>Info zum Stichwort Bio-Anschlag | >diskutieren | >Permalink 
http://feuerwehrmann.de/Informationen/download/nue schrieb am 2.11. 2001 um 16:34:59 Uhr über

Bio-Anschlag

Amtshilfe bei einem Verdachts- oder Infektionsfall:

Die Festlegung des inneren Absperrbereichs und aller weiteren Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde (i.d.R.
Gesundheitsamt).
Der innere Absperrbereich ist zu räumen (z.B. betroffener Raum).
Der äußere Absperrbereich ist so zu legen, daß die Einsatzkräfte ungehindert tätig werden können. · Vor Betreten des
inneren Absperrbereiches ist zumindest flüssigkeitsdichte Einwegkleidung, Atemfilter FF P3 (oder Atemschutzmaske
mit ABEK P3), Latex-Handschuhe und darüber stabilere Gummihandschuhe anzulegen.
Verdächtige Objekte sind zu sichern und dicht zu verpacken, z.B. durch Einschweißen, ggf. Zangen oder Greifer (z.B.
aus dem Strahlenschutz) benutzen.

Kein Produktaustritt:

Soweit noch nicht geschehen:

Raum räumen.
Kontaktpersonen registrieren.

Objekt dicht verpacken, mit Produktenanhängekarte versehen und nach Weisung Gesundheitsamt verfahren.
Auffindeort mit Flächendesinfektionsmittel besprühen (ggf. Einwirkzeiten - beachten).
Raum wird danach ggf. vom Gesundheitsamt wieder frei gegeben.

Produktaustritt:

Soweit noch nicht geschehen:

Raum räumen.
Zutritt zum Bereich verhindern.
Fenster und Türen schließen.
Ventilatoren abstellen.
Klima- bzw. Lüftungsanlage des Raumes abstellen.
Kontaktpersonen sowie alle im Raum vorher befindlichen Personen registrieren.
Kontaktpersonen in einem Raum sammeln (vorzugsweise in der Nähe
Kontaminationsverschleppung verhindern!).
Kontaktpersonen Hände waschen (und ggf. desinfizieren) lassen.

Vom ausgetretenen Produkt möglichst eine Probe nehmen und getrennt dicht verpacken, Probe
kennzeichnen, nach Weisung Gesundheitsamt verfahren.
Objekt dicht verpacken, mit Produktenanhängekarte versehen und nach Weisung Gesundheitsamt
verfahren.
Auffindeort mit Flächendesinfektionsmittel besprühen (ggf. Einwirkzeiten beachten).
Freie Flächen können in Absprache mit dem Gesundheitsamt auch abgeflämmt werden (z.B. mit
Dachdeckerbrenner).
Raum versiegeln (Türen, Fenster, Klima-/Lüftungsanlage) z.B. mit Silikon, Folien und Klebebänder.
Raum wird nach negativem Labortest vom Gesundheitsamt wieder freigegeben.

Jeder, der den inneren Absperrbereich verläßt, muß in geeigneter Weise Dekontaminationsmaßnahmen
befolgen/durchführen.

Es ist eine Dekon-Stelle aufzubauen. (Schutz des Dekon-Hilfspersonals mind. Einweganzüge,
Latexhandschuhe und FF P 3 - Filter (alternativ Maske mit ABEK P 3)).
Einsatztrupps nach Dekon-Verfahren entkleiden und Schutzkleidung dicht verpacken sowie die
Verpackung kennzeichnen (z.B. Kontaminationsanhängekarten). (Nach negativer Verifizierung sind diese
zu reinigen und wieder normal zu verwenden, bei positiver Verifizierung nach Anweisung des
Gesundheitsamtes zu entsorgen.)
Gebrauchte Einwegartikel inkl. der Schutzkleidung des Dekon-Hilfspersonals anschließend verpacken
und in Absprache mit Gesundheitsamt entsorgen.

Eventuelle Desinfektionsmaßnahmen sind grundsätzlich mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Sie haben in jedem
Fall drucklos zu erfolgen.



   User-Bewertung: -1
Jetzt bist Du gefragt! Entlade Deine Assoziationen zu »Bio-Anschlag« in das Eingabefeld!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Bio-Anschlag«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Bio-Anschlag« | Hilfe | Startseite 
0.0058 (0.0011, 0.0034) sek. –– 1000430496