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Charch, am 27.4. 2003 um 22:49:43 Uhr
Mittelalter

Stellvertretende Bußleistung

Die Verpflichtung zu STELLVERTRETENDER BUßLEISTUNG, läßt sich aus dem neuen Testament ableiten und wurde z.B. verwirklicht durch gegenseitiges Gebet/Fürbitte, Lesen von Messen - z.B. für Verstorbene, um die Zeit im »Fegefeuer« zu verkürzen, usf.!

Otto von Freising (12. Jahrhundert) äußerte z.B. die Meinung, daß die Welt, so wie sie sei, nicht mehr lange fortbestehen könne, wenn die vielen Mönche in den Klöstern, nicht fortlaufend für alle Christen beten würden.

»Aufgrund des Ausgleichsdenkens stand die Forderung nach WIEDERGUTMACHUNG so sehr im Vordergrund, daß es belanglos erscheinen konnte, WER ÜBERHAUPT DIESE WIEDERGUTMACHUNG LEISTETE!« ... »Indem aber der Aspekt der persönlich - ethischen Besserung nicht vornanstand, konnte man die Buße, wie es seit Mitte des 8. Jahrhunderts auch angeraten wurde, durch einen «Gerechten» vollziehen lassen, mußte diesem aber eine Geldspende bzw. ein Arbeitsangebot machen! ...«.
(ANGENENDT, ARNOLD: »Geschichte der Religiosität im Mittelalter«, Primus Verlag, Darmstadt, 2. Auflage 2000. S. 639).
Diese Praxis wurde aber auch zeitgleich immer wieder kritisiert. So hieß es im 8. Jahrhundert zum Beispiel, daß der »Tiefstand erreicht sei, wo Vermögenden gestattet werde, einen büßenden Stellvertreter zu mieten, einen «JUSTUS".
Dennoch etablierte sich diese Bußweise, festgeschrieben durch die Bußbücher, durch das ganze Mittelalter.

Hinzu kommt die Ablaß - Praxis, etwas ab 1000 n. Christie, bei der es um den Nachlaß der ZEITLICHEN SÜNDEN ging.
(Während im Frühmittelalter kein großer Unterschied zwischen ewigen und zeitlichen Sünden gemacht wurde, gilt für das Hochmittelalter die Aussage Petrus Abaelards (12. Jahrhundert), der davon ausging, daß Gott bei REUE Barmherzigkeit zeigte und die ewigen Sündenstrafen vergab. Es verblieben aber die ZEITLICHEN SÜNDENSTRAFEN!).
Für die Vergebung der zeitlichen Sünden mußte der Gläubige selbst etwas tun, z.B. Gebet, Almosen, Pilgerfahrt, Bewaffnete Pilgerfahrt (so wurden den Kreuzfahrern großzügige Ablässe versprochen).

Die Idee beim Ablaß war übrigens (nach vollzogener Bußleistung), daß »Indulgenzen« aus dem »Verdienst«- oder »Kirchenschatz«, also aus dem Fundus der guten Taten der Heiligen, ausgeteilt wurden.

Wie gesagt, konnte die Bußleistung auch von besonders beauftragten »Gerechten« erbracht werden.
Eine andere Praxis, die m.E. im 13. Jahrhundert aufkam, war ein Freikaufen von der Bußverpflichtung (z.B.: Teilnahme an dem »Kreuzzug« gegen Kaiser Friedrich II.) .



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