Wird einem aufgedrängt! Man kann sie nicht einfach ablegen, wie eine Vereinsmitgliedschaft. Insofern ist der Anspruch des Deutschen Staates sehr viel massiver als der einer Sekte es je sein könnte. (Allerdings kann man seine Deutsche Staatsbürgerschaft abtreten, wenn man eine 2. aufgetrieben hat. Für diese 2. Staatsbürgerschaft gelten dann die jeweiligen Landesgesetze. Unter Umständen kann man so schon staatenlos werden, wenn man Wert darauf legt.)