Grundgesetz
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Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung ist Unverletzlich.
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| Der erste Text | am 9.9. 2000 um 14:03:52 Uhr schrieb zob über Grundgesetz |
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am 1.10. 2005 um 17:17:45 Uhr schrieb
am 6.10. 2018 um 21:54:11 Uhr schrieb
am 25.1. 2006 um 20:15:32 Uhr schrieb |
Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung ist Unverletzlich.
Grundgesetz, ja Grundgesetz, ja Grundgesetz.
Sie reden hier andauernd nur vom Grundgesetzt!
Sagen Sie mal sind sie eigentlich Kommunist?
Die Förderung der Philosophie und der Kampf gegen die Antimystik müssen noch im Grundgesetz verankert werden.
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