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extrafruity schrieb am 14.7. 2001 um 01:11:22 Uhr über

Gesetz

StGB § 328 Absatz 2. Nr.3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

MfG - extrafruity



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