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mcnep schrieb am 27.3. 2005 um 13:46:30 Uhr über

Analkonkubinat

Bis zum 2. Laterankonzil 1139, welches die Priesterehe endgültig untersagte, war es eine gängige Gepflogenheit verheirateter Geistlicher, zusätzlich zur Ehefrau einer zweiten Person des Haushaltes, die sich oft aus dem Bedienstetenstand rekrutierte, beizuwohnen. Da anders als bei der Gemahlin dort häufiger Verkehr, jedoch keine Schwängerung das Ziel war, wurde die Beiwohnung zumeist a tergo vollzogen, was in einem bischöflichen Sendschreiben dieser Zeit als conubium posteriore oder Analkonkubinat geißelt. Diese Tradition hat sich heute nur noch vereinzelt in Gemeinden der Orthodoxie erhalten, es sei hier an den Vorhof des Michaelklosters auf Paros erinnert.


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