Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 19, davon 18 (94,74%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 15 positiv bewertete (78,95%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 8.3. 2006 um 21:35:35 Uhr schrieb
Vincent über Elefantenangeleischutzabkommen
Der neuste Text am 27.4. 2025 um 06:44:50 Uhr schrieb
Gerhard über Elefantenangeleischutzabkommen
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 3)

am 27.4. 2025 um 06:44:50 Uhr schrieb
Gerhard über Elefantenangeleischutzabkommen

am 10.2. 2015 um 21:26:51 Uhr schrieb
Smirminoff selber über Elefantenangeleischutzabkommen

am 7.8. 2008 um 18:52:23 Uhr schrieb
Vincent über Elefantenangeleischutzabkommen

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Elefantenangeleischutzabkommen«

gaua schrieb am 10.3. 2006 um 20:01:36 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 8 Punkt(e)

§ 7 Hubschrauber

§7.1
Zur Elefantenangelei dürfen keine Kampfhubschrauber verwendet werden.
Ebenso wird es mit einer Gefängnisstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn aus dem Hubschrauber geschossen wird, oder der Elefant absichtlich oder aus versehen mit Gegenständen beworfen wird.

§7.2
Der Elefantenangelhubschrauber darf bei einer Flughöhe von 11,7 Metern die empfundene Bodenlautstärke von 63 dB nicht überschreiten.

Wenkmann schrieb am 8.3. 2006 um 22:16:03 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 4 Punkt(e)

Lizensiertes Elefantenangeln:

§ 2:

Jedwedes Elefantenangeln, in dessen Verlauf und Vorbereitung kein anderes Tier als ebenbesagter Elefant Beuteziel und Angelzweck der durchgeführten oder noch durchzuführenden Elefantenangelei sei, ist insofern als lizensiert zu betrachten, als dass keine weiteren oder noch in Ausarbeitung befindlichen Bestimmung über die Elefantenangelei mißachtet oder billigend gebrochen werden.

(Prof. Dr. Sigurd Lehmschneider-Offenbach, Oberwiesenthal)

platypus schrieb am 28.6. 2008 um 12:27:35 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 2 Punkt(e)

Der Wasserelefantenexperte Erwin Cousteau hat das Ergebnis der 60. Tagung der Internationalen Elefantenangeleikommission (IEC) in Santiago de Compostella als Desaster bezeichnet. »Das einzige Ergebnis ist eine Art Waffenstillstand zwischen Elefantenangelei-Befürwortern und -Gegnern, um aus der völligen Handlungsunfähigkeit herauszukommen«, sagte Cousteau der Zeitung »Elefant & Haken«. Es sei »eine Menge Geld verschwendet worden, damit fast 2000 Teilnehmer aus 80 IEC-Staaten eine Woche lang zusammenkommen«.

Die IEC hatte auf der an diesem Freitag zu Ende gehenden Tagung zentrale Entscheidungen verschoben. Eine Arbeitsgruppe soll Kompromissvorschläge erarbeiten, um den Konflikt zwischen Gegnern und Befürwortern der Elefantenangelei zu entschärfen.

Wenkmann schrieb am 8.3. 2006 um 22:39:09 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 5 Punkt(e)

Lizensiertes Elefantenangeln:

§5: unzulässige Angelarten

Als unzulässige Angelarten gelten:

§ 5.1

Dynamitstangenangeln

Als Dynamitstangenangeln bezeichnet man jegliches Fischen, bei dessen Ausführung
mit am Köder befestigten Explosivstoffen
oder ähnlich wirksamen Instrumenten gearbeitet
wird.

§ 5.2

Torpedoangeln

Als Torpedoangeln bezeichnet man jegliches Fischen, bei dessen Ausführung, zuforderst zur Betäubung der Beute, ein seetauglicher Explosivkörper oder ein Instrument mit ähnlichen Eigenschaften zum Einsatz kommt.


Vincent schrieb am 10.3. 2006 um 20:24:22 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 4 Punkt(e)

"...stehen schon lange wegen ihrer barbarischen Elefanten-bungee-praxis in der Kritik. Die japanischen Elefantenangelhubschrauber haben dieses Jahr wissentlich die Quote der mörderischen Jagd auf Seeelefantenkaviar auf 935 Hochseeelefanten und 27 Tiefseeelefanten verdoppelt.
Die Begründung für die Jagd istwissenschaftliche Forschung”, aber es ist ein offenes Geheimnis, dass mit dem Kaviar Luxusrestaurants beliefert werden. In Japan geben Feinschmecker für die angeblich potenzsteigernde Delikatesse Seeelefantenkaviar viel Geld aus.

Wir fordern als kleinstmöglichen ersten Schritt die Vereinheitlichung der Fangquoten!
Wir fordern die Verantwortlichmachung der diversen Clubs-der-oberen-10 000!
Wir fordern eine supranationale Aufsichtsbehörde, die die Durchsetzung einer einheitlichen Interpretation des Elefantenangeleischutzabkommens verpflichtet ist!"

17.9.2007 T.l. Miller, Kapitän der M.S. Rainbow 5

(einem Schiff mit dem eine seriöse NGO den Walfang bekämpfte, als es noch Wale gab, in einem Communique zur Lage der Seeelefantenpopulation)

Vincent schrieb am 8.3. 2006 um 22:49:19 Uhr zu

Elefantenangeleischutzabkommen

Bewertung: 5 Punkt(e)

Lizensiertes Elefantenangeln:

§5: unzulässige Angelarten (Teil 2)

Als unzulässige Angelarten gelten:

§ 5.3

Eisangeln

Unter Eisangeln versteht man das Angeln im Winter auf zugeforenen Gewässern. Dazu wird mittels einer Tunnelfräse, einer urinierenden Masse oder mehrerer Kettensägen ein Loch in das tragende Eis geschmolzen oder gesägt und dann entweder nur mit dem Atlantikkabel oder einem kurzen Kran geangelt.

Erlaubt ist diese Form des Elefantenangels nur ohne weitere Angelei-Intentionen.
Für Dänen und Japaner gelten Zusatzbestimmungen.
Die gefrorenen Exemplare der Mammuts stehen unter Artenschutz. Zuwiderhandlungen werden über einen Lizenzentzug hinaus mit strafrechtlichen Konsequenzen sanktioniert.

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