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Der liebe Junge von nebenan schrieb am 16.10. 2008 um 15:57:09 Uhr über

SiebenMeditationenÜberAnalverkehr

Guyana
Der Criminal Law Offences Act bestraft versuchten Analverkehr in Guyana mit zwei Jahren Haft, Analverkehr selbst wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet.


Iran
Analverkehr ist im Iran, zumindest unter männlichen Homosexuellen, mit der Todesstrafe belegt, zwischen Mann und Frau ist er straffrei.


Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien ist Analverkehr zwischen Mann und Frau verboten und kann mit Gefängnis, Geldstrafen und für den Mann mit Peitschenhieben geahndet werden. Auf Analverkehr zwischen Männern steht die Todesstrafe.


Jamaika
Artikel 76 des Offenses against the Person Act ahndet schwulen Sex in Jamaika nach einem Gesetz aus der britischen Kolonialzeit alsdas abscheuliche Verbrechen der Sodomie“ (the abhominable crime of buggery) mit bis zu zehn Jahren Gefängnis, verbunden mit schwerer Zwangsarbeit.


Japan

Suzuki Harunobu, ShungaAnalverkehr wurde 1873 verboten, dieses Gesetz wurde jedoch im Jahr 1880 schon bald wieder zurück genommen. Homosexualität ist in Japan straffrei, allerdings existieren in einigen Präfekturen Altersbeschränkungen für homosexuelle Partnerschaften.


Kirgisistan (historisch)
In Kirgisistan konnte der Analverkehr bis 2002 mit bis zu 20 Jahren Zuchthaus bestraft werden. Verurteilungen nach diesem Gesetz waren selten.


Singapur und Indonesien
In Singapur war Analverkehr ebenso wie Oralverkehr verboten. Darauf konnten bis zu zehn Jahre Haftstrafe stehen oder ein Bußgeld in der Höhe von umgerechnet 10.000 Euro. Mittlerweile wurden diese Praktiken allerdings für heterosexuelle Paare legalisiert. Im Nachbarland Indonesien sind diese Praktiken noch immer verboten, aber auch hier sind Verurteilungen in der Praxis selten.


USA (historisch)
In den US-Bundesstaaten Arkansas, Kansas, Missouri, Oklahoma und Texas bestand bis 2003 ein generelles gesetzliches Verbot der Ausübung von Analverkehr.

In zwölf weiteren Bundesstaaten war Analverkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern verboten. Allerdings waren Verurteilungen in der Praxis äußerst selten, etwa für Missbrauch von Minderjährigenwas zwar ohnehin nach anderen Gesetzen zu bestrafen wäre, in diesen Fällen aber einer doppelten Bestrafung unterlag. Nach einem Beschluss des obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2003 im Fall Lawrence v. Texas sind solche Rechtsbestimmungen nichtig. (→Chronologie der Sodomiegesetze in den Vereinigten Staaten)




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