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Rudolf Drabek, am 6.1. 2006 um 13:01:30 Uhr
Definition

Verstehe gar nicht, dass man da noch was nachzutragen hätte.

Eine Definition ist die Erklärung eines Begriffes durch bereits zum Allgemeingut gehörende und gleichermaßen interpretierte Begriffe.

Im Sinne von Wittgenstein führt das zum Ursprung, dass am Anfang etwas »gezeigt« werden muss, da man es nicht durch Worte erklären »sagen« kann.

»Rot« kann nicht definiert werden, es muss gezeigt werden.


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