>Info zum Stichwort Leistung | >diskutieren | >Permalink 
Cars*10 schrieb am 6.4. 2001 um 01:34:44 Uhr über

Leistung

§ 241 BGB
Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.


   User-Bewertung: +1
Trage etwas zum Wissen der gesamten Menschheit bei, indem Du alles was Du über »Leistung« weisst in das Eingabefeld schreibst. Ganze Sätze sind besonders gefragt.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Leistung«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Leistung« | Hilfe | Startseite 
0.0094 (0.0076, 0.0004) sek. –– 825519082