| >Info zum Stichwort Eigengeruchsanteil | >diskutieren | >Permalink |
mcnep schrieb am 25.3. 2005 um 01:19:11 Uhr überEigengeruchsanteil |
|
Beträgt der Eigengeruchsanteil eines Mieters deutlich mehr als der ihm zustehende Anteil der Gesamtverbrauchsfläche, ist die Hausverwaltung berechtigt, von den Erbberechtigten eine Entgasungskostenpauschale in Höhe der hinterlegten Kaution einzufordern. |
| User-Bewertung: +4 |
|
Die Verwendung von Gross/Kleinschreibung erleichtert das Lesen! |
| Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Eigengeruchsanteil« | Hilfe | Startseite | |
| 0.0030 (0.0013, 0.0004) sek. 958812532 | |