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wauz schrieb am 16.10. 2011 um 22:47:58 Uhr überBeamtenbeleidigung |
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Das ist kein gesonderter Straftatbestand, wie viele meinen. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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