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ARD-Ratgeber schrieb am 1.4. 2005 um 08:45:29 Uhr überVideobeweis |
Der Blasterschiedsrichter kann es anhand des Videobeweises genau prüfen. Der Blasterianer hatte seine linke Hand am Ball als er mit rechts ein unanständiges Stichwort eintippte. Genau auf der Strafraumgrenze.
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