>Info zum Stichwort Gesetzeslage | >diskutieren | >Permalink 
Baumhaus schrieb am 12.3. 2011 um 18:30:50 Uhr über

Gesetzeslage

»Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.«


   User-Bewertung: /
Nicht vergessen: Wenn Deine Texte von anderen als schlecht bewertet werden, erhälst Du in Zukunft weniger Bewertungspunkte. Daher unser Tipp: möglichst gut verständliche Texte schreiben!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Gesetzeslage«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Gesetzeslage« | Hilfe | Startseite 
0.0042 (0.0024, 0.0005) sek. –– 822528608