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sx schrieb am 13.12. 2014 um 18:45:59 Uhr über

Opiumrücklagen

Meine Vertrauensperson von der Carolus-Apotheke hat eine andere Apotheke gefunden. Er konnte alles für ihn und mich Beiseitegelegte mitnehmen. Insofern kann das nicht der Grund für die Kündigung gewesen sein. Eine sogenannte gütliche Einigung, auch ein blendendes Zeugnis.


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