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Peter K. schrieb am 6.12. 2007 um 22:05:57 Uhr über

Drei-Punkte-Regel

Ernstzunehmen sind nur solche Verkehrsregeln, für deren Übertretung mindestens 3 Punkte nach dem Mehrfachtäterpunktesystem verliehen werden. Der Ausdruck »verliehen« ist schon ganz richtig, denn nach ca. zweieinhalb Jahren muß man ja die Punkte wieder abgeben. Alle übrigen Verkehrsregeln kann man sich getrost als unverbindiche Empfehlung notieren.


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