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ARD-Ratgeber schrieb am 1.4. 2005 um 08:45:29 Uhr über

Videobeweis

Der Blasterschiedsrichter kann es anhand des Videobeweises genau prüfen. Der Blasterianer hatte seine linke Hand am Ball als er mit rechts ein unanständiges Stichwort eintippte. Genau auf der Strafraumgrenze.

GelbeKarte!


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