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August schrieb am 10.11. 2014 um 11:16:57 Uhr über

Parasomnie

Kriterien für schlafgebundene Gewalt
1. Die Tat ereignet sich beim Aufwachen oder kurz nach dem Einschlafen, beginnt plötzlich und ist von kurzer Dauer. Sie erfolgt ohne ersichtlichen Grund.

2. Der Täter ist während des Akts vermindert einsichtsfähig: Beim Wiedererlangen des normalen Bewusstseins ist er perplex oder entsetzt und kann sich an nichts erinnern.

3. Beim Betreffenden wurde eine Schlafstörung diagnostiziert, und zum Zeitpunkt des Gewaltakts liegen weitere auslösende oder begünstigende Faktoren vor (etwa Schlafmangel).


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