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am 15.12. 2002 um 05:17:45 Uhr schrieb gated society über gats
am 8.1. 2003 um 04:22:15 Uhr schrieb voice recorder über gats
am 11.12. 2002 um 20:30:13 Uhr schrieb gated society über gats
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elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:42:21 Uhr zu
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06.06.2002
Ausland
Thomas Fritz
Die GATS-Attacke
Die Liberalisierungsoffensive der EU: Staatlich geschützte Bereiche wie Post und Telekommunikation,Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen vollends für rosinenpickende Multis geöffnet werden
»We are not amused.« Säuerlich verziehen die Beamten der Brüsseler Generaldirektion für Handel die Mienen, wenn sie auf die durchgesickerten Verhandlungsdokumente angesprochen werden, in denen die EU die radikale Öffnung der Dienstleistungsmärkte in 29 Ländern fordert. Der 16. April ist tatsächlich ein schwarzer Tag für die EU-Kommission. Stellten doch ATTAC und die Amsterdamer Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) geheime Papiere aus dem wenig bekannten 133er Ausschuß ins Internet. Tags darauf machte die rund 1000seitige Wunschliste der EU Schlagzeilen auf der Titelseite des britischen Guardian. Die Blamage für die Kommission war perfekt.
Keinen Stein ließen die Brüsseler Freihändler auf dem anderen bei ihrer Suche nach neuen Märkten für die europäische Dienstleistungsindustrie. Akribisch werden für jedes der 29 Länder noch die letzten möglichen Handelshemmnisse aufgelistet, deren Abschaffung die EU fordert. Elf verschiedene Dienstleistungssektoren stehen auf der Wunschliste, darunter freiberufliche und unternehmensnahe Dienste, Bau- und Finanzdienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Tourismus und Transport. Aber auch die in vielen Ländern noch staatlich geschützten Bereiche wie Post und Telekommunikation, Abfallbeseitigung und Recycling, Wasser- und Energieversorgung sollen für rosinenpickende Multis geöffnet werden.
Der Umfang ist atemberaubend
Die jetzt bekanntgewordenen Dokumente passen in die neue Liberalisierungsrunde, auf die sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO im vergangenen Jahr bei ihrer Ministerkonferenz in Doha/Katar einigten. Teil des überaus umfangreichen Verhandlungspakets ist auch das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das 1995 in das Vertragswerk der WTO aufgenommen wurde. Anfang 2000 sind im Rahmen der WTO Neuverhandlungen des GATS begonnen worden, deren Abschluß mit dem geplanten Ende der neuen Welthandelsrunde am 1. 1. 2005 zusammenfallen soll. Ob dieser Termin aber eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich.
Der Regelungsumfang des GATS ist atemberaubend und umfaßt zusätzlich zu den von der EU in ihren Geheimpapieren aufgelisteten Sektoren noch die medizinischen und soziale Dienste sowie Bildung und Kultur. Kein Dienstleistungssektor ist grundsätzlich ausgenommen. Alle sollen sie den WTO- Prinzipien des Marktzugangs und der Gleichbehandlung in- und ausländischer Anbieter unterworfen werden. Die besondere Brisanz liegt dabei darin, daß Dienstleistungsmärkte weniger durch klassische Handelshemmnisse wie Zölle geschützt werden, sondern vor allem durch innerstaatliche Regelungen wie Gesetze, Verordnungen, ökologische Normen oder soziale Standards. Ziel der GATS-Verhandlungen ist es aber, sämtlichen innerstaatlichen Regelungen ein möglichst enges Korsett verbindlicher Rahmenrichtlinien anzulegen.
Gerade die öffentlichen Dienste müssen mit verschärftem Wettbewerbsdruck rechnen. Denn sobald sie in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbracht werden, was vielfach ohnehin schon der Fall ist, findet das Abkommen Anwendung. Das GATS zielt u. a. darauf ab, daß staatliche Unterstützungen für öffentliche Dienste in gleichem Maße ausländischen Privatanbietern gewährt werden. Effekt dieser zunehmenden privatwirtschaftlichen Konkurrenz ist aber, daß die für gemeinwohlorientierte Leistungen verfügbaren öffentlichen Mittel weiter sinken werden. Aber auch die Möglichkeit einer gewissen politischen Steuerung staatlicher Investitionen ist durch das GATS bedroht, da die öffentliche Auftragsvergabe ebenfalls liberalisiert werden soll. All die negativen Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen öffentlicher Dienste - Qualitätseinbußen, Preissteigerungen, erschwerter Zugang, Entlassungen, Lohnsenkungen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse - bleiben dabei, wie so oft, unberücksichtigt. Warum das so ist, erklärt die EU-Kommission: »Das GATS ist in erster Linie ein Instrument zum Wohle der Unternehmen.«
Der Zeitplan der GATS-Verhandlungen sieht vor, daß bis Ende Juni 2002 alle WTO-Mitglieder ihre Marktöffnungsforderungen bei der WTO einreichen müssen. Was die EU von einem Teil ihrer Handelspartner fordert, ist nun bekanntgeworden. Unbekannt ist aber noch, welche Zugeständnisse die EU von der Mehrheit der ärmeren Entwicklungsländer erwartet und welche konkreten Liberalisierungswünsche andere WTO- Mitglieder an die EU adressieren. Die anschließende Verhandlungsphase ist daher besonders brisant. Bis Ende März 2003 müssen die WTO-Mitglieder angeben, in welchen Bereichen sie zu Zugeständnissen bereit sind und ihre Märkte für ausländische Anbieter öffnen wollen.
Willige Diener der Industrie
Die Dokumente aus dem Brüsseler 133er Ausschuß (dieser koordiniert die europäische Außenhandelspolitik) sind ein Musterbeispiel für die Verfilzung nationaler und europäischer Gremien mit der Privatwirtschaft. Wie kommen solche Papiere zustande? Zunächst erstellt die Generaldirektion Handel erste Entwürfe der GATS-Forderungen, die im 133er Ausschuß diskutiert und mit den nationalen Hauptstädten abgestimmt werden. Die zuständigen Ministerien der EU-Staaten können Ergänzungen vornehmen. Das deutsche Wirtschaftsministerium schickte dazu Teile der Entwürfe an ausgewählte Wirtschaftsverbände mit der Bitte um Stellungnahme. Die Generaldirektion Handel sammelt schließlich die Forderungen der nationalen Regierungen und erstellt verfeinerte Forderungslisten, die abermals in die nationale Abstimmung gehen. Die endgültigen Forderungen werden schließlich bei der WTO eingereicht.
Ob die Übermittlung der Entwürfe an die Industrie überhaupt rechtens ist, darf bezweifelt werden. Die Mitgliedstaaten wurden nämlich ersucht sicherzustellen, daß die Listen »nicht öffentlich zugänglich gemacht« und »nur an zuständige Offizielle weitergeleitet« werden. Daran hat sich das deutsche und manch anderes Wirtschaftsministerium aber nicht gehalten. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS räumt die Bundesregierung ein, sie habe Elemente der Entwürfe an »einzelne, sachlich unmittelbar betroffene Wirtschaftsverbände« übermittelt, aber aufgrund ihres »vertraulichen Charakters« seien sie »nicht zu einer breiten Verteilung geeignet«. Vertraulichkeit im Sinne der Bundesregierung gilt also nicht gegenüber der Industrie, diese genießt vielmehr Privilegien staatlicher Unterhändler, sondern ausschließlich gegenüber der interessierten Öffentlichkeit.
Der Dienstleistungsindustrie stehen nicht nur die Beamten nationaler Ministerien zu Diensten, sondern auch diejenigen der EU-Kommission. Um den Informationsfluß zwischen Kommission und Industrie in Sachen GATS zu optimieren, wurde 1999 das European Services Forum (ESF) gegründet. Wie Dietrich Barth, ein hoher Beamter der Generaldirektion Handel, unverblümt feststellt, ist das ESF »eine privatwirtschaftliche Organisation der Dienstleistungswirtschaft, die eng mit der EU-Kommission zusammenarbeitet, um die offensiven und eventuelle defensive Handelsinteressen der Gemeinschaft zu definieren und die Kommission zu beraten«. Entsprechend finden sich zahlreiche der ESF-Forderungen in den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten wieder, so die vollständige Niederlassungsfreiheit im Ausland oder der unbehinderte Einsatz von »Schlüsselpersonal« an sämtlichen Konzernstandorten.
Entwicklungspolitik am Ende
Die entwicklungspolitischen Bekenntnisse der EU verkümmern zur Farce, wenn die europäischen GATS-Forderungen zum Maßstab genommen werden. Vom krisengeschüttelten Argentinien wird der Verzicht auf Quellensteuern erwartet, welche auf die grenzüberschreitende Kreditvergabe im Bank- und Versicherungsgewerbe erhoben werden. Besonders weitreichende Lockerungen erwartet die EU von denjenigen Ländern, die sich mit Hilfe konsequenter Kapitalverkehrskontrollen gegen die Ansteckung durch die asiatische Finanzkrise von 1997/98 schützen konnten, vor allem Indien, Malaysia und China. So soll Malaysia den Handel mit der inländischen Währung Ringgit und mit Fremdwährungen vollständig freigeben, obwohl gerade Beschränkungen des Devisenhandels eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Finanzkrisen darstellen. Von Indien und China verlangt die EU die Zulassung äußerst riskanter innovativer Finanzinstrumente, der sogenannten Derivate. Der Großteil der Derivate wird nicht beaufsichtigt und hat schon häufig bei Finanzcrashs eine Rolle gespielt, so beim Zusammenbruch des berüchtigten US-Investmentfonds Long Term Capital Management. Die Philippinen sollen gar den Offshore-Töchtern ausländischer Banken (diese haben ihren Sitz für gewöhnlich in vollkommen unregulierten Steueroasen) Geschäfte in einheimischer Währung ermöglichen. Gerade auf diesem Weg finden aber die krisenverschärfenden Spekulationen gegen Schwachwährungen statt.
Bei Durchsicht der EU-Forderungen wird klar, daß das GATS zu Recht als »Klon« des 1998 gescheiterten multilateralen Investitionsabkommens (MAI) bezeichnet wird. Durchgängig verlangt die EU, daß gerade entwicklungspolitisch sinnvolle Auflagen gegenüber ausländischen Investoren geschleift werden. So erlauben viele Länder in bestimmten Sektoren keine Übernahmen, sondern lediglich Gemeinschaftsunternehmen mit lokalen Firmen (Joint ventures), was einheimische Beschäftigung sichern und einen Technologietransfer ermöglichen soll. Um einheimische Arbeitskräfte nicht nur in niedrigen Positionen zu beschäftigen, begrenzen viele Länder die Zahl der Ausländer im Management von Niederlassungen. Um marktbeherrschende Stellungen zu verhindern, wird häufig die Anzahl von Zweigstellen begrenzt, die ein ausländischer Konzern im Inland errichten darf. Weitere Beschränkungen betreffen die Höhe ausländischer Beteiligungen, den Rücktransfer von Gewinnen oder den Erwerb von Grund und Boden. Die EU fordert, daß all diese durchaus sinnvollen Investitionsauflagen beseitigt werden.
Zweiklassenversorgung
Auch in umweltpolitisch sensiblen Bereichen kennt der europäische Exporthunger keine Grenzen. Weitreichende Marktöffnungen streben die europäischen Unterhändler beispielsweise im Energiesektor an, ein Bereich, der bisher noch gar nicht als eigenständiger GATS-Sektor existiert. Die Wunschliste reicht von der Erkundung (Exploration) potentieller Energiequellen über den Bau von Anlagen, Pipelines und Stromnetzen, das Betreiben von Transport- und Übertragungsnetzen, den Groß- und Einzelhandel mit Energieprodukten bis hin zur Stillegung von Produktionsstätten. Auch die Wasserver- und -entsorgung haben Kommission und Industrie als europäisches Handelsinteresse definiert. Einflußreiche Lobbyisten sind die französischen Weltmarktführer im Wasserbereich, Vivendi und Suez. Aber auch deutsche Unternehmen wie RWE, AquaMundo, die E.ON-Tochter Gelsenwasser oder Berlinwasser International werden mit Exportbürgschaften, Entwicklungshilfegeldern und durch Übernahmen kommunaler Wasserwerke für den Weltmarkt fitgemacht. Wichtig also, daß Handels- und Investitionshemmnisse auch im Wasserbereich fallen. Die EU fordert daher die vollständige Marktöffnung für Wassersammlung, -klärung und -vertrieb sowie für die Bereitstellung sanitärer Anlagen.
Die öffentlichen Versorgungsunternehmen, sei es im Energie-, Wasser- oder auch im Telekommunikationssektor, werden von den Freihandelsapologeten notorisch schlechtgeredet. Anders lassen sich ausländische Kapitalbeteiligungen, denen (Teil-)Privatisierungen vorauszugehen haben, offensichtlich nicht rechtfertigen. So werden öffentliche Unternehmen als ineffizient, korrupt und kostentreibend beschrieben, ohne ernsthaft nachzuweisen, warum all dies auf private Unternehmen nicht genauso zutrifft. Gerade qualitative Aspekte, wie der kostengünstige Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu lebensnotwendigen und hochwertigen Diensten, spielen im Kalkül der Liberalisierer überhaupt keine Rolle. So sind die meisten transnationalen Konzerne nur in der Lage, standardisierte High-Tech-Lösungen anzubieten, die kostengünstigere Alternativen, z. B. angepaßte Technologien, verdrängen. Da öffentliche Versorgungsunternehmen oftmals Monopolstellungen innehaben, führt die Marktöffnung zudem häufig zur Auswechslung öffentlicher durch private Monopole, wobei die Gewinnerwartungen der privaten Betreiber notorisch in Konflikt zu einer kostengünstigen Grundversorgung geraten. Arme Bevölkerungsgruppen sind nun einmal mangels Kaufkraft keine attraktive Zielgruppe privatwirtschaftlicher Unternehmen.
Als besonderes Risiko kommt beim GATS hinzu, daß sämtliche staatliche Auflagen, seien diese nun umwelt-, sozial- oder entwicklungspolitisch motiviert, mittels eines »Notwendigkeitstests« daraufhin überprüft werden sollen, ob sie »ungerechtfertigte Handelshemmnisse« darstellen. Gegen derartige Handelsbeschränkungen könnte dann vor dem WTO- Schiedsgericht geklagt werden. Bei der WTO wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zu innerstaatlichen Regulierungen eingesetzt, die sich u. a. mit der Entwicklung dieses Notwendigkeitstests befaßt.
Zwar hat die EU bisher keine Forderungen im Bildungs- und Gesundheitswesen an die 29 Länder gerichtet, dennoch wird es auch in diesen Bereichen zu GATS-Verhandlungen kommen, da andere WTO-Mitglieder hier dezidierte Interessen artikulieren. Dies wird ab Juli dieses Jahres auch innenpolitisch relevant, denn dann muß die EU ihre Liberalisierungsangebote aushandeln. Dabei hat die EU sowohl im Bildungs- wie auch im Gesundheitssektor schon GATS-Verpflichtungen übernommen, wie der gemeinsamen Verpflichtungsliste der Europäischen Gemeinschaft entnommen werden kann. Wenn es nach den Wünschen der US-amerikanischen Dienstleistungsindustrie geht, müßten diese aber noch erheblich ausgeweitet werden. Der Zusammenschluß der US-Dienstleistungsindustrie, die Coalition of Service Industries (CSI), bringt das für sie ärgerlichste Handelshemmnis im Gesundheitswesen wie folgt auf den Punkt: »Die öffentliche Trägerschaft der Gesundheitsversorgung erschwert privaten US-amerikanischen Gesundheitsanbietern den Zutritt auf die ausländischen Märkte.«
Weltweiter Widerstand
Besonders stark ist das Interesse, staatliche Subventionen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitssystems in private Taschen umzuleiten. So kritisiert die US-Regierung beispielsweise die »Intransparenz« bei der Vergabe staatlicher Subventionen für tertiäre Bildungsdienstleistungen, Erwachsenenbildung und berufliche Weiterqualifizierungen. Die WTO sekundiert und stellt nüchtern fest, daß in denjenigen Sektoren, in denen wie im Krankenhaussektor staatliche und private Träger nebeneinander existieren, »Subventionen und ähnliche ökonomische Vergünstigungen unter die Verpflichtung zur Inländerbehandlung fallen«. Ausländischen Privatanbietern müßte folglich der gleichberechtigte Zugang zu sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden, welche sonst nur öffentlichen bzw. im öffentlichen Auftrag tätigen Anbietern zustehen. Würden die öffentlichen Mittel tatsächlich noch mehr als bisher zugunsten kostenpflichtiger, auf zahlungskräftige Kundschaft ausgerichtete Privatanbieter umgelenkt, wären frei zugängliche staatliche Bildungs- und Gesundheitssysteme zweifellos unfinanzierbar.
Zu Recht richtet sich daher der weltweite Widerstand gegen die ungehemmte Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte. Soziale Bewegungen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind maßgebliche Träger dieses Protests. In der Bundesrepublik formiert sich ein breites Widerstandsbündnis auf Initiative des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC. Studierende organisieren sich europaweit in dem Bündnis »Education is not for sale«. Da die Dienstleistungsliberalisierung derart stark in das alltägliche Leben eingreift, ist zu hoffen, daß diese Ansätze sich noch deutlich ausweiten werden.
* Thomas Fritz ist freier Mitarbeiter von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung), Berlin, und engagiert sich bei ATTAC
voice recorder schrieb am 3.1. 2003 um 06:03:27 Uhr zu
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Finanzierungsmechanismen (z.B. Abgaben oder Fonds) einhergehen. Der Staat kann einzelnen oder allen Anbietern am Markt derartige Verpflichtungen auferlegen. Werden nur einzelnen Anbietern Gemeinvvohlverpflichtungen auferlegt, kann es notwendig sein, alle übrigen Anbieter an der Finanzierung der Mehrkosten für die Bereitstellung des gemeinwohlorientierten Dienstes zu beteiligen. Der finanzielle Ausgleich, den der Staat einem Unternehmen fürdie Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen gewährt, ist zwar eine staatliche Beihilfe, kann aber mit dem EG-Vertrag vereinbar sein, wenn der Ausgleich nicht über die Mehrkosten hinausgeht. Bezüglich der Unternehmensform, öffentlich-rechtlich oder privat, macht die Kommission keine Vorgaben, der Versorgungsauftrag muss aber per Hoheitsakt aufgetragen werden.
Mögliche Einschränkungen können sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben. In Verbindung mit dem Artikel 86, Abs. 2 des EG-Vertrags besagt dieser laut Kommission, dass die Mittel zur Erfüllung des Versorgungsauftrags »keine unnötigen Handelshemmnisse erzeugen dürfen«. Ferner sei sicherzustellen, »dass Einschränkungen des Wettbewerbs oder der Binnenmarktfreiheiten nicht über das zur tatsächlichen Erfüllung des Auftrags erforderliche Maß hinausgehen« (ebd.: 12). Die Kommission wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dabei hat sie aber offensichtlich einen gewissen Interpretationsspielraum, der es ihr ermöglicht, eine gemeinwohlorientierte Dienstleistung unter Umständen als potenzielles Handelshemmnis oder als Verstoß gegen die Binnenmarktfreiheiten einzustufen. Sobald Einrichtungen bei der Erfüllung eines Gemeinwohlauftrags wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, sind darauf die Binnenmarktregeln anzuwenden. Was jedoch im konkreten Fall wirtschaftliche Tätigkeiten sind, ist nicht immer eindeutig bestimmbar.
Bei Diensten, die im Zusammenhang mit staatlichen Bildungsund Sozialversicherungssystemen stehen, sind die Wettbewerbsund Binnenmarktregeln nicht anzuwenden - sofern kein Gewinnzweck verfolgt wird. Diese Bestimmung schließt natürlich nicht aus, dass weiterhin private Bildungsangebote oder Versicherungsprodukte zugelassen werden, die zu einer qualitativen
34 2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt
und finanziellen Schwächung der staatlichen Angebote führen können.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in der EU, das sich gegen die fortschreitende Liberalisierung öffentlicher Dienste zur Wehr setzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in Frankreich keine Privatisierungen gibt. Vielmehr richtet sich die Politik der französische Regierung dezidiert gegen das Binnenmarktprogramm im Dienstleistungsbereich. Sie setzte durch, dass Kornmissionspräsident Romano Prodi gegen den Widerstand der mächtigen Kommissare für Binnenmarkt und Wettbewerb ein Konsultationspapier in Auftrag gab, das die Notwendigkeiten des Schutzes grundlegender Dienste bei zukünftigen Legislativvorhaben untersuchen soll. Das Dokument soll im Herbst 2002 vorgelegt werden. Deutsche und britische Diplomaten äußerten die Befürchtung, dass derartige Rechtsentwicklungen das Ziel der EU gefährdenwürden, bis2010zumwettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum der Welt aufzusteigen (Financial Times, 8.8.2002).
2. Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt 35
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:22:15 Uhr zu
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PRIVATISIERUNG VON BILDUNG
Das wahre Gesicht der Studiengebühren
Als Bekenntnis zum Nulldefizit wurden im November 2000 Studiengebühren beschlossen. Früh war klar, dass sich Studiengebühren volkswirtschaftlich nicht rechnen würden.
Ferdinand Pay
Einzige Motivation diese einzuführen war und ist, die Universitäten marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten zu unterwerfen. Im Gesamtkontext einer Universität als autoritäres Ausbildungsunternehmen sind Studiengebühren ein wichtiges Selektionsinstrument um Studierende zu steuern.
Gesellschaftspolitische Barriere
Im Zuge der Einhebung bekommen die “gesellschaftspolitischen” Auswirkungen ein eindeutiges Gesicht. Das Argument, es handle sich bei all jenen, die aufgrund der Studiengebühren ihr Studium abbrechen, um Karteileichen oder SozialschmarotzerInnen, ist nicht nur zynisch, sondern vor allem falsch.
Bereits ohne Studiengebühren müssen mehr als ein Drittel der StudentInnen neben dem Studium einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen. An die 70% sind zeitweise berufstätig, um sich Studium und Leben zu finanzieren. Die Gruppe der Erwerbstätigen wird sich durch Studiengebühren weiter ausweiten, da die Studienkosten steigen. Nebenbei arbeiten zu müssen, bedeutet auch eine längere Studiendauer. Trotz dieser Situation bleibt die soziale Absicherung einkommensschwacher StudentInnen immer noch ein einzulösendes Versprechen. Das Beihilfensystem führte schon vor der Einführung der Studiengebühren zu keiner sozialen Grundsicherung. Nur 13% aller Studierenden beziehen derzeit Studienbeihilfe. Durch Studiengebühren wird diese Situation verschärft, da der Kreis an StudienbeihilfebezieherInnen sich kaum ausweiten wird. StudienbeihilfebezieherInnen werden die vollen Studiengebühren jedoch erst nach erfolgter Einzahlung zurückerstattet bekommen. Das heißt dass die Studierenden gezwungen sind, bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Regierung ein unentgeltliches Darlehen zu gewähren (vielleicht um eben dieses Darlehensmodell zu finanzieren). Bildung wird erst recht eine Frage von Einkommen und Vermögen, und trifft insbesondere sozial Schwache.
Der Rückschritt
Einer der größten Erfolge des freien Hochschulzugangs war die massive Erhöhung des Frauenanteils unter den Studierenden. Die Statistik Österreich (ÖSTAT) belegt, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Erhöhung des Frauenanteils und der Abschaffung der Studiengebühren im Wintersemester 1972/73 besteht. Die Wiedereinführung von Studiengebühren wird vielen Frauen den Zugang zur Universität versperren, wenn die Entscheidung, ob Tochter oder Sohn ein Studium beginnt, wieder eine Frage der finanziellen Möglichkeiten wird. Studien zufolge lassen vor allem Eltern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten – wenn überhaupt – eher Söhne studieren.
Über 27.000 ausländische Studierende sind an den österreichischen Universitäten inskribiert. Diese müssen 1 452 Euro an Studiengebühren pro Jahr aufbringen, haben gleichzeitig aber keine Arbeitserlaubnis. Zusätzlich sind sie verpflichtet jährlich 5 000 Euro vorweisen zu können, als zynischen “Beweis” sich den Unterhalt in Österreich ohne Erwerbstätigkeit leisten zu können. Ausländische Studierende müssen auf jeden Fall 726 Euro pro Semester einzahlen, auch wenn sie theoretisch – aufgrund ihres Herkunftslandes – das Recht hätten, die Summe zurückerstattet zu bekommen. AusländerInnen, die bereits die Matura in Österreich gemacht haben, sind rechtlich normalerweise österreichischen Studierenden gleichgestellt. Studiengebühren müssen aber auch sie in der Höhe von 726 Euro bezahlen und die 363 Euro, die sie damit zuviel eingezahlt haben, wiederum via Antrag zurückfordern. Der zusätzliche Aufwand zu den bislang schon kaum erträglichen Belastungen wird viele Studierende vollends aus den Unis drängen. Die meisten stehen vor der Entscheidung, ihre Ausbildung mitten im Studium abzubrechen oder sich – oft privat, im Allgemeinen lehnen die Banken Kredite ab – hoffnungslos zu verschulden. Untersuchungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Studierenden aufgrund der Studiengebühren um viertausend sinken wird.
Selektion als Programm
Studiengebühren regulieren nicht nur den Hochschulzugang, sondern beeinflussen auch die Studierenden in ihrer Studienwahl und in ihrem Lernverhalten. Im Zuge der Umstrukturierung der Universitäten hin zu autoritären, privatwirtschaftlich geführten Ausbildungsunternehmen, ist das ein notwendiger und erwünschter Nebeneffekt. Die Studienwahl orientiert sich verstärkt an der vermuteten wirtschaftlichen Verwertbarkeit, individuelle Interessen und Talente rücken in den Hintergrund.
elfboi schrieb am 17.12. 2002 um 21:26:17 Uhr zu
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Mögliche Auswirkungen des GATS auf das Bildungssystem
„Einerseits zwingen die Marktgesetze Lehranstalten, das anzubieten, was gefragt ist. Andererseits können die Studierenden unter öffentlichen und privaten Lehranstalten frei wählen. Die Leute entscheiden selbst, wo sie studieren möchten und an wen sie Studiengebühren zahlen möchten.“
»Wir müssen den Leuten endlich das marktwirtschaftliche Denken in die Köpfe pflanzen«
Claus Raidl, Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Böhler Uddeholm AG, nebenbei Präsident des Fachhochschulrates
Allgemeines
Bisher ist der österreichische Gesetzgeber keine Verpflichtungen im Bildungsbereich eingegangen, bzw. hat sich durch „horizontale Ausnahmen“ wesentliche Lenkungsmöglichkeiten, insbesondere die von ausschließlichen Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen vorbehalten. Geht es nach den Interessen wesentlicher Player – starke Bildungsexportteure und Lobbyisten der privaten Anbieter – sollen in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde diese Ausnahmen fallen, bzw. eingegrenzt werden, sowie weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden. Die Auswirkungen auf die Qualität und den offenen Zugang zur Bildung wären fatal (Näheres s.u.).
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza (die Ratifizierung durch das irische Parlament steht noch aus) bleiben Dienstleistungen im Bereich Bildung eine - der stark reduzierten - gemischten Zuständigkeiten. Ein weiteres „Unterstellen“ der Bildung unter das GATS muss daher erst mit der Stimme des Handelsministers im Rat und in der Folge durch den Nationalrat genehmigt werden.
Die Wirkungsweise und Durchsetzbarkeit des GATS im Bezug auf den Bildungsbereich
Das GATS ist eine sehr wirkungsvolles Werkzeug zur Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Einmal eingegangene Verpflichtungen sind völkerrechtlich bindend und können von Mitgliedsländern beim Dispute Settlement Body (DSB) eingeklagt werden. Die Sanktionen des DSB sind die effektiven – weil ökonomisch durchschlagskräftigen – Cross Retaliations (Rücknahme von Zugeständnissen gegenüber dem unterliegenden Mitgliedsland, mit der Wirkungsweise von Strafzöllen oder sogar „Einfuhrverboten“). Die Auswirkungen von Verpflichtungen im Bildungsbereich werden, dennoch nicht unmittelbar – wie z.B bei einer Änderung der nationalen Gesetzgebung – wahrnehmbar sein. Das DSB ist der internationalen zivilen Schiedsgerichtsbarkeit sehr ähnlich und nach dem anglosächsischen Case-Law-System aufgebaut. Es schafft durch seine Rechtssprechung selbst Recht. Die volle Breite des GATS – dessen juristisch-textlicher Umfang relativ gering ist und daher zur intensiven Ausweitung durch Rechtssprechung geradezu auffordert - und seiner Folgen auf das Bildungssystem wird daher erst über die Zeit sichtbar werden. Gerade Bildung gilt als innenpolitisch hochsensibel, der Einsatz des Werkzeuges GATS wird daher vor allem von der Dialektik der sozialen Kräfteverhältnisse bestimmt sein.
Auswirkungen im Bildungssytem
Da Bildung in allen Bereichen (vom vorschulischen Bereich bis zur Erwachsenenbildung) - z.B Privatschulen der Kirchen, oder die Niederlassung der Webster University in Wien - mittlerweile auch nicht „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, fällt sie in den Anwendungsbereich des GATS- Übereinkommens. Spätentestens durch die Einführung von Studiengebühren dürfte auch die engere Definition erfüllt sein: „jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird.
In Wertsetzung von Bildung
Die Liberalisierung eines Marktes setzt einen solchen voraus. Der offene Zugang (gebührenfreie Zugang) zu Bildung stellt aus der Sicht eines privaten Bildungsanbieters „massives Dumping“ dar. Um Bildung Verkaufen zu können bedarf eines ausgeprägten Marktes. Schulgeld, Studiengebühren und Kursgeld sind daher Vorbedingungen für die Liberalisierung – sie stehen Hoch im Kurs der Lobbyisten privater Bildungskonzerne.
Privatisierung
Der Grundsatz der Inländerbehandlung des GATS verlangt die völlige Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Anbieter. Nach dem GATS stellen daher ausschließliche Subventionen an öffentliche Bildungseinrichtungen eine „Diskriminierung“ privater Anbieter dar.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die öffentliche Hand: Einstellung aller öffentlichen Subventionen im Bildungsbereich, oder Förderung privater und öffentlicher Einrichtungen. Die erste Option führt zur sofortigen Privatisierung. Zweitere zur mittelfristigen Privatisierung der Bildungseinrichtungen nach amerikanischen Muster: Die staatlichen Bildungseinrichtungen verfolgen mehr oder weniger öffentliche Aufträge: soziale Mobilität, Forschung, die im Vergleich überproportional der Gesellschaft zu Gute kommt. Die privaten Bildungsanbieter sind in der Lage staatliche Subventionen zu erhalten, erreichen größere Drittmitteln und Verlangen höhere Studiengebühren, ohne Rücksicht auf soziale Hintergründe (abgesehen von dem einen oder anderen Prestigeprojekt) –Studierende und Aufträge die ökonomisch verwertbar sind werden aus dem öffentlichen Sektor abgezogen. Die staatlichen Einrichtungen werden mittelfristig zu synthetisch produzierten „Privatisierungsfälle“ oder verbleiben als - qualitativ immer schlechter werdende – öffentliche Einrichtungen.
Mit dem Privatisierungsdruck des GATS verbunden sind:
- „Bildung zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit“ vs. Geisteswissenschaften
- Betriebswirtschaftliche Strukturen vs. demokratischer Mitbestimmung
- Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre (z.B: University of Oregon verbot über Arbeitsbedingungen der Firma Nike zu lehren, da Nike ein Hauptsponsor der Universität ist)
Die „Transparenz“-Bestimmung
Artikel III enthält die Verpflichtung alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, den Mitgliedsländern bzw. der WTO anzuzeigen. Maßnahmen wie zum Beispiel die Abschaffung der Studiengebühren oder die Einführung einer Qualitätsbestimmung, die Bildungsanbieter z.B. dazu verpflichten würde gesellschaftliche Auswirkungen von technischen Neuerungen, wirtschaftlichen Maßnahmen oder Gesetzen zu erforschen und zu lehren, müssten im Vorfeld zur Stellungnahme veröffentlicht werden. Dies würde vor allem die Möglichkeiten der Einflussnahme von internationalen Lobbyistengruppen (European Service Forum, International Chamber of Commerce oder Transatlantic Business Dialogue) ausbauen.
„Keine unnötigen Belastungen des Dienstleistungshandels“
Der Artikel IV des GATS hält fest, dass neue nationalstaatliche Regelungen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen nicht einschränken oder zunichte machen dürfen. Der Rat für den Dienstleistungshandel wird beauftragt Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualitätserfordernisse, technische Normen, sowie Zulassungserfordernisse keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen.
Mit dieser Klausel können sehr viele Bestimmungen des österreichischen Bildungssystems angegriffen werden. So stehen alle Qualitätsanforderungen an österreichische Universitäten zur Disposition – anschaulich ist hier vielleicht das Durchspielen der Auswirkungen an Hand eines/r AbsolventIn der medizinischen Fakultät; ein privater Anbieter könnte so etwa argumentieren, dass auch ein drei jähriges Studium zur Behandlung von PatientInnen ausreiche und z.B. Wissen im Bereich der Chemie vernachlässigbar sei – ein solches Qualitätserfordernis den freien Handel folglich einschränke. Ebenso könnten inhaltliche Anforderungen an Lehrpläne aufgeweicht werden (z.B die Anforderung an Pflichtschulelehrpläne soziales Denken zu vermitteln).
Die verpflichtende arbeitsrechtliche und soziale Absicherung von Lehrenden fällt wohl in jene Bereiche, die am schnellsten unter „unnötige Belastung des Diensthandels“ fallen würden. Hier könne vor allem Vergleiche zu prekären Beschäftigungsverhältnissen als Einleitung einer Abwärtsspirale eingesetzt werden. Einstellungskriterien wie z.B. die des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes könnten über die Zeit ebenso unter Druck geraten.
Die Beispiele welche existierenden Regelungen oder zu schaffenden Bestimmungen mittels des GATS ausgehebelt werden können, lässt sich wohl noch sehr lange fortsetzten.
gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:14:56 Uhr zu
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unaufhörlich, »niemand« wolle die öffentlichen Dienste auf den Tisch der GATS-Verhandlungen legen. Wenn man es wollte, vvürden es die Texte nicht gestatten. In einem Brief an den Direktor von Le Monde diplomatique verfocht Lamy diesen Standpunkt sogar mit einem schönen Zitat aus dem GATS. Der betreffende Satz bekräftigt das »Recht der Mitglieder, das Dienstleistungsangebot auf ihren Territorien zu regulieren und dabei neue Regelungen einzufahren, um nationalen Poiitikpräferenzen entgegenzukommen.«16
Schade, dass sich dieser Satz nur in der Präambel des GATS findet und daher keine rechtliche Tragweite hat. Dagegen bergen viele Artikel im Korpus des Abkommens ernste Gefahren in sich. Das GATS besteht, ebenso wie die WTO selbst, erst seit 1995, und die aktuellen Verhandiungen über die Dienstleistungen boten noch nicht genug Muße, um die »fortschreitende Liberalisierung« sehr weit voranzutreiben. Aber in den Texten ist deren Notwendigkeit festgeschrieben.
Bisher gibt es nur wenige Entscheidungen der DSB zur Interpretation des GATS, aber dessen Ziel ist vor allem, »das Liberalisierungsniveau schrittweise zu heben« (Artikel XIX). Wenn es bezüglich der öffentlichen Dienste Klagen zu hageln beginnt, werden sie in ihrer Häufung die Wirkung haben, das Regelungsgefüge, von dem das Bildungswesen, das Gesundheitswesen und die anderen öffentlichen Dienste in den europäischen Ländern umgeben wird, »zu Kieinholz zu schlagen«. Es wird sie dann so wenig schützen, wie eine Strohhütte vor dem großen bösen Wolf schützt.
-
66 Brief Vom 3. November 2000 an lgnacio Ramonet zu demartikei »Lib@raliser sans avoir l'air d'y toucher« von Susan George und Ellen Gc)uld (Le Monde diplomatique, Juli 2000): »[ ... 1 the right of members to regulate, and to introduce new regulations, on the supply of services within their territories to meet national policy objectives.«
7 0 Wer will was?
1
Kurzum, wir meinen, dass die Infragestellung der öffentlichen Dienste und der Regierungsaufsicht über das Dienstleistungsangebot auf dem eigenen nationalen Territorium in den Texten des GATS festgeschrieben und programmiert ist. Sie wird u.a. mittels der DSB in die Praxis umgesetzt werden.
Kleine Texterläuterung:
Die gefährlichsten GATS-Artikel
Um genau zu zeigen, welche Wege bereits abgesteckt worden sind, um sich an alle diese Dienste heranzuwagen, unternehmen wir jetzt eine »Texterläuterung« zu bestirnrnten Artikeln. Hinter den technokratischen Formulierungen stecken nämlich Fallen, und die Fachanwälte für Handelsrecht werden nicht versäumen, sich ihrer zu bedienen.
Was ist eine »öffentliche« Dienstleistung?
Gegenstand des GATS sind laut Artikel 1, 3, b »alle Dienstleistungen in allen Bereichen mit Ausnahme der in Ausübung der in hoheitlicher Gewalt erbrachten Dienstleistungen«. Sehr gut, sagt man sich, da sind wir gerettet, denn die öffentlichen Dienstleistungen des Bildungswesens, der Post, des Sozialwesens usw. werden alle eindeutig »in Ausübung der hoheitlichen Gewalt« bereitgestellt.
Leider wird diese »Gewalt« sofort von Artikel 1, 3, c eingegrenzt: Um nicht unter die Regeln des GATS zu fallen, darf diese Dienstleistung von der Regierung »weder auf kommerzieller Grundlage noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Anbietern von Dienstleistungen« bereit-
gestellt werden.
Der Sinn der Ausdrücke »kommerzielle Grundlage« und »Wettbewerb mit einem oder mehreren Anbietern« wird nirgends präzisiert. Sie bezahlen den Zugfahrschein, die Briefmarke oder das U-Bahn-Ticket »auf kommerzieller Grundlage«, und Sie haben die Wahl zwischen öffentli-
Die gefährlichsten GATS-Artikei 71
gated society schrieb am 15.12. 2002 um 04:41:17 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
kompositionsauftrag »hypergatsghetto«
gats-hyperghetto-beiträge auf band oder festungsplatte schreien und als mp3 zu
den hörspielabteilen spenden
schneekristalle potlatsch solargymnasium betonauto
castor kommt ins studio
innenministerinnen haben tagsüber über gats ein wort verloren
you are rich because you are right
you are right because you are rich
hier gehts nach gorleben
unfallexperten inszenieren die schönen guten gats-sitzungen.
hypergatsghetto geht über engelszungen
man kann immer billiger produzieren als der nachbar, wenn man die arbeiter und die
natur noch stärker ausbeutet.
ethikkommissare mit kondensstreifen milgram atomzirkus happening
papierlose soldatenscheiße süße gats-operette kopflos tanzen generalsgattinnen
aasgeiermeute weltfinanzarchitektur
diearbeitgeberhabenkeinangebotvorgelegt
eine neue sprach plus öffnungsklausel lohnküste violence nullrunde
die marxistischen analysen müssen etwas gedehnt werden, wenn
zwibak sich mit lineal kolonialen problem befaßt.
umlaufbahn titanoxid noir désir race to the bottom solargazellen
projizieren sich aufs arbeitsamtsdach, pfuinanzamtsdach, etc.
was kann man noch »ereignisse« nennen, wenn eine chaotische entwicklung
mit minimalen, infinitesimalen ausgangsursachen oder -bedingungen sowie
gewaltigen globalen auswirkungen herrscht?
glockengeläut sirenengeräusche
schlagen Sie 17 mal ihre kühlschranktür zu!
lassen Sie Ihren nackten bauch den fernseher berühren!
störungstelle: gats in die charts!
ignorantenvereinigung: gats gehört Dir in Deiner hitüarade!
regierungspräsidentin räumt versäumnisse ein...wird präsentiert like
team-spirit in müdige patienten reinkopiert sehr sir ersetzt staumelder
nach vorschrift und steht wie abgehörtes pseudogespräch zur fuge (copyleft)
gated society schrieb am 9.12. 2002 um 01:49:30 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
potlatch
»lamy bekäme pakete«
Die Globalisierung folgt dem falschen Programm
Überflüssig. Als ihn ein deutscher Kollege am frühen Morgen telefonisch alarmiert, lässt Harald Guttmann alle Illusionen fahren: «Die Perspektive ist null», weiß er sofort. Er wird künftig nicht mehr gebraucht. Wer nach 33 Jahren als Schlosser und späterer Betriebsrat in einer Reifenfabrik seinen Job verliert, hat nicht mehr viele Optionen im Arbeitsleben. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld mit rund 60 Prozent des bisherigen Gehalts droht der Absturz in die Sozialhilfe.
Guttmanns Wut ist ebenso groß wie hilflos: «Willkür, das ist reine Willkür.» Aus dem Stand kann er eine Stunde lang die Unternehmensgeschichte herunterbeten. «Noch vergangenes Jahr hat der Vorstandschef uns das Gegenteil versprochen. Wir haben alle Kürzungen mitgemacht, und jetzt machen sie uns den Laden dicht», erzählt er und kann seine Sicht der Verhältnisse nur mit einem historischen Begriff beschreiben: «Die herrschen wie die Feudalfürsten.»'
Traiskirchen, Österreich, 6. Dezember 2001: Ohne nähere Begründung hat der Vorstand des Reifenkonzerns Continental in Hannover beschlossen, die 105-jährige Geschichte des Werkes in der 14000-Einwohner-Stadt zwanzig Kilometer südlich von Wien zu beenden. Rund 1500 Menschen werden in den kommenden anderthalb Jahren ihren Job verlieren, nochmal tausend werden in den Zulieferbetrieben gehen müssen. Die Arbeitslosenquote im Bezirk wird sich verdoppeln. Das gleiche Schicksal trifft zeitgleich weitere 800 Conti-Reifenwerker im schwedischen Werk Gislaved. In den Vormonaten war der Hammer schon in zwei anderen europäischen Werken gefallen. In Herstal, Belgien, mussten sich 500, im schottischen Newsbridge 800 Reifenproduzenten neue Arbeit suchen.
Dabei hat der Konzern in Österreich einen goldenen Schnitt gemacht. Für nur 440 Millionen Schilling, das entspricht rund 40 Millionen Euro nach heutigem Wert, hatte die Continental AG einst das Traiskirchener Werk aus dem österreichischen Staatsbesitz gekauft
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