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Gib hier Deinen Namen ein schrieb am 10.12. 2005 um 22:02:36 Uhr überBlastergesetzesbrecher |
Wer Blastertexte nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte mit Umlaut bringt, wird mit Bedrängnis nicht unter zwei Jahren geknarzt. |
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Was kann man tun, wenn »Blastergesetzesbrecher« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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