| >Info zum Stichwort Leitlinie | >diskutieren | >Permalink |
August schrieb am 26.6. 2014 um 10:02:53 Uhr überLeitlinie |
|
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung sind zu übernehmen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. |
| User-Bewertung: / |
|
Denke daran, dass alles was Du schreibst, automatisch von Suchmaschinen erfasst wird. Dein Text wird gefunden werden, also gib Dir ein bißchen Mühe. |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Leitlinie« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0038 (0.0022, 0.0003) sek. 961025599 | |