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Willard schrieb am 10.8. 2001 um 12:31:38 Uhr über

Schmerzensgeld

Man sollte mit dem Schmerzensgeld, das einem ab einem gewissen Grad von Konsum an Kabelfernsehen zusteht, gegen die Kabelanschlußgebühren aufrechnen. Wahrscheinlich bekommt man dann noch was zurück !


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