Die Leiche schrieb am 21.2. 2012 um 00:49:47 Uhr zu
Bücherschrank
Bewertung: 3 Punkt(e)Die Verwendung von abschließbaren Schränken für die Aufbewahrung von Büchern war in Preussen für Privathaushalte bis 1919 gesetzlich vorgeschrieben. Man begründete dies mit den Erfordernissen des Jugendschutzes.