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Peter K. schrieb am 11.12. 2007 um 13:04:06 Uhr überStrafprozessordnung |
Nur für Experten: Den § 153a der Strafprozessordnung könnte man als häufig gebrauchten Fluchtlink der verkorksten Strafprozesse und Ermittlungsverfahren begreifen. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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