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Ein neuerer Text, gleichsam in Groß- und Kleinschreibung, aber wir alle haben Fehler. Ist noch unvollständig, vor drei bis vier Tagen entstanden, noch sehr verwaschen in der gedanklichen Struktur, kaum tragbar, nicht vielmehr als ein Krücke, als ein Ansatz.
Aber der Blaster, und das will ich betonen, war niemals mehr, und er sollte wohl auch kaum mehr sein. Gewissermaßen ist dies ein Outing, ein recht schlimmes sogar. Aber der Leser bilde sich selbst eine Meinung.
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Mein politisches Grundsatzstatement geht von einer gewissen Axiomatik aus, das heißt ein paar gewissen Vorbetrachtungen/Grundüberlegungen. Eben diese will ich knapp darstellen.
Vor einem politischem Grundsatzstatement muss überhaupt erstmal geklärt werden, was unter Politik versteht wird. Politik bedeutet die Klärung der gegenseitigen Ansprüche zwischen Staat und Individuum. Der im Staat lebende Mensch geht einen Gesellschaftsvertrag mit dem Staat ein, wodurch sich beide Vertragspartner wechselseitig binden.
Funktionen dieses Vertrages sind sehr vielschichtig; so gehört es beispielsweise zu den Aufgaben des Einzelnen, Leistungen dem Staat gegenüber zu erbringen; der Staat schützt seine Anhänger vor Willkür und Gesetzlosigkeit anderer und bildet somit einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen, der u.a. die Sicherheit und das Recht innerhalb des Staates garantiert.
Die Bindung des Individuums zum Staat ist willkürlich. Sie geschieht auf keinerlei überdimensionaler Bestimmung; die Zuordnung eines Menschen zu einer Volksgruppe, allgemein die Einteilung eines Menschen in sein Umfeld erfolgt zufällig mit der Geburt. Auch im weiteren sind Staaten und Völker keine gottgegebenen Tatsachen, vielmehr befinden wir uns hier auf einer Ebene der Sammelbegriffe, die jedoch keinen Bezug zum Individuum haben.
Aus den bereits dargestellten Vorüberlegungen ist es tatsächlich sinnvoll, einzelne Staaten zu trennen, weil hier eine wirkliche (auch rein räumlich erfahrbare) Teilung von Zuständigkeiten und Machtanspruch besteht.
Die Geschichte und vor allem die westeuropäische Geschichte ist eine der immer währenden Staatskonflikte, -kriege und –bewegungen. Daraus haben sich mit der Zeit die Begriffe „Nation“ und „Volk“ gebildet.
Diese Einteilung ist willkürlich. Verbindlich für die Einordnung und Zuordnung eines Individuums (wenn man eine solche denn überhaupt vornehmen wollte), sind nicht die historischen, durch Geburt bedingte Trennlinien.
Ein Individuum erlangt Gesicht und Identität alleine durch sein Wirken und Schaffen.
Die Beurteilung eines Individuums und seines Tuns bilden eine wichtige Staatsgrundlage. Anhand einer staatlichen Ethik, die möglichste Objektivität wahren sollte, werden Handeln und Tun der im Staat lebenden Bürger beurteilt. In der bereits genannten Funktion als Rechtsbewahrer und Sicherheitsgewährleister ahndet der Staat deshalb Verbrechen, die sich gegen Mitmenschen oder den Staat richten.
Auch dem politischem Entscheidungsprozess werden immer Werturteile zugrunde gelegt, bestimmte Überzeugungen. Politik ist Handlung gewordene Ethik (mittels des Organs Exekutive); Jurisdiktion ist beurteilende Ethik.
Das Modell des Staates also, die politischen Vorstellung des Individuums, sollten vor dem Hintergrund einer objektiven Ethik geschehen. Der Objektivitätszwang entsteht aus der Definition eines demokratischen Staates. Alle nicht-objektiven politischen Anschauungen heißen demnach nicht-demokratisch.
In diese Grundtheorie unmittelbar mit ein geht die bereits oben angeführte Vorstellung des Staates als einer Ansammlung von Individuen, deren Sammelzuordnung zu Völkern und Völkergruppen unzulässig ist.
Des weiteren erfährt jeder Mensch aus seiner eigenen Lebenserfahrung eine grundsätzliche Fehlbarkeit. Der Mensch ist – um es einmal sozusagen – ein allzeit Irrender und Fehlentscheidender. Die heutige Welt gestaltet sich als ein riesiger Komplex an Vielschichtigkeit und Mehrdeutigkeit, der für das Individuum alleine sich größtenteils völlig unüberblickbar gestaltet. Die eigenen Fehler in aktiver Selbstreflexion zu erkennen und zuzugeben muss also ein Grundbestreben jedes Menschen sein, vor allem des politisch Aktiven.
Wie gesagt, bedeutet Politik das Übertragen der eigenen Ethik in ganzstaatliche Handlung (oder auf der bürgerlichen Ebene: öffentliches Wirken). Ein Fehler in der zugrunde gelegten Ethik wäre unverzeihlich.
Es muss daher rein äußerliches Merkmal einer politischen Anschauung sein, dass man sie jederzeit kritisch betrachten kann und sich immer von ihr lösen kann.
Um in der Politik also tätig zu sein, sollte der politisch Aktive sich stets auf andere Anschauungen einlassen und kritisch werden gegenüber Vorstellungen, die sich absolut richtig nennen und so gebähren. Insbesondere der demokratische Prozess verläuft auch immer über einen Einbezug der Opposition.
Welche weiteren Funktionen hat Politik zu erfüllen? Der Staat ist – wie bereits gesagt – der gesamtgesellschaftliche Rahmen, vor dessen Hintergrund sich das Leben des Bürgers gestaltet.
Hier gibt es nun zwei Theorien, nämlich erstens, dass sich der Staat an das Individuum und die Zeitgeschehnisse anpasst, und zweitens, dass sich das Individuum altruistisch und nicht egoistisch an den Staat anpasst.
Ich tendiere hier zu der ersten Theorie, mit der Begründung, dass der Staat eine Stellvertretung für die in ihm lebenden Individuen ist (die sich über den Gesellschaftsvertrag an ihn gebunden haben). Somit erwächst dem Staat der Zwang, eine bürgernahe Politik zu führen.
Dazu gehört, sich stets den aktuellen Massstäben und Erfordernissen anzupassen. Ein Staat, der diskrepant zur Lebenswirklichkeit seiner Bürger ist, ist kein Staat mehr.
Ich will einige Standpunkte übergehen, die nicht hierhin gehören, weil bei ihnen immer die Gefahr droht, dass sie subjektiv werden. Ich möchte diese Grundsätze nun in einige konkrete Stellungnahmen umsetzen.
Als erstes will ich meine Vorstellungen als Massstab für die aktuell existente Politik umsetzen.
Die staatliche Praxis gestaltet sich ein ziemlich stark bürokratischer, vermasster, bürgerferner Vorgang. Dies mag an sich sogar eine logische Konsequenz sein eines rein bevölkerungszahlmäßig starken Staates. Dennoch gibt es hier eine Menge Kritikpunkte, an denen man ansetzen kann.
Der demokratische Prozess der allzeitigen Erneuerung sehe ich als verflacht. Eine starke Lobbybildung und Gewerkschaftsmacht sowie eine allgemeine Reformangst der Politiker, wohlmöglich hervorgerufen durch eine zunehmende Wechselwählerschaft, die weder zu kurz- noch langfristigen Einsparungen bereit ist und durch die Medien zudem noch omnipräsent ist, prägen das politische Bild.
Der Politiker ist an Fraktionszwang gebunden. Die Opposition findet keinen aktiven Eingang in den politischen Mitentscheidungsprozess. Politische Diskussion gestaltet sich als oberflächliche Phrasendrescherei aufgrund einer breiten Wählermasse, die im Grunde aber nicht politikinteressiert ist (wie der Leser bemerkt, sehe ich die Fehler nicht nur bei den Politikern, sondern versuche sie auch bei den Politik Konsumierenden aufzuzeigen).
Der Staat bedarf also einer wirklichen Umwendung. Im Vordergrund stehen sollte nicht die Machtgier der einzelnen Parteien und Politiker, die sie danach streben lässt, diese zu behalten und somit mutige, wohlmögliche Wähler verlierende Aktionen verhindert, sondern eine Ethik, die aufgrund objektiver Entscheidungen die sachlich beste politische Alternative wählt und zu einer Veredelung des Staates beiträgt.
Dies ist das erste Beispiel. Ich will diese Grundsätze kurz in eine außenpolitische Frage einsetzen, jedoch führt die Thematik des Rechtes zwischen Staaten auf ein anderes Gebiet.
Ich habe bewusst „Recht zwischen Staaten“ und nicht „Recht zwischen Nationen“ gesagt, wieder mit einer bewussten Abgrenzung. Denn es sind immer zwei Staaten, die Außenpolitik betreiben, und nicht zwei Nationen. Eine Nation beeinhält in ihrer Begrifflichkeit ebenfalls die Summe ihrer Mitglieder. Es sind jedoch nicht die Mitglieder eines Staates, die einen zwischenstaatlichen Vertrag unterzeichnen oder Krieg führen, sondern stets die Regierungen zweier Staaten, die Repräsentanten zweier Staaten.
Ich finde es in diesem Sinne unsinnig, dass zwei Nationen sich bekämpfen. Denn dies bedeutete, dass Tausende/Millionen von Individuen mit einer befeindet wären aufgrund ihrer staatlichen Zuordnung. Als Verdeutlichung mag gelten, dass es unlogisch ist, einen Krieg gegen ein anderes Land zu führen, wenn ein Großteil der Bürger des Staates gar keine persönliche Abneigung gegen diesen Staat haben.
Und selbst wenn es so wäre, müsste man sich fragen, inwiefern ein Staat das Recht hat, einen anderen anzugreifen.
Das soll nicht zu Missverständnissen führen. Es ist im Interesse jedes Individuums, dass die staatlichen Grenzen verwischen (weil sie eben zu nichts als Willkür und unnützer Zuordnung führen). Auch muss eine gewisse Weltgerechtigkeit gelten, d.h. ich fordere hier keinen blinden intellektuellen Pazifismus. Krieg ist unter bestimmten Umständen ein unumgängliches Mittel, wenn die (objektive!) Ethik eines der Beteiligten den Friedenszustand nicht mehr erlaubt.
Das war eine kurze Konkretisierung anhand eines außenpolitischen Beispiels. Im allgemeinen halte ich mich kurz, was sicherlich zu vielen Unklarheiten führt. Im Vordergrund steht hier das stichwortartige Festhalten einiger Grundorientierungen, dessen sollte sich der Leser bewusst sein.
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