ihren Job verlieren, nochmal tausend werden in den Zulieferbetrieben gehen müssen. Die Arbeitslosenquote im Bezirk wird sich verdoppeln. Das gleiche Schicksal trifft zeitgleich weitere 800 Conti-Reifenwerker im schwedischen Werk Gislaved. In den Vormonaten war der Hammer schon in zwei anderen europäischen Werken gefallen. In Herstal, Belgien, mussten sich 500, im schottischen Newsbridge 800 Reifenproduzenten neue Arbeit suchen.
Dabei hat der Konzern in Österreich einen goldenen Schnitt gemacht. Für nur 440 Millionen Schilling, das entspricht rund 40 Millionen Euro nach heutigem Wert, hatte die Continental AG einst das Traiskirchener Werk aus dem österreichischen Staatsbesitz gekauft
öl weihnachtsfeuer piratisierung daseinsvorsorge einhüllentanker entertainment zwang
steueroase krötenwanderung motivationstrainer asylgesetz internationale raumstation
positivismus
fürsorge exklusion
voice recorder schrieb am 8.1. 2003 um 04:27:52 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
den neuen Anbietern zieht (Vogel 1996, siehe für Telekornmunikationsdienste in den USA Crandall/Hausman 2000).
Mit Verweis auf den hohen Börsenwert neuer Anbieter für Telekommunikationsdienste glaubten Robert Crandall und Jer. ry Hausman im Jahre 2000, dass auf staatliche Maßnahmen zu Gunsten von neuen Anbietern verzichtet werden könnte. Da die Börse die Zukunftsaussichten neuer Anbieter positiv bewertete und ihnen dadurch zugleich die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellte, könnten diese sich auch ohne staatliche Unterstützung durchsetzen (Crandall/Hausman 2000: 98). im Laufe des Jahres 2000 schätzte allerdings die Börse deren zukunftsaussichten eher düster ein. Es kam zu einem regelrechten Crash der Telekomrnunikationswerte, der die Möglichkeiten dieser Herausforderer, deutlich einschränkte, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vorangegangene Positive Börsenbewertung durch die staatlichen Rahrnenbedingungen be-
günstigt wurde.
Crandall und Hausman zeigen selbst auf, dass seit der En
t-
flechtung des privaten Telefonmonopolisten AT&T die Gebühren für Ferngespräche zwar drastisch gefallen seien, doch ein großer Teil dieses Preisverfalls nicht der Konkurrenz, sondern geringeren Kosten geschuldet sei, und zwar vor allem aufgrund geringerer Verbindungsgebühren für die örtlichen Telefongeselischaften. Private Kunden würden für Ferngespräche immer noch mehr als das Doppelte der tatsächlichen Kosten zahlen (Crandall/Hausman 2000: 77).
Nicht nur in den USA, sondern auch in Europa führte die Deregulierung des Luftverkehrs weniger zu generellen Preissen-
r
rade beim Luftver
kungen als vielmeh zu Anderungen in der Produktpalette. Ge
kehr besteht weiter wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf: Zum einen begünstigen die knappen Abfertigungsplätze (slots) der Flughäfen Marktkonzentration. Zum anderen schränken staatliche Beihilfen, aber auch privatwirtschaftliche Aktionen wie Vielflieger-Programme den Wettbewerb ein (Schultz/Weise, 2000: 40f.; Card 1996; Woerz 1996).
Zumeist werden die Auswirkungen von Liberalisierungen au
f
die Beschäftigten nicht explizit untersucht. Allerdings finden sich
in vielen Texten zur Begründung von Deregulierungsmaßnahrnen Hinweise auf die So genannten Renten (d.h. Löhne über
52 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung
dem Marktniveau), die die Beschäftigten in diesen regulierten Industrien besaßen. So weist beispielsweise eine Studie der OECD zur Regulierungsreform in den USA darauf hin, dass die Löhne im Straßengüterfernverkehr vor der Deregulierung bis zu 3540% über den von vergleichbaren Arbeitskräften lagen (OECD
1999: 20).
Diese OECD-Studie räumt bei aller Betonung der positiven Auswirkungen von Deregulierungsmaßnahmen ein, dass der Marktzutritt von nicht-gewerkschaftlich organisierten Betrieben in die traditionell gewerkschaftlich organisierten Sektoren zur Aufgabe von etlichen Schutzregeln beim Arbeitseinsatz führte, die die Flexibilität und damit auch die Arbeitsproduktivität erhöht hätte (OECD 1999: 26). Die darüber hinaus freigesetzten Arbeitskräfte seien aufgrund der Flexibilität des US-amerikanischen Arbeitsmarktes rasch absorbiert worden, wobei die Studie mit einer schönfärberischen Formulierung darauf hinweist, dass dies mit Lohnkürzungen einherging: »Rascher Beschäftigungszuwachs in einzelnen Bereichen wurde durch nach unten gerichtete Lohnflexibilität unterstützt« (OECD 1999: 32; Übersetzung ChS; zur negativen Lohnentwicklung siehe auch Card 1996). Die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den USA in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wird in dieser Studie vornehmlich auf die Deregulierungsmaßnahmen zurückgeführt (OECD 1999: 33). Eine solche monokausale Erklärung wird dem Jobwunder-Phänomen keinesfalls gerecht (siehe Lang/ Mayer/Scherrer 1999) und lässt eher auf Glaubenssätze schließen.
Auf die Bedeutung staatlicher Unterstützung des Wettbewerbs
gerungen aus der empirischen Aufarbeitung der Erfahrungen verweisen auch die von Frieder Naschold gezogenen Schlussfol-
mit der Privatisierung traditionell öffentlicher Dienstleistungen in den angelsächsischen Ländern: »l. Für die effiziente und kundenorientierte Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist ein wettbewerbsförderndes Umfeld erforderlich. 2. Hierfür ist eine Kornplementarität zwischen öffentlichem und privatem Sektor, nicht eine Monopolisierung der einen Produktionsform auf Kosten der anderen bestandsnotwendig« (Naschold 1994: 382; vgl. Kol-
derie 1990).
Insgesamt fällt auf, dass in der wirtschaftswissenschaftlichen
Debatte die Bedeutung institutioneller Arrangements auf die
3. konomische Begründungen der Liberalisierung
53
voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen
34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).
2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35
| Einige zufällige Stichwörter |
schmutzabklopfend
Erstellt am 28.10. 2002 um 12:46:11 Uhr von mcnep, enthält 13 Texte
Behindertenwitz
Erstellt am 24.1. 2024 um 13:26:29 Uhr von Arbeitskreis Tortur, enthält 8 Texte
Naturreaktor
Erstellt am 1.3. 2009 um 23:17:14 Uhr von tootsie, enthält 11 Texte
alleramputierteste
Erstellt am 17.9. 2003 um 16:47:19 Uhr von ', enthält 4 Texte
Aufschnittlüge
Erstellt am 20.6. 2002 um 15:02:17 Uhr von mcnep, enthält 10 Texte
|