| >Info zum Stichwort Vermieterpfandrecht | >diskutieren | >Permalink |
wauz schrieb am 20.6. 2013 um 14:04:58 Uhr überVermieterpfandrecht |
|
Wenn einer auszieht, und hat noch Miete oder sonstige Zahlungen offen, darf der Vermieter von den Sachen Dinge zurückbehalten, bis der Schuldner zahlt. Die Aufbewahrungspflicht beträgt ein halbes Jahr, danach darf der Vermieter die Sachen verwerten oder entsorgen.
|
| User-Bewertung: / |
|
Findest Du »Vermieterpfandrecht« gut oder schlecht? Sag dem Blaster warum! Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Vermieterpfandrecht« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0043 (0.0024, 0.0006) sek. 956203974 | |