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kontextlow schrieb am 3.2. 2002 um 21:20:14 Uhr über

Recht

Ohne Außenbeziehungen war ein Recht mit differenzierendem Außenbezug nicht nötig.

Die Ausdifferenzierung zur Möglichkeit eines Gaststatus und damit eines Gastrechtes ist ein Späteres, ebenso ist der schon zu dieser Zeit vorstellbare Frauenraub geschichtlich etwas älteres als etwa die Versklavung der männlichen Feinde, ursprünglich wurden diese einzig getötet.


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