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Christine schrieb am 7.8. 2018 um 09:37:22 Uhr über

Hört-doch-auf-die-kleine-alte-Dame

Vergewalltigung rechtfertigt nicht öffentliches Interesse. Sorry, öffentliches Interesse rechtfertigt nicht Vergewaltigung. Weder bei Geiselnehmern noch bei Geiselnahme per Hausfriedensbruch. Journalismus als vierte Gewalt hat ebenfalls Grenzen zu akzeptieren und die beginnen beim Recht am eigenen Bild als öffentliche Person innerhalb basisdemokratischer Strukturen. Sonst erreicht sie in kürzester Zeit erdoganeskes Niveau, nur weil Schweiger auf Kanzler macht.


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