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ARD-Ratgeber schrieb am 12.4. 2003 um 04:20:22 Uhr über

Grundgesetz

Artikel 115b [Übergang der Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler]

Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.


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