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Peter K. schrieb am 10.12. 2007 um 14:16:03 Uhr über

Missbrauch

Der in letzter Zeit im Zusammenhang mit Kindesmißbrauch gestellten Frage nach dem ordnungsgemäßen Gebrauch eines Kindes kann gerne Antwort teilhaftig werden: Der ordnungsgemäße Kindesgebrauch besteht drin, aus einem jungen Menschen ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu machen, dessen höchster Ehrgeiz in der Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnisses, der Gründung einer unterhaltsberechtigten Familie, dem Bau oder Erwerb eines hypothekarisch wertausschöpfend belasteten Eigenheims und der Erzeugung weiterer Einzahler in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme besteht.


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