>Info zum Stichwort Aufmerksamkeiten | >diskutieren | >Permalink |
Schmetterling schrieb am 31.10. 2003 um 10:23:56 Uhr überAufmerksamkeiten |
Bestimmte Zuwendungen des Arbeitgebers, die allgemein als Aufmerksamkeiten angesehen werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Derartige steuerfreie Aufmerksamkeiten bleiben auch sozialversicherungsfrei. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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