>Info zum Stichwort Aufmerksamkeiten | >diskutieren | >Permalink 
Schmetterling schrieb am 31.10. 2003 um 10:23:56 Uhr über

Aufmerksamkeiten

Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers, die allgemein als Aufmerksamkeiten angesehen werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Derartige steuerfreie Aufmerksamkeiten bleiben auch sozialversicherungsfrei.


   User-Bewertung: +2
Trage etwas zum Wissen der gesamten Menschheit bei, indem Du alles was Du über »Aufmerksamkeiten« weisst in das Eingabefeld schreibst. Ganze Sätze sind besonders gefragt.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Aufmerksamkeiten«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Aufmerksamkeiten« | Hilfe | Startseite 
0.0064 (0.0046, 0.0004) sek. –– 824527590