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mcnep schrieb am 16.6. 2009 um 12:56:05 Uhr über

Rechtsverkehr

Man streckt in Deutschland beim Überholvorgang von rechts üblicherweise den linken Mittelfinger aus der seitlichen Fensterscheibe.


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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Rechtsverkehr einfällt.

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