Grundgesetz
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Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung ist Unverletzlich.
Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 55, davon 51 (92,73%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 13 positiv bewertete (23,64%) |
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Der erste Text | am 9.9. 2000 um 14:03:52 Uhr schrieb zob über Grundgesetz |
Der neuste Text | am 8.4. 2023 um 05:24:43 Uhr schrieb schmidt über Grundgesetz |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 27) |
am 14.8. 2011 um 12:37:09 Uhr schrieb
am 17.8. 2011 um 18:35:39 Uhr schrieb
am 24.8. 2016 um 16:45:54 Uhr schrieb |
Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
(1) Die Wohnung ist Unverletzlich.
Die Förderung der Philosophie und der Kampf gegen die Antimystik müssen noch im Grundgesetz verankert werden.
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