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Schmidt schrieb am 25.10. 2020 um 07:53:49 Uhr überStraßenverkehrsordnung |
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Zur Teilnahme am Straßenverkehr genügt es sich an deren Paragraph Eins zu halten. Den aber kennen die wenigsten Verkehrsteilnehmer. Und viele halten sich nicht daran. |
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