Verböserungsverbot
Bewertung: 1 Punkt(e)
Bedeutung:
Wird ein Rechtsmittel ausschließlich zugunsten des Angeklagten eingelegt, so ist eine Verschärfung der Strafe unzulässig (reformatio in peius)
| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 6, davon 6 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 1 positiv bewertete (16,67%) |
| Durchschnittliche Textlänge | 111 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung | 0,167 Punkte, 5 Texte unbewertet. Siehe auch: positiv bewertete Texte |
| Der erste Text | am 18.6. 2009 um 13:50:50 Uhr schrieb mcnep über Verböserungsverbot |
| Der neuste Text | am 18.11. 2018 um 13:02:08 Uhr schrieb Christine über Verböserungsverbot |
| Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 5) |
am 18.11. 2018 um 13:01:06 Uhr schrieb
am 15.11. 2010 um 11:06:34 Uhr schrieb
am 18.6. 2009 um 13:50:50 Uhr schrieb |
Bedeutung:
Wird ein Rechtsmittel ausschließlich zugunsten des Angeklagten eingelegt, so ist eine Verschärfung der Strafe unzulässig (reformatio in peius)
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