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the-music-man schrieb am 23.3. 2009 um 15:45:45 Uhr über

Blasterpersonalausweis

Wer beim Blastern von der Blasterpolizei ohne gültigen Blasterpersonalausweis oder Blasterreisepass angetroffen wird, muss sofort in den Blasterknast. Wer hingegen einen gültigen Blasterpersonalausweis oder Blasterreisepass vorweisen kann, muss statt dessen in die Blasterklapse...


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