>Info zum Stichwort Elefantenangeleischutzabkommen | >diskutieren | >Permalink 
Vincent schrieb am 10.3. 2006 um 19:56:15 Uhr über

Elefantenangeleischutzabkommen

Lizensiertes Elefantenangeln:

§6: Angelquoten

§ 6.1
Angelquoten für laichende Tiefseeelefanten

Ein offensichtlich laichendes bzw. mit der Reproduktion hochwertig laichender Tiefseeelefanten beschäftigtes Tiefseeelefantenexemplar ist umgehend wieder in Freiheit zu entlassen.

§6.1a
Ausnahmen

Ist die Nachfrage nach frischem Tiefseeelefantenkaviar durch akreditierte Mitglieder der »Oberen - 10 000 e.vbefriedigt, so tritt § 6.1 in Kraft.


   User-Bewertung: +3
Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Elefantenangeleischutzabkommen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Elefantenangeleischutzabkommen« | Hilfe | Startseite 
0.0052 (0.0031, 0.0008) sek. –– 870857409