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oedipus rector schrieb am 22.4. 2013 um 20:53:45 Uhr über

Schnellfeuerwaffen

Der Besitz einer sogenannten Revolverschnauze ist nach geltendem Recht durchaus erlaubt - ihr unsachgemäßer Gebrauch kann jedoch für ihren Besitzer sehr leicht lebensgefährlich werden.


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Was kann man tun, wenn »Schnellfeuerwaffen« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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