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Schmidt schrieb am 11.10. 2020 um 06:13:19 Uhr überArztdeutsch |
Von eine Anhörung von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Gericht lassen sich keine erheblichen Nachteile für seine Gesundheit besorgen. Bei der Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidungsgründe an Herrn Dr. Schmidt bedarf es keiner besonderen Umstände.
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