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mcnep schrieb am 8.8. 2007 um 06:32:33 Uhr überNießbrauch |
Hier gilt die altrömische Rechtsauffassung des 'tu quoque voluis' (du wolltest es doch auch) bis auf den heutigen Tag fort. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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