>Info zum Stichwort Bettnässerverordnung | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 19.5. 2003 um 13:13:13 Uhr über

Bettnässerverordnung

Nach § 26b der saarländischen Bettnässerverordnung von 1972 können Angehörige noch bis zu sechs Monaten nach einer Stressinkontinenz mit anschließender Harnverhaltung die Zwangserleichterung einklagen.


   User-Bewertung: +9
Trage etwas zum Wissen der gesamten Menschheit bei, indem Du alles was Du über »Bettnässerverordnung« weisst in das Eingabefeld schreibst. Ganze Sätze sind besonders gefragt.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Bettnässerverordnung«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Bettnässerverordnung« | Hilfe | Startseite 
0.0019 (0.0006, 0.0002) sek. –– 958970172