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gerichteter Graf schrieb am 7.8. 2011 um 14:54:01 Uhr über

Zuwanderungsgesetz

Die Notwendigkeit, die Zuwanderung und die Abwanderung regeln zu wollen, ergibt sich aus dem Anspruch des Staates, die Gesellschaft zu sein, d.h. das gesamte soziale Leben zu bestimmen.
Dieser Anspruch ist schon sprachlich tief verwurzelt (es gibt z. B. kein Wort, mit dem man nur die deutsche Gesellschaft beschreiben würde, nicht aber den Staat und umgekehrt) und beeinflusst unsere Politiker unbewusst beim Denken.


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