Rittertum und höfische Kultur: · Bei den ‚germanischen' Völkern galt jeder waffenfähige Bauer als Krieger · Bei den Franken : Anbindung der Kriegspflicht an den Grundbesitz (nur Eigengut verpflichtet zum Heerdienst) · Karl der Große, 807: Nur wer mehr als drei Hufe besitzt, muß Heerdienst leisten. Wer weniger besaß, mußte sich mit anderen zusammentun, um einen anderen auszurüsten · Ausrücken mußten auch alle Inhaber eines beneficiums = ‚Gabe' = Lehen · Ab dem 9., verstärkt ab dem 10. Jahrhundert: Tendenz der Bildung eines Berufskriegertums, auf Basis des »Lehenswesens« · Unter Konrad II. - 12. Jahrhundert: Auftreten von »Ministerialen« - Unfreien, als »milites«, also Kriegern. Beständige Aufwertung unter seinen Nachfolgern